Fast 50% aller Hartz 4 Bescheide sind falsch!

Jetzt kostenlos und schnell von Experten überprüfen lassen!

  • Kostenrisiko: 0 €
  • Geringer Zeitaufwand
  • Über 50 % Erfolgsquote

So läuft die Prüfung ab
Nach Ihrer Registrierung können Sie bequem Ihren abfotografierten Bescheid hochladen. Danach prüfen unsere Partneranwälte Ihren Bescheid komplett kostenlos auf mögliche Fehler. Sollten Fehler im Bescheid vorliegen, erwirken die Anwälte der Partnerkanzlei eine Korrekture Ihres Bescheides.
Wie setzt sich der Hartz IV Regelsatz zusammen?
Der Hartz 4 Regelsatz soll den Lebensunterhalt sichern und damit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Der Hartz 4 Satz deckt daher die auf eine monatliche Basis umgerechneten Bedarfe für
die Ernährung,
die Bekleidung,
die Körperpflege,
den Hausrat und
die Versorgung mit der notwendigen Haushaltsenergie (ohne Leistungen für Heizung und Warmwasser) sowie
den ermittelten Bedarf zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

Woraus genau setzen sich die „regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben“ zusammen?

Angepasst wurden die Leistungen für „regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben“, die zuletzt im Dossier des wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag des Deutschen Bundestages vom 23. März 2018 zusammengefasst wurden.

Die statistisch ermittelten Ausgaben für Einpersonenhaushalte werden nach verschiedenen Abteilungen, die in ihrer Summe den entsprechenden Regelbedarf mit dem geltenden Hartz 4 Satz ergeben, wie folgt aufgelistet:
Abteilung 1 und 2 für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren mit 137,66 Euro monatlich
Abteilung 3 für Bekleidung und Schuhe mit 34,60 Euro monatlich
Abteilung 4 für Wohnen, Energie und die Instandhaltung der Wohnung mit 35,01 Euro monatlich
Abteilung 5 für die Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände sowie die laufende Haushaltsführung mit 24,34 Euro monatlich
Abteilung 6 für die Gesundheitspflege mit 15,00 Euro monatlich
Abteilung 7 für Ausgaben für den Transport und Verkehr mit 32,90 Euro monatlich
Abteilung 8 für die Nachrichtenübermittlung mit 35,31 Euro monatlich
Abteilung 9 für Ausgaben zur Freizeitgestaltung, Unterhaltung und Kultur mit 37,88 Euro monatlich
Abteilung 10 für das Bildungswesen mit 1,01 Euro monatlich
Abteilung 11 für Leistungen aus dem Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungssektors mit 9,82 Euro monatlich
Abteilung 12 für sonstige Waren und Dienstleistungen mit 31,31 Euro monatlich

Im Unterschied zu der Höhe der Regelsätze variiert die Höhe der Mietkosten, die das Jobcenter übernimmt, regional und richtet sich nach den vor Ort gängigen Quadratmeterpreisen, damit eine „Angemessenheit“ der Leistung gewährleistet wird. (§ 22 SGB II)
Sind die Mietkosten „unangemessen“ hoch, ist das Jobcenter nicht verpflichtet, die kompletten Mietkosten zu übernehmen. Zusätzlich zum Hartz 4 Satz wird Miete dann nur als Mietzuschuss gewährt.

Was genau bedeutet „angemessen“?

Jede Gemeinde oder Stadt kann für sich entscheiden, welche Wohnraumgröße und welche Kosten für die Miete als angemessen gelten. Um die Angemessenheit zu ermitteln, wird meist der örtliche Mietspiegel als Vergleichswert hinzugenommen.
Für eine alleinstehende Person gilt in der Regel eine Wohnraumgröße von 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen, für zwei Personen liegt die angemessene Wohnraumgröße bei etwa 60 Quadratmetern. Jede zusätzliche Person wird bei der Ermittlung der Angemessenheit der Wohnraumgröße in der Regel mit etwa 15 Quadratmetern hinzugerechnet. Die angemessene Wohnraumgröße bei der Nutzung von Wohneigentum weicht von den genannten Richtgrößen ab.
Die Summe aus dem Hartz 4 Satz zusammen mit Miete kann also regional unterschiedlich hoch ausfallen.

Kosten der Unterkunft (KdU): den Hartz 4 Satz um Miete ergänzen

Das Jobcenter zahlt zusätzlich zu dem Hartz 4 Satz, der sich aus dem für den Einzelnen anzuwendenden Regelbedarfssatz innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ergibt, die Kosten für den Wohnraum inklusive der Miete, den Nebenkosten und Heizkosten.
Dazu gehören die Kosten für die Müllabfuhr, einen Hausmeister, die auf die Miete umgelegte Grundsteuer, die Treppenhausreinigung, Kosten für Wasser und Abwasser und die Kosten für die Heizung und die Heiznebenkosten (Gebühren für den Schornsteinfeger, die Wartungs- und Betriebskosten der Heizanlage etc.) wie in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt.
Zum Hartz 4 Satz wird Miete inklusive aller Nebenkosten, also der sogenannten „kalten“ und „warmen“ Betriebskosten gezahlt.
Der Gesetzgeber spricht dabei von Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU).
Kosten für den Strom müssen aus dem Hartz 4 Satz beglichen werden, sofern sie nicht in der Nebenkostenabrechnung enthalten sind und Kosten für den Allgemeinstrom darstellen.
Für unter 25-Jährige, die ohne Genehmigung des Jobcenters umziehen, werden keine Kosten der Unterkunft oder für die Einrichtung einer eigenen Wohnung Kosten für deren Erstausstattung übernommen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das Jobcenter schwerwiegende Gründe dafür findet, dass ein Umzug in eine eigene Wohnung notwendig ist. Die Entscheidung fällt der zuständige Sachbearbeiter des Jobcenters im Einzelfall und nach eigenem Ermessen.

Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung

Für die Kosten aus einer dezentralen Warmwasseranlage wie einem Durchlauferhitzer, einem Warmwasserboiler oder einer Gastherme wird ein Mehrbedarf bewilligt, der sogenannte „Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung“. Je nach der ermittelten Regelbedarfsstufe ergeben sich dabei monatliche Pauschalen von 1,96 Euro für ein kleines Kind bis zu 8,79 Euro für alleinstehende Leistungsberechtigte innerhalb der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft.

Welcher Regelsatz steht Ihnen zu?

Sie tun gut daran, nachvollziehen zu können, welche Leistungen das Jobcenter Ihnen in Ihrem Hartz 4-Bescheid aufführt und auf welcher Grundlage Ihr Bedarf ermittelt wurde. Nur so können Sie prüfen, ob der bewilligte Betrag Ihren gerechtfertigten Ansprüchen entspricht.
Mit einem Hartz 4 Rechner berechnen Sie anhand der wesentlichen Parameter, wie hoch die Leistungen aus dem ALG II sind, die Ihnen zustehen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Faktoren und Lebensumstände die Höhe der Ihnen zustehenden Hartz 4-Leistungen und damit die monatlichen Zahlungen durch das Jobcenter beeinflussen.
Die Summe der Leistungen, die durch das Jobcenter erbracht werden, richtet sich einerseits nach den aktuellen Hartz 4 Regelsätzen, andererseits nach den individuellen Kosten der Unterkunft (KdU), die der Leistungsberechtigte nach Prüfung seines generellen Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II zu tragen hat. Die Kosten der Unterkunft setzen sich dabei aus der Miete und den Heiz- und Nebenkosten zusammen.
Ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben und ob ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen hat, spielt bei der Berechnung der Höhe der Leistungen aus Hartz 4 Satz und Miete ebenfalls eine Rolle. Zusätzlich können Ihnen verschiedene Leistungen als Mehrbedarfe zustehen.
Zu derartigen Mehrbedarfen zählen beispielsweise auch die Erstattung von tatsächlichen Aufwendungen für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe (§ 21 Abs. 5 SGB II), wenn deren Notwendigkeit durch das Vorliegen eines ärztlichen Attestes bestätigt wird.
Sind Ihre Ansprüche berechtigt, werden Ihnen also zusätzliche Beträge zum Hartz 4 Satz und der Miete ausbezahlt.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Wie viele Mitglieder eine Bedarfsgemeinschaft hat und wie alt das Mitglied ist, ist wesentlich für die Bestimmung der Regelsatzbedarfsstufe des Einzelnen.
Jede Person, die den Hartz 4 Satz erhält, begründet damit automatisch eine Bedarfs“gemeinschaft“, auch, wenn die Bezeichnung zunächst irreführend erscheint.
Die Bezeichnung wurde gewählt, weil auch Haushaltsgemeinschaften existieren, in denen weitere Mitglieder nicht erwerbsfähig, vermögend oder in Arbeit sein können. Tritt nun eine Bedürftigkeit ein, können das Einkommen und die Vermögenssituation jedes Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft in die Berechnung einfließen, wenn deren Gesamtbedarf errechnet wird.
Das Gesetz verfährt dabei nach dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass zunächst die kleinstmögliche Einheit für den Erhalt des Existenzminimums der Antragsteller in die Verantwortung genommen wird.
Das bedeutet: Ist ein Haushalt selbst in der Lage, den Bedarf des Antragstellers zu decken oder teilweise für ihn einzutreten, wird eine höhere Ebene (hier: das Jobcenter als Vertretung von Staat und Steuerzahler) nicht in die Verantwortung genommen.
Einkommen und Vermögen der einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden also angerechnet, wenn ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Sozialleistungen anmeldet.
Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, müssen Sie daher auch nachweisen, dass Sie nicht gemeinschaftlich mit den Mitbewohnern wirtschaften, sondern alle Kosten für Anschaffungen getrennt tragen und vollständig voneinander getrennte Haushalte führen.

Die „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“

Spätestens ein Jahr, nachdem die Partner zusammenziehen, wird aus einer sogenannten „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“ eine reguläre Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Absatz 3a SGB II). Während des Probejahres werden die Regelsätze für Alleinstehende beiden Hartz 4 Empfängern unabhängig davon gewährt, dass die Partner zusammen leben und der wechselseitige Wille, füreinander Verantwortung zu übernehmen, erkennbar ist wie auch für eine Bedarfsgemeinschaft mit verheirateten Partnern zunächst immer angenommen wird.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft werden also folgende Personen gerechnet:
* der/die Antragsteller/in auf die Leistungen nach dem Hartz 4 Satz
* der Ehepartner/die Ehepartner/in des Antragstellers auf die Leistungen nach dem Hartz 4 Satz
* ein/e Lebenspartner/in des Antragstellers auf die Leistungen nach dem Hartz 4 Satz, die sich miteinander eine Wohnung teilen
* ein Kinder/die Kinder des Antragstellers auf die Leistungen nach dem Hartz 4 Satz, die sich miteinander eine Wohnung teilen
Welche Höhe die nach der Regelbedarfsstufe ausgezahlte Leistung letztlich hat, richtet sich also auch nach dem Vermögen eines Leistungsberechtigten und der Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt.

Freibeträge auf das Vermögen

Es gibt Freibeträge auf das Vermögen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, die nicht angerechnet werden dürfen, wenn der Hartz 4 Satz ermittelt wird.
Dazu zählen ein Grundfreibetrag von 150 Euro, der jedem erwachsenen Hartz 4 Empfänger und dem/der Partner/in innerhalb der Bedarfsgemeinschaft je vollendetem Lebensjahr zustehen. Personen, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, haben Anrecht auf einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Dieser Betrag ist nicht zweckgebunden, in seiner Gesamthöhe aber bei 9.750 Euro gedeckelt.
Jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person kann zusätzlich zu ihrem Grundfreibetrag einen Freibetrag von 750 Euro geltend machen. Minderjährigen steht ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro auf das Vermögen zu.
Zusätzlich zum Vermögen erlaubt das Gesetz Schonvermögen.
Zum Schonvermögen, das nicht auf das Vermögen angerechnet werden darf, zählt unter anderem:
Hausrat in angemessenem Umfang
angemessenes Kraftfahrzeug
Wohneigentum zur Selbstnutzung in angemessener Größe
Vermögen zur Finanzierung der Altersvorsorge
Alles Vermögen, das nicht durch Freibeträge gedeckt ist, kann vollständig auf den Hartz 4 Satz angerechnet werden. Auch Einkünfte aus Einkommen aus einem Minijob sind demnach nach Abzug des Freibetrags auf den Hartz 4 Satz anzurechnen.

Aktuelle Hartz-IV-Regelsätze

Der Hartz 4 Satz 2019 wurde – wie auch im Vorjahr und den Vorgängerjahren – angepasst, weil sich auch die Preise für Produkte am Markt und das Lohnniveau der arbeitenden Bevölkerung verändert haben.
Bei der Anpassung wird eine Gewichtung von 70/30 vorgenommen. Zu 70 % ist die Preisentwicklung für die Berechnung des aktuellen Hartz 4 Satz entscheidend. Zu 30 % nimmt die Entwicklung der Gehälter auf dem Arbeitsmarkt Einfluss auf die Höhe des neuen Hartz 4 Satz. Die Zahlen, die bei der Berechnung jeweils berücksichtigt werden, sind Werte zu den Veränderungen zwischen Juli 2016 und Juni 2017 sowie Juli 2017 und Juni 2018.

Aktueller Hartz 4 Satz – wie kommt die Berechnung zustande?

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 richtet sich nach der Preisentwicklung für Produkte, die für Bezieher von Hartz 4 als wesentlich eingeschätzt werden.
Dabei werden Daten von etwa 60.000 Haushalten, in denen keine Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe leben, statistisch bezüglich ihrer Einnahmen und Ausgaben erfasst. Für die Berechnung des Hartz 4 Satzes werden dann die unteren 20 % dieser Haushalte als Vergleichswert angenommen.

Anpassung von Hartz 4 Satz hinsichtlich der Entwicklung von Löhnen, Gehältern und Preisen

Auch die Entwicklung des Lohnniveaus von Arbeitnehmern spielt bei der Prüfung, ob der Hartz 4 Satz angehoben wird, eine Rolle.
Die errechnete Veränderungsrate ist die Grundlage für die Berechnung der aktuellen Hartz 4 Regelsätze. Die Preise für Produkte, ohne die Hartz 4 Empfänger kein menschenwürdiges Leben führen können, stiegen durchschnittlich um 1,8 %.
Im gleichen Zeitraum stieg der durchschnittliche Nettolohn der Arbeitnehmer um 2,52 %. Daraus ergibt sich nach der 70/30-Gewichtung der Entwicklungen am Markt eine gewichtete Gesamtveränderungsrate von 2,02 %, nach der die Hartz 4 Sätze 2019 angehoben wurden.
Die Berechnung als Formel: (70/100 * 1,8 % ) + (30/100 * 2,52 %) = 1,26 % + 0,756 % = 2,02 %

Wie hoch ist der Hartz-4-Regelsatz?

Das Sozialgesetzbuch II übernimmt für die in diesem Buch des Sozialgesetzes definierten Personengruppen als Leistungsberechtigte die gleichen monatlichen Regelsätze nach dem SGB XII, nach denen Sozialhilfe an Menschen gezahlt werden, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, also nicht arbeitssuchend gemeldet sind.

Übersicht Regelbedarfsstufen

Es werden 6 Regelbedarfsstufen unterschieden:
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 1
Leistungsberechtigte Personen über 18 Jahren, die alleine in einer Wohnung leben
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 2
Leistungsberechtigte Personen über 18 Jahren, die zusammen mit einer weiteren Person in einer Wohnung leben
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 3
Leistungsberechtigte Personen über 18 Jahren, die in einer stationären Einrichtung leben
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 4
Leistungsberechtigte Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren, die in der Wohnung der Eltern oder einer Wohngemeinschaft leben
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 5
Leistungsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren, die in der Wohnung der Eltern leben
Bezug von Hartz 4 Satz nach Regelbedarfsstufe 6
Leistungsberechtigte Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren, die in der Wohnung der Eltern leben

Wie sehen die Hartz 4-Regelsätze 2019 aus?

Mit dem 1. Januar 2019 gelten folgende Hartz 4 Sätze nach dem SGB II:
Regelbedarfsstufe 1
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für Alleinstehende / Alleinerziehende
424 EUR

Regelbedarfsstufe 2
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für erwachsene Leistungsberechtigte innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
382 EUR

Regelbedarfsstufe 3
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern oder einer Wohngemeinschaft leben
339 EUR

Regelbedarfsstufe 4
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben 322 EUR

Regelbedarfsstufe 5
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 13 Jahren
302 EUR (Sozialgeld)

Regelbedarfsstufe 6
Aktueller Hartz 4 Satz 2019 monatlich für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
245 EUR (Sozialgeld)

Erwerbsfähigen Behinderten steht ein Mehrbedarf von 35 % des für sie geltenden Regelsatzes zu, falls sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen des SGB IX erhalten.

Reicht der Hartz-4-Regelsatz bei einem Kind?

Um zu verhindern, dass der Hartz 4 Satz bei einem Kind nicht reicht, sieht der Gesetzgeber zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket vor.
Aus diesem Paket, abgekürzt BuT, werden sachbezogene Leistungen für Mehraufwendungen in der Kita, der Schule und in der Kindertagespflege finanziert. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert durch die Kindergeldberechtigten, im Regelfall also die Eltern des Kindes, beantragt werden.

Zusätzliche Leistungen aus dem Paket BuT

Liegt ein Antrag vor, kann beispielsweise das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita bezuschusst werden, wenn dafür Aufwendungen entstehen. Die Eltern tragen jeweils einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Mahlzeit.
Bestätigt die Schule des Kindes, dass ein Kind das Lernziel nur erreichen kann, wenn es speziell gefördert wird, werden Leistungen zur Lernförderung gewährt. Bietet die Schule selbst kostenfreie vergleichbare Angebote zur Nachhilfe, kann der finanzielle Zuschuss zur Lernförderung aber verwehrt werden.
Damit alle Kinder ihre Freizeit mit außerschulischen Aktivitäten ihrer Wahl gestalten können, wird monatlich ein Budget von maximal 10 Euro bereitgestellt, aus dem die Teilnahme an Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich finanziert werden kann. Aus dem Budget können also beispielsweise Beiträge für den Musikunterricht oder einen Sportverein bezahlt werden.
Organisiert die Schule, die Kita oder Tagespflegeeinrichtung einen ein- oder mehrtägigen Ausflug, werden die Kosten vom Amt getragen und zusätzlich zum Sozialgeld oder dem Hartz 4 Satz für das Kind gewährt.
Um die Ausrüstung mit dem Schulbedarf für das Kind sicherzustellen, bewilligt die Behörde für Schulranzen und Unterrichtsmaterialien zum Schreiben, Rechnen oder Zeichnen zweimal jährlich Beträge von einmal 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und weiteren 30 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Auch die Ausgaben für die Beförderung von Schülern werden getragen, wenn diese nicht durch andere Leistungen bereits abgedeckt sind. Insofern eine Schülerfahrkarte auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann, wird vorausgesetzt, dass für das Kind ein Eigenanteil von 5 Euro im Monat entrichtet wird.

Leistungen in der Schwangerschaft

Für Schwangere gewährt der Gesetzgeber zusätzlich ab der 13. Woche der Schwangerschaft einen Mehrbedarf von 17 % zum Hartz 4 Satz der Mutter. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Zuschuss für die Erstausstattung für das Neugeborene und für das Mobiliar zur adäquaten Ausstattung der Wohnung.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Alleinerziehenden wird pro Kind ein Mehrbedarf von 12 % zuerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarf von 60 % gewährt. Bei einem Kind unter sieben Jahre oder zwei Kindern unter 16 Jahre, beläuft sich der Mehrbedarf auf mindestens 36 % des zugrundeliegenden Regelsatzes (§ 21 Abs. 3 SGB II).
Für die Ermittlung des Mehrbedarfs ist nicht entscheidend, wer das Sorgerecht besitzt oder ob es sich um ein leibliches Kind handelt, sondern ob eine Person tatsächlich alleine Erziehungsleistungen am Kind erbringt.
Leben die Eltern getrennt, kann beiden Elternteilen jeweils hälftig der Mehrbedarf zuerkannt werden, ansonsten wird der Mehrbedarf nur dem gewährt, der den größeren Anteil an der Erziehung des Kindes leistet beziehungsweise, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird nur auf Antrag gewährt und kann auch rückwirkend beantragt werden.
Der Mehrbedarf für Alleinstehende mit einem Kind unter 7 Jahren beläuft sich also in Regelbedarfsstufe 1 auf 152,64 Euro. Für ein Kind über 7 Jahren gewährt das Jobcenter in Regelbedarfsstufe 1 50,88 Euro.
Da der Mehrbedarf für Alleinerziehende unabhängig von der Zahl der Kinder 60 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten darf, liegt der Höchstbetrag für gewährten Mehrbedarf für den Hartz 4 Satz 2019 bei 254,40 Euro.

Kindergeld und der Hartz 4 Satz

Kindergeld wird unabhängig vom Hartz 4 Satz gezahlt, stellt aber keine Sozialleistung dar, da es unabhängig vom Vermögen oder dem Verdienst der Eltern gezahlt wird.
Jedes Kind, für das ein entsprechender schriftlicher Antrag unter Angabe der Steuer-ID des Antragstellers (Elternteil, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Großeltern usw.) gestellt wird, erhält mit dem ersten Lebensmonat bis zum Erreichen der Volljährigkeit monatlich Kindergeld.
Für arbeitslose Kinder wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Sind die Kinder in der Ausbildung, erhalten sie bis zum 25. Lebensjahr monatlich Kindergeld.
Kindergeld wird daher zwar separat auch für Empfänger von Hartz 4 geleistet, auf den Hartz 4 Regelsatz aber als Einkommen angerechnet.

Höhe des Kindergeldes 2019

Kindergeld ist als steuerliche Ausgleichszahlung gedacht, soll die Grundversorgung des Kindes decken und das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen.
Das Kindergeld wird zum 01. Juli 2019 um 10 Euro steigen und beläuft sich zurzeit für das erste und zweite Kind auf 194 Euro, das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind auf 225 Euro. Ab Juli liegen die Kindergeldansprüche damit bei 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für das vierte Kind.
Zwar wurde im Jahr 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Anrechnung des Kindergeldes auf den Hartz 4 Satz geklagt, das oberste Gericht hat aber als zulässig befunden, dass das gewährte Kindergeld als Einkommen voll auf den Hartz 4 Satz angerechnet wird.
Damit senkt das Kindergeld den Regelsatz für das Sozialgeld der Kinder, insofern diese mit in der Bedarfsgemeinschaft der anspruchsberechtigten Eltern leben. Sobald das Kind volljährig ist, sinkt der Hartz 4 Satz der Eltern. Dabei wird allerdings das als Vermögen anzurechnende Kindergeld rechnerisch um eine Pauschale von 30 Euro gekürzt, bevor der Hartz 4 Satz berechnet wird.

Hartz-4-Regelsatz: Berechnung der Krankenversicherung

Auch für Bezieher von Hartz 4 gilt die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Ausgenommen von der Pflicht zur Krankenversicherung sind Sie nur dann, wenn Sie den Hartz 4 Satz nur vorübergehend als Darlehen oder lediglich einmalige Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, einen Bekleidungszuschuss oder eine Klassenfahrt erhalten.
Auch, falls Sie bereits durch eine Familienversicherung krankenversichert sind, entfällt die Pflichtversicherung.
Schließlich gilt es in diesem Fall, eine Doppelversicherung zu vermeiden, da Sie durch die Mitversicherung im Rahmen der Versicherung eines Ehe- oder Lebenspartners oder eines Elternteils bereits abgesichert sind. Ob eine solche Familienversicherung vorliegt, prüft das Jobcenter vor Ort, von dem der Hartz 4 Satz gezahlt wird.

Wo werden Sie versichert?

Welcher Krankenversicherung durch das Jobcenter Beiträge zufließen, richtet sich danach, wo der Hartz 4 Empfänger vor dem Bezug des Hartz 4 Satzes versichert war. Ist der Empfänger zuvor bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen, wird er auch weiterhin dieser Krankenkasse angehören.
Das Jobcenter zahlt dann die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung direkt an die jeweilige Kasse.
Ist der Empfänger der Leistung vor dem Bezug von Hartz 4 bei einer privaten Krankenversicherung versichert gewesen, muss er in der privaten Krankenversicherung Mitglied bleiben. Wird seine Krankenversicherung aber fristgerecht gekündigt, ist ein Wechsel der Versicherung möglich. Der Wechsel der Krankenkasse muss dem Jobcenter unverzüglich gemeldet werden.

Was passiert, wenn zuvor kein Versicherungsschutz bestand?

Wer bislang nicht versichert war und nun den Hartz 4 Satz bezieht, kann seine Krankenkasse aus der AOK des Wohnorts, einer Ersatzkasse, einer Betriebskasse, der Krankenkasse einer Innung oder der Krankenkasse des Ehepartners wählen. Danach müssen Sie Ihre Mitgliedsbescheinigung dem Jobcenter zukommen lassen, das dann die Beitragszahlungen übernimmt. Treffen Sie keine Entscheidung, übernimmt die Behörde die Wahl der Kasse, um Ihre Versicherung vorzunehmen und die Versicherungspflicht zu erfüllen. Sobald das Amt den Leistungsbezug bewilligt hat, setzt der Versicherungsschutz durch die Krankenkasse ein.

Was passiert, wenn die Krankenversicherungsbeiträge so hoch sind, dass sie nicht mehr aus eigener Kraft beglichen werden können?

Für diejenigen, die Hartz 4 bedürftig würden, weil ihre Krankenversicherung so hohe Beitragszahlungen erfordert, dass dadurch ihr Existenzminimum bedroht ist, werden die Krankenversicherungsbeiträge bis zu maximal der Höhe übernommen, dass ein Anspruch auf Leistungen aus dem ALG II entfällt.

Erhöhung des Hartz 4 Regelsatzes aktuell

Die jährliche Anpassung der Regelbedarfe ist gesetzlich geregelt. Sie sieht vor, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Hartz 4 genau wie Empfänger von Leistungen aus der Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben müssen, damit die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums gewährleistet bleibt.
Die letzte Anhebung des Hartz 4 Satzes ist die nach der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2019 (RBSFV 2019), in Kraft getreten am 1. Januar 2019. Die entsprechende Verordnung zur Anhebung des Hartz 4 Satzes wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2018 beschlossen.

Um wie viel sind die Regelbedarfsätze seit 2018 gestiegen?

Der Hartz 4 Satz 2019 für Alleinstehende liegt dabei um 8 Euro höher als der Hartz 4 Satz von 2018.
Eine Bedarfsgemeinschaft, bei der zwei bedürftige Erwachsene in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten im Vergleich zu 2018 ebenfalls 8 Euro im Monat zusätzlich.
Der Hartz 4 Satz 2019 für Kinder bis 5 Jahre wurde im Vergleich zum Vorjahr um 5 Euro pro Monat angehoben. Kinder, die zwischen 6 und 13 Jahre alt sind, erhalten monatlich 6 Euro mehr. Ebenfalls um 6 Euro im Monat stieg der Hartz 4 Satz von 2019 für Jugendliche bis 18 Jahre.

Um wie viel stiegen die Regelsätze im Vergleichszeitraum zuvor?

Auch 2018 war der Hartz 4 Satz angepasst worden. Damals stieg der Hartz 4 Satz um 7 Euro für Alleinstehende und für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft um 6 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren wurde der Hartz 4 Satz um 3 Euro angehoben, Kindern von 6 bis 13 Jahre wurden monatlich 5 Euro mehr zugeteilt.

Hartz 4 Satz
4.8 (96.1%) 154 votes
Next Post