Wasserschaden, Blitzeinschlag oder Diebstahl können Ihr Zuhause nachhaltig zerstören. Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, um die Schäden an Ihrer beweglichen Habe zum Neuwert zu ersetzen. Die Kosten, um den Hausrat zu versichern, stehen in keiner Relation zu den Schäden, die ein Rohrbruch verursacht. Trotzdem gestalten sich Prämien und Leistungen der Versicherer sehr unterschiedlich. Hier erfahren Sie, worauf es bei der Hausratversicherung wirklich ankommt.
Was ist eine Hausratversicherung?
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine sogenannte Sachversicherung. Sobald Einrichtungsgegenstände oder sonstige beweglichen Gebrauchsgegenstände des Haushalts durch Einbruch inklusive Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entwendet oder beschädigt werden, kommt diese Police zum Einsatz. Daher wird die Hausratversicherung oft auch als Haushaltsversicherung bezeichnet. Gebräuchlich ist ebenfalls der Name Neuwertversicherung, denn Sinn dieser Versicherung ist es, die entwendeten oder beschädigten Güter wiederzubeschaffen. Hier ist eine deutliche Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung vorzunehmen, die nur für den Zeitwert beschädigter Gegenstände in Leistung tritt. Damit Sie auch wirklich Ihren Hausrat wiederbeschaffen können, muss die Versicherungssumme dem Wert der Gegenstände angepasst sein. Da es Schadensfälle gibt, die sowohl durch die Hausratversicherung als auch durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt wären, ist es im Vergleich besser, die Kosten für den Haushalt über die Haushaltsversicherung abzudecken. Schließlich greift hier der Neuwert und nicht der Zeitwert. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen Ihre Möbel, sämtliche elektronischen Haushaltsgeräte, aber auch Teppiche, Vorhänge und Bekleidung. Je nach Police werden Ihnen auch indirekte Kosten ersetzt, die durch den Schadensfall entstanden sind. Das betrifft Aufräum-und Säuberungsarbeiten nach einem Wasserschaden oder Diebstahl mit Vandalismus und die Hotelunterbringung, falls Ihr Zuhause ausgebrannt und somit unbewohnbar ist. Sie können in Ihren Versicherungsschutz weitere Eventualitäten wie Diebstahl des Fahrrad oder Überspannungsschäden integrieren lassen. Die Hausratversicherung kommt nicht nur für die Sachwerte von Ihnen als Versicherungsnehmer auf, sondern es wird tatsächlich der gesamte Haushalt durch die Police geschützt. Das bedeutet, auch der Computer Ihres Partners und die Spielsachen der Kinder sind mitversichert. Verständlich, dass aus diesem Grund die Hausratversicherung im Vergleich zu Deutschlands beliebtesten Versicherungen zählt.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Im Schadensfall ist grundsätzlich jede Art von Versicherung eine Erleichterung für die Betroffenen. Wenn Sie über genug finanzielle Mittel verfügen, Ihre Wohnung nach einem Brand neu renovieren und einrichten zu lassen oder den gesamten Hausrat nach einem Wasserschaden, der während des Urlaubs entstanden ist, wiederzubeschaffen, könnten Sie auf eine Haushaltsversicherung verzichten. Möglicherweise denken Sie auch, dass sich eine Hausratversicherung nicht lohnt, weil Sie Ihre Wohnung mit günstigen oder gebrauchten Möbeln eingerichtet haben und alles schnell und billig zu ersetzen ist. Trotzdem trifft das nur auf die wenigsten Menschen zu. Wenn Sie einmal darüber nachdenken, welche Summe auf Sie zukommt, wenn nur Fernseher, Stereoanlage, PC und Ihre Bücher ersetzt werden müssen, kommen gleich mehrere tausend Euro zusammen. Damit sich so ein Schaden ereignet, muss noch nicht einmal viel passieren. Es reicht, wenn Sie vor dem Verlassen des Hauses die Spülmaschine anstellen, einige Stunden abwesend sind und erst spät bemerken, dass der Schlauch abgeplatzt ist. Daher ist die Hausratversicherung nicht nur dann sinnvoll, wenn Sie edle Möbel in Ihrer Wohnung haben. Wichtig zu wissen ist, dass Studenten, die in möblierten Zimmern leben, über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert sind. Wie sich die Situation in Wohnheimen verhält, ist vor dem Einzug individuell zu erfragen. Lebt ein Student jedoch in einem WG-Zimmer oder in einem kleinen Apartment, muss eine eigene Police her. Unterschiedlich stellt sich die Situation mit der Hausratversicherung in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen dar. Manche Pflegeheime bieten ihren Bewohnern automatisch einen Versicherungsschutz an. Ein Senior muss diese Leistung jedoch nicht annehmen und kann seine eigene Hausratversicherung abschließen. Eine Rücksprache mit der Heimleitung ist auf jeden Fall empfehlenswert. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Hausratversicherung nicht nur für Immobilienbesitzer infrage kommt. Denn die Absicherung des Hausrates ist eine individuelle Sache, für die jeder Mieter und nicht der Vermieter aufkommen muss. Der Vorteil an der Hausratversicherung ist, dass sich die Police auf Größe der Wohnung und Wert der Einrichtung maßschneidern lässt. Wer in einer kleinen Single-Wohnung mit normaler Einrichtung lebt, zahlt im Vergleich weniger als Bewohner eines feudalen Anwesens. Grundsätzlich lohnt es, sich erst einmal einen Überblick über die im Haushalt vorhandenen Werte zu machen und dementsprechend einen Test der Angebote der einzelnen Versicherer zu machen.
Hausratversicherung – Welche Schäden sind versichert?
Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Hausratversicherung sind, ist der Preis zwar ein wichtiges Kriterium, sollte jedoch nicht das allein ausschlaggebende Argument sein. Denn im Vergleich ist es entscheidend, welche Leistungen Ihre Haushaltsversicherung im Schadensfall wirklich abdeckt. Wenn Sie zum Test die Angebote auf dem Versicherungsmarkt sondieren, sollten Sie immer auf die sogenannten Versicherungsausschlüsse achten. Darunter sind all die Vorkommnisse zu verstehen, die von Ihrer Hausratversicherung nicht abgedeckt werden. Ein paar Euro monatlicher Beitrag mehr können dann im Schadensfall einen Unterschied von vielen hundert oder sogar mehreren tausend Euro machen. Doch worauf kommt es im Vergleich bei einer Hausratversicherung wirklich an? Schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn nicht wenigstens diese Leistungen abgedeckt sind:
Schäden, die durch Brand, Explosion, Implosion oder Verpuffung entstehen

Regelmäßig tauchen in den Medien Schreckensberichte von Familien auf, die Haus und Hof durch einen Brand verloren haben. Dabei ist es im Vergleich oft so, dass gar nicht einmal das Feuer selbst den größten Schaden verursacht. Der Löwenanteil entsteht meist durch die Folgeschäden des Brandes. So kann Löschwasser die gesamte Wohnungseinrichtung unbrauchbar machen, selbst wenn der Brandherd nur lokal begrenzt war. Auch die Rauch-und Rußentwicklung bei einem Brand kann für erhebliche Folgeschäden sorgen. Hauseigentümer und Mieter unterschätzen die Kosten, die ein Feuer mit sich bringen kann. Eine Hausratversicherung, die nicht nur die beschädigten Gegenstände ersetzt, sondern auch für die Aufräumarbeiten aufkommt, ist daher für jeden Haushalt unverzichtbar. Mit dem Aufkehren von Asche und Schmutz ist es nämlich nicht getan. Unrat, der bei einem Brand entsteht und beschädigter Hausrat wie Elektrogeräte muss meist von Spezialisten auf dem Wertstoffhof oder der Sondermülldeponie entsorgt werden. Denn bei Verbrennungsvorgängen entstehend jede Menge giftige und krebserregende Stoffe wie Dioxine, sodass die Überbleibsel auf keinen Fall in den Hausmüll dürfen. Eine Explosion bedeutet, dass sich plötzlich Dämpfe oder Gase ausdehnen. Bei einer Verpuffung ist das ähnlich, doch dieser Vorgang läuft in deutlich langsameren Tempo ab. Davon zu unterscheiden ist die Implosion, die sozusagen die Umkehrvariante einer Explosion darstellt, weil alle Teilchen von außen in ein Zentrum streben. Was so theoretisch klingt, lässt sich am besten mit den Bildröhren an einem alten Fernseher erklären. Da die Bildröhre nur durch ein permanentes Vakuum funktioniert, befinden sich alle Bestandteile in einem konstanten Unterdruck. Wird der Glasbildschirm beschädigt, stehen die Chancen für eine Implosion hoch. Das Glas wird zunächst auf einen Schlag von außen nach innen drängen, um im Anschluss die gesamten Splitter in der Umgebung zu verteilen. In diese Kategorie der Hausratversicherung fallen auch Schäden, die durch ein Flugzeug entstehen, das über Ihrem Haus abstürzt. Diese Wahrscheinlichkeit ist zwar statistisch gesehen äußerst gering, doch sind in den letzten Jahren Drohnen immer populärer geworden. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass so ein Gerät auf Abwege gerät und bei Ihnen durch den Anprall einen Schaden verursacht. Gut, wenn diese Komponente in der Hausratversicherung abgedeckt ist.
Schäden durch Blitzschlag, Hagel und Sturm

In Zeiten vor der Haushaltsversicherung wurde bei Sturm und Gewitter eine schwarze Kerze angezündet, um sich vor Schäden zu schützen. Heute muss niemand mehr auf höhere Mächte vertrauen, wenn es eine gute Hausratversicherung gibt. Sturm ist jedoch nicht gleich Sturm. Die Versicherer springen ein und ersetzen die beschädigten Gegenstände ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 63 km/h. Kommt es zu Hagelschlag, ist davon in der Regel nur der Außenbereich betroffen. Dächer und Fassaden, aber auch Markisen und Jalousien werden dann in Mitleidenschaft gezogen und die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung springt ein. Der Nachweis, dass diese Unwetterkonditionen zum Schadenszeitpunkt vorlagen, wird einfach über die permanent durchlaufenden Registrierungen des Deutschen Wetterdienstes für eine Region erbracht. Sobald Sie den Schaden melden, wird die Haushaltsversicherung die Anfrage bei dieser Datenbank selbständig in Angriff nehmen. Ein wichtiger Punkt sind Schäden, die durch Blitzschlag entstehen. Hier müssen Sie gut differenzieren. Es kommt äußerst selten vor, dass der Blitz bei Ihnen zu Hause direkt in ein elektrisches Gerät oder eine Leitung einschlägt. Daher ist der Begriff Überspannungsschaden besser. Der entsteht, wenn ein Blitz in der Nähe Ihres Hauses einschlägt. In diesem Moment bildet sich im Boden ein sogenannter Potenzialtrichter. Im Umfeld dieses Trichters entstehen elektrische Spannungen in der Höhe von mehreren Tausend Volt. Genau das ist es, was Ihren Haushaltsgeräten dann zu schaffen macht und den Schaden durch Blitz entstehen lässt. Sie müssen beim Vergleich daher sehr genau den Test machen, ob der Versicherer nur den Blitzschlag selbst oder auch Überspannungsschäden mit der Police abdeckt. Ist das im Hausrat Tarif nicht abgedeckt, denken Sie darüber nach, Überspannungsschäden durch einen kleinen Aufpreis ergänzen zu lassen.
Wasserschäden durch Leitungswasser
Ein Wassereinbruch hat massive Folgeschäden für ein Zuhause und die Einrichtung. Schäden durch Leitungswasser entstehen immer dann, wenn ein Rohr abreißt oder bricht, eine Dichtung defekt ist oder der Schlauch von Waschmaschine, Spülmaschine oder Heizanlage platzt. Wird der Schaden nicht sofort bemerkt, weil Sie zum Beispiel im Urlaub sind, kann sich das Wasser in der Wohnung ausbreiten und nach und nach alle Räume fluten. Eine weitere Ursache für Wasserschäden, bei denen die Hausratversicherung einspringt, ist Druckwasser, das durch einen Rückstau in verstopften Rohren entsteht. Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, gehören zu den häufigsten Meldungen an die Hausratversicherung. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich bei Vertragsabschluss bewusst sind, dass mit einem Wasserschaden nicht Ihr auslaufendes Wasserbett oder Aquarium gemeint ist. Grundwasser, das aus dem Kellerboden aufsteigt, stellt ebenfalls keinen Leitungswasserschaden dar. Wünschen Sie eine derartige Absicherung, müssen Sie bei Vertragsabschluss Zusatzoptionen wählen, was die Beiträge für die Haushaltsversicherung natürlich etwas nach oben treibt.
Schäden durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

Nicht nur zur Urlaubszeit haben Einbrecherbanden Hochsaison. In manchen Gegenden müssen Hausbesitzer ganzjährig Sorge vor Diebstahl von Hab und Gut haben. Daneben kommt es genauso häufig vor, dass Langfinger zufällig in eine Wohnung einsteigen. Eine besonders bösartige Variante von Diebstahl ist Raub. In diesem Fall zwingt der Einbrecher mit einer Waffe oder sonstiger Androhung von Gewalt die Bewohner dazu, ihm Bargeld und sämtliche Wertsachen auszuhändigen. Wenn Diebstahl nicht funktioniert, weil sich keine wertvollen Dinge finden lassen, machen manche Einbrecher ihrer Wut Luft, indem sie die Inneneinrichtung demolieren. Alle Schäden, die in Zusammenhang mit Raub, Diebstahl und Vandalismus stehen, werden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung – diese Zusatzleistungen sind sinnvoll
Eine Hausratversicherung kann individuell durch zahlreiche Zusatzleistungen erweitert werden. Das treibt im Vergleich zwar die Kosten in die Höhe, macht sich auf die lange Bank hin jedoch bezahlt. Im Test der Versicherungen zeigte sich, dass manche Zusatzleistungen wie die Versicherung von Fahrrad oder Glas hoch im Kurs stehen. Grundsätzlich sollten Sie sich vor Vertragsabschluss immer über Ihre individuellen Bedürfnisse klar werden, damit die passende Police für Sie zusammengestellt wird. Ist nur der Hausrat versichert, aber Sie sind viel und lange in der Welt unterwegs oder Sie haben sogar ein Ferienhaus, müssen Sie im Schadensfall draufzahlen. Doch welche Zusatzleistungen bei der Hausratversicherung gibt es überhaupt?
Erweiterung für das Fahrrad
In Deutschland werden pro Jahr 300.000 Fahrräder gestohlen. Die Aufklärungsquote beträgt magere zehn Prozent. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer stellte im Jahr 2014 fest, dass bei einem gestohlenen Fahrrad durchschnittlich ein Schaden von knapp 500 Euro entsteht. Einmal abgesehen davon, dass jeder Radbesitzer rund zehn Prozent des Kaufpreises in hochwertige Schlösser investieren sollte, lohnt es sich, das Fahrrad in die Hausratversicherung mit aufzunehmen. Abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif kann das Fahrrad in der Haushaltsversicherung inbegriffen sein oder Sie müssen zusätzlich die sogenannte Fahrradklausel wählen. Wenn Sie einen günstigen Tarif finden, zahlen Sie für ein Fahrrad etwa ein Prozent Zuschlag des Versicherungspreises. Achten Sie bei einem integrierten Schutz für das Fahrrad auf das Kleingedruckte. Bei manchen Versicherern ist das Fahrrad nur mitversichert, wenn es im Fahrradkeller abgesperrt abgestellt war. Häufig ist nur der Zeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr abgedeckt. Mittlerweile wurden die Klauseln verändert, sodass der Schutz den ganzen Tag gilt, doch sind die Versicherer grundsätzlich frei in Ihren Bedingungen. Achten Sie darauf, ob es sich bei der Fahrradklausel um eine spezielle Versicherung für das Fahrrad gegen Diebstahl handelt, wenn Sie unterwegs sind oder nur das Abstellen zu Hause abgedeckt ist. Bei sehr hochwertigen Rädern ist es empfehlenswert, das Fahrrad ebenfalls gegen Vandalismus zu versichern. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Hausratversicherung einen Zusatz gegen Diebstahl einfügen lassen, macht Ihnen die Gesellschaft ganz genaue Vorschriften, wie und wo das Fahrrad gesichert sein muss, wenn Sie zu Hause oder unterwegs sind. Kann Ihnen im Falle eines Diebstahls nachgewiesen werden, dass Ihr Schloss die Standards nicht erfüllte, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht. Kaufen Sie unbedingt ein Fahrradschloss, das gegen Eisspray resistent ist. Auch ein Bügelschloss ist besonders schwer zu knacken. Sollte es zu einem Diebstahl kommen, müssen Sie den Schlüssel aufbewahren, denn den wollen die Versicherer als Beweismittel sehen. Außerdem müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei melden. Heben Sie die Rechnung auf und fotografieren Sie Ihr Fahrrad. Mit einer Codierung machen Sie es Dieben besonders schwer. Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Achtung: Was Sie bei E-Bikes und Pedelecs beachten müssen
Der Anschaffungswert eines E-Bikes ist meist deutlich höher als bei einem Fahrrad. Auch hier sollten Sie gegen Diebstahl vorsorgen. Je nach Leistung des Motorrads erfolgt eine unterschiedliche Einstufung. E-Bikes und Pedelecs, die maximal bis 25 km/h erreichen, gelten noch als Fahrrad. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, ob diesbezüglich eine Erweiterung der Hausratversicherung möglich ist oder ob Sie einen anderen Versicherungsschutz abschließen müssen.
Glasversicherung und Glasbruch

Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Versicherung für den Hausrat um Glasbruch erweitern. Im Schadensfall kommt die Hausratversicherung für Glasschäden auf, die durch Einbruch, Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht wurden. Damit decken Sie nicht nur Fensterscheiben und den Wintergarten ab, sondern auch die Verglasung von Bildern, Spiegeln, Außenfront und Aquarium ab. Manche Hausratversicherung kommt auch für Schäden an einem Cerankochfeld auf. Empfehlenswert ist diese Erweiterung der Hausratversicherung auch, wenn Sie wertvolle Objekte aus Glas in Ihrer Wohnung haben. Beachten Sie, dass die Haftpflicht Glasschäden nicht übernimmt, da Sie theoretisch die Möglichkeit haben, diesen Teilbereich in die Haushaltsversicherung zu integrieren. Im Bereich „Mietsachschäden“ der Haftpflichtversicherung ist Glas ausgeschlossen. Gehören Gegenstände wie Fensterscheiben Ihrem Vermieter, müssten Sie ohne erweiterte Hausratversicherung den Schaden selbst tragen.
Elementarschäden
Wenn Sie sich an die letzten Jahre erinnern, fällt Ihnen auf, wie viele Menschen erhebliche Schäden durch Überschwemmungen und Hochwasser erlitten haben. Schuld daran ist der Klimawandel, der auch die Versicherer aufhorchen lässt. Als Hauseigentümer in einem Hochwassergebiet erhalten Sie zum Beispiel keine staatlichen Hilfen, wenn Sie es versäumt haben, Ihrer Hausratversicherung eine Erweiterung um Elementarschäden hinzuzufügen. Diese Option ist auch dann wichtig, wenn Sie in den Bergen wohnen und Lawinen oder Erdrutsch in Ihrer Umgebung ein Thema sind. Grundwasser, das nach einer langen Regenperiode in Ihrem Keller aufsteigt, fällt ebenfalls in die Kategorie Elementarschaden. Falls Sie eine Hausratversicherung haben, ist es empfehlenswert, die Police nachträglich um Elementarschäden zu ergänzen. Manche Versicherer sind allerdings nicht mehr dazu bereit. Das gilt auch für Erdbebengebiete und Vulkanausbrüche, wobei die letzten beiden Gefahren in Deutschland nicht besonders relevant sind. Mit einer Ausnahme: Im Oberrheingraben, der niederrheinischen Bucht, der Schwäbischen Alb, dem Nordalpenrand, dem Vogtland und seit kurzem in einem Gebiet südlich von Bremen, in dem Erdgas gefördert wird, treten häufig Erdbeben bis zur Stärke 5 auf, was erhebliche Schäden an den Häusern verursachen kann. Elementargefahren können Sie, sofern der Versicherer bereit ist, sowohl in die Hausratversicherung als auch in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen lassen. Auf jeden Fall sollten Sie einen detaillierten Vergleich vor Vertragsabschluss vornehmen, da sich Preise und Leistungen der einzelnen Versicherer im Bereich Elementarschäden erheblich voneinander unterscheiden.
Überspannungsschäden
Zwar deckt jede Hausratversicherung standardmäßig Blitzeinschlag ab, doch bei Überspannungsschäden ist das ein ganz anderes Thema. Eventuell müssen Sie über einen Zusatz in der Police nachdenken, wenn die übrigen Konditionen der ausgewählten Hausratversicherung ansonsten günstig sind. Den Schutz gegen Überspannungsschäden benötigen Sie, um Schadenersatz zu erhalten, wenn der Blitz in eine Überlandleitung oder einen Verteilerkasten in Ihrer Nähe einschlägt und dadurch ein Überspannungsschaden an elektrischen Geräten entsteht. Sind Sie im Besitz hochwertiger Computer, haben einen sehr teuren Fernseher oder Audiogeräte, gehört dieser Punkt als Extra in Ihre Hausratversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit
Sie haben das Fenster auf kipp gelassen und es einem Einbrecher somit leicht gemacht? Dann kann es Ihnen passieren, dass die Hausratversicherung nicht zahlt. Ein anderes Beispiel wäre es, wenn Sie den Adventskranz unbeaufsichtigt brennen lassen. Im besten Fall wird Ihnen die Leistung gekürzt, im schlimmsten Fall verweigert. Durch den Zusatz Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ sichern Sie sich gegen solche Missgeschicke ab. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass der Schutz bis zur kompletten Versicherungssumme greift und nicht gedeckelt ist.
Schmor-und Sengschäden
Eine Gardine, die durch eine Zigarette in Brand gesetzt wird, ist kein Brand-sondern ein Sengschaden. Das gilt auch, wenn Sie einen Topf auf dem Herd vergessen und danach Ihre ganze Küche verrußt ist. Lassen Sie in Ihre Hausratversicherung sowohl Schäden durch Sengen und Schmoren als auch durch Rauch und Ruß aufnehmen.
Hausratversicherung – weitere mögliche Tarifbausteine
Wenn Sie den Vergleich machen, fällt Ihnen auf, dass die Hausratversicherung in ganz unterschiedlichen Tarifen daherkommt. Daher müssen Sie sich erst einmal in die Materie einarbeiten, um zu verstehen, was der Unterschied zwischen Basis, Kompakt, Exklusiv, Komfort oder Top ist. Schließlich gibt jeder Versicherer dem Kind einen anderen Namen. Sind Sie zum Beispiel auf der Suche nach einem günstigen Basistarif, sollten Sie sich aus dem Test nur Anbieter in derselben Kategorie heraussuchen und dann den Vergleich anstellen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie einen möglichst umfassenden Schutz wollen. Dann sollten Sie sich aus dem Test nur eine Hausratversicherung im Bereich Komfort oder Premium herauspicken und die Tarifbausteine miteinander vergleichen. Die Tarife selbst enthalten verschiedene Klauseln, die Ihren Basisschutz erweitern oder bestimmte Eventualitäten ausschließen. Ein typisches Beispiel ist die Klausel für das Fahrrad. Bei manchen Versicherungen ist der Diebstahl abgedeckt, andere Gesellschaften verlangen, einen erweiterten Schutz abzuschließen. Wichtig zu wissen ist auch, dass es bei den meisten Klauseln Entschädigungsgrenzen gibt, die sich prozentual anhand der Gesamtversicherungssumme berechnen. Wie die Grenzen gesteckt sind, ist bei den Versicherern ganz unterschiedlich. Im folgenden werden einige typische Klauseln aus der Hausratversicherung vorgestellt, die in Verträgen enthalten oder hinzugebucht werden können.
Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto

Wird in Ihre Garage eingebrochen und aus dem verschlossenen Innenraum oder Kofferraum etwas entwendet, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, wenn Sie eine entsprechende Erweiterung abgeschlossen haben. Sie müssen die Sachen so untergebracht haben, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Bevor Sie diese Zusatzklausel einfügen lassen, informieren Sie sich über die jeweilige Deckung. Manche Versicherer haften nicht, wenn sich Elektrogeräte wie ein Laptop im Kofferraum befanden, anderen leisten ohne Probleme Schadensersatz. Oft ist der Ersatz bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt. Manche Versicherer inkludieren diesen Schutz jedoch schon ohne Aufpreis in die Basistarife.
Telefonmissbrauch
So skurril es klingen mag, aber es gibt viele Fälle, in denen ein Einbrecher das Telefon für ausgedehnte Auslandsgespräche genutzt hat. Bei vielen Gesellschaften tritt die Hausratversicherung für einen derartigen Missbrauch ein.
Diebstahl im Krankenzimmer
Wenn Sie im Krankenhaus bestohlen wurden, tritt je nach Tarif die Hausratversicherung ein. Im Vergleich der Anbieter ist die Entschädigung mit 750 Euro gedeckelt. Fällt Ihr Handy einem Diebstahl zum Opfer, kommt es darauf an, ob das Mobiltelefon zu Ihrer Haushaltsversicherung gehört und ob es offen herumlag. In diesem Fall könnte man Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
Sammlungen und Antiquitäten
Vom versicherungstechnischen Standpunkt zählt alles als Antiquität, was älter als 100 Jahre ist. Die Entschädigungsgrenze liegt hier, auch bei alten Büchern, Sammlungen und Musikinstrumenten bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Das gilt jedoch nicht für Möbel, da diese zu den Einrichtungsgegenständen zählen. Sie haben die Möglichkeit, diese Entschädigungsgrenze für eine wertvolle Briefmarkensammlung oder eine Plattensammlung gegen einen Mehrbetrag anheben zu lassen. Gut möglich ist, dass die Hausratversicherung von Ihnen ein Schätzgutachten anfordert.
Kinderwagen
Der Kinderwagen gerät immer mehr zum Prestigeobjekt. Das lockt auch Diebe an, die ihre Beute im Internet verkaufen. Kommt es hier zu einem Diebstahl, können über 1000 Euro den Bach hinunter sein. Standardmäßig deckt die Hausratversicherung den Diebstahl eines Kinderwagens ab, wenn dieser aus dem Haus entwendet wurde. Manche Versicherer verlangen jedoch, für den Kinderwagen eine erweiterte Option abzuschließen. Denken Sie dabei, die Entschädigungsgrenze korrekt in den Vertrag aufzunehmen.
Gartenmöbel
Sie sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass in Ihrer Hausratversicherung Gartenmöbel inkludiert sind. Vor allem dann nicht, wenn sie auf der Terrasse stehen. Manche Versicherer zahlen bei Diebstahl aus Garage oder Keller, andere verlangen von Ihnen, eine Zusatzklausel gegen Aufpreis abzuschließen. Auch hier sollten Sie den Vergleich machen, wo sich Ihre Gartenmöbel befinden dürfen, damit der Versicherungsschutz greift. Sinnvoll ist diese Option bei wertvollen Gartenmöbeln grundsätzlich, da es nicht nur zu Diebstahl, sondern auch zu Unwetterschäden kommen kann.
Ferienhaus und Ferienwohnung
Eine Hausratversicherung für alles? Das funktioniert leider nicht, wenn Sie über ein eigenes Feriendomizil verfügen. Auch für nicht ständig bewohnte Wohnsitze müssen Sie eine eigene Haushaltsversicherung abschließen. Anders sieht das aus, wenn Sie eine Ferienwohnung gemietet haben. Kommt es zu einem Diebstahl Ihrer persönlichen Gegenstände, greift innerhalb Ihrer Hausratversicherung die sogenannte Außenversicherung. Überprüfen Sie, ob sich diese Klausel im von Ihnen gewählten Tarif befindet. Bei vielen Versicherern ist die Außenklausel, die auch Hausrat betrifft, den Sie kurzfristig im Auto aufbewahren, schon in den günstigen Basistarifen enthalten.
Schlossaustausch
Ist Ihr Schloss an der Haustür oder innerhalb der Wohnung, zum Beispiel bei einem Safe, durch einen versicherten Umstand wie Diebstahl zu Schaden gekommen, zahlt die Hausratversicherung den Schlossaustausch. Liegt der Schlüssel unter der Fußmatte, ist das wie eine Einladung an Einbrecher und die Versicherung unterstellt Ihnen grobe Fahrlässigkeit. Wird Ihnen der Schlüssel gestohlen und es kommt infolgedessen zu einem Einbruch, werden die Kosten für das Ersatzschloss getragen.
Abgedeckte Folgekosten durch einen Schaden am Hausrat
Ein Schaden kommt selten alleine. Die Hausratversicherung kommt auch für Folgekosten auf, die im Kontext eines Schadens am Hausrat entstehen. Bedenken Sie, vor der Entscheidung tarifabhängige Obergrenzen zu beachten. Für ein Mehr an Sicherheit müssen Sie auch mehr bezahlen.
Unterbringungskosten
Wird Ihre Wohnung durch Brand oder Wasserschaden für eine Zeitlang unbewohnbar, bezahlt die Hausratversicherung die Unterbringung in einem Hotel. Je nach Tarif ist dieser Zeitraum unterschiedlich lange. Als Richtwert gilt in den meisten Verträgen, dass maximal 0,2 Prozent der Versicherungssumme auf 365 Tage umgelegt werden.
Reinigungsarbeiten
Ob Vandalismus, Wasser oder Brand – fachgerechte Entsorgung und Entrümpelung der Wohnung ist eine teure Angelegenheit. In den meisten Verträgen sind die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt.
Transport und Lagerung
Nicht alles wird nach einem Schaden unbrauchbar. Bis die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind, müssen oft Möbelstücke und Kisten eingelagert werden. Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten.
Reparaturkosten
Bei einem Diebstahl dringen die Einbrecher ins Haus und beschädigen dabei meist Türen und Fenster. Durch einen Wasserschaden werden Fußboden, Leisten und Zimmertüren in Mitleidenschaft gezogen. Für die Kosten der Instandsetzung springt die Hausratversicherung ein. Informieren Sie sich ausführlich über die Kostenerstattung bei Glasbruch, eventuell müssen Sie den Tarif erweitern.
Kosten für Security
Nicht immer muss ein Haus nach einem Schaden komplett geräumt werden. Doch es braucht Zeit, bis Türen wieder instand gesetzt sind. Für diesen Zeitraum muss Ihnen die Hausratversicherung einen Wachdienst zahlen.
Schadenminderungskosten
Ereignet sich ein Schaden während der Anwesenheit der Bewohner, wird oft versucht, eine Ausdehnung zu verhindern. Bricht in einem Zimmer Feuer aus, wäre es eine natürliche Reaktion, den Brand mit einem Teppich zu ersticken. Die Hausratversicherung würde in diesem Fall für den Teppich aufkommen, wobei Sie jedoch genau beweisen müssen, wie der Schaden zustande kam.
Hausratversicherung – welche Gegenstände sind genau versichert?
Die vereinbarte maximale Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung kommt zum Einsatz, wenn sich in Ihrem Zuhause durch Wasser oder Feuer ein Totalschaden ergeben hat. Ansonsten wird Ihr Besitz anteilig ersetzt, wie das bei Teilschäden, Diebstahl oder Blitzeinschlag häufig der Fall ist. Auf jeden Fall versichert im Hausrat sind folgende Einrichtungsgegenstände:
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- Möbel
- Teppiche und Bodenbelag
- Bilder und Dekorationsgegenstände
- Lampen
- Vorhänge und Gardinen
Weiterhin sind die sogenannten Gebrauchsgegenstände im Hausrat enthalten:
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- Fernseher und Unterhaltungselektronik wie DVD-Player, Soundbar, Stereoanlage, Playstation, Wii
- PC, Laptop, Drucker und Scanner
- Telefon und Mobiltelefone
- Rollstuhl und Rollator
- Küchengeräte
- Töpfe, Geschirr und Besteck
- Kleidung und Schuhe
- Spielzeug der Kinder
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Wertsachen wie Geld und Schmuck sind ebenfalls durch die Hausratversicherung geschützt, doch gelten hier Einschränkungen in Höhe von 25 % des Wertes. Außerdem werden Ihnen von der Hausratversicherung Lebensmittel, Reinigungsmittel und Genussmittel ersetzt. Wird Ihnen bei einem Diebstahl der Firmenlaptop entwendet, greift die Haushaltsversicherung auch bei fremdem Eigentum. Haben Sie einen Untermieter, ist dessen Hausratversicherung für die Abwicklung des ihm entstandenen Schadens verantwortlich. Damit Sie bei einem Schaden nicht draufzahlen, sollten Sie eine Liste Ihres Hausrates erstellen und regelmäßig aktualisieren. Wichtig ist, die Kosten der Neuanschaffung zu benennen. Heben Sie Belege auf oder nutzen Sie ansonsten realistische Schätzwerte. Wertvolle Stücke können Sie mit Fotos dokumentieren. Im Schadensfall verlangt die Hausratversicherung von Ihnen einen Nachweis über gestohlene oder beschädigte Dinge.
Wo gilt die Hausratversicherung?
Die Haushaltsversicherung gilt für Wohnungen und Häuser innerhalb Deutschlands. Weltweit können Sie von einer Außenversicherung in Krankenhaus, Ferienhaus und Hotelzimmer profitieren. Die Dauer eines Auslandsaufenthaltes ist je nach Tarif auf drei bis sechs Monate beschränkt.
Hausratversicherung: Darauf müssen beim Vertragsabschluss achten
Als Faustregel empfehlen die Versicherer, dass Sie pro Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro kalkulieren. Andere Unternehmen arbeiten mit höheren Summen, niedriger wird es selten. Wenn Sie eine kleine Wohnung mit wertvollen Gegenständen ausgestattet haben oder Ihre Einrichtung sehr einfach ist, sollten Sie den Wert mit einer Wertermittlungstabelle bestimmen. Die Haushaltsversicherung wird dann entsprechend günstiger oder teurer. Sie haben zudem im Schadensfall den Nachweis, dass keine Unterversicherung vorlag. Ohnehin sollten Sie eine Unterversicherung vermeiden. Ist Ihr Hausrat 100.000 Euro wert, aber Sie geben nur 50.000 Euro an, wird Ihr Schaden nur zur Hälfte ersetzt. Versichern Sie sich anhand der gültigen Pauschale des Versicherers wird die Hausratversicherung nicht prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Sparen Sie nicht am falschen Ende bei der Versicherungssumme, sondern suchen Sie sich aus dem Test lieber verschiedene Anbieter aus und nehmen einen Vergleich vor. Nicht jeder Zusatzbaustein ist für jeden notwendig und auch hier gibt es Sparpotenzial, wenn Sie den Vertrag richtig konfigurieren. Viele Tarife sehen zudem mittlerweile eine Selbstbeteiligung im Schadensfall durch, das Prinzip funktioniert wie bei der Kfz Versicherung. So senken Sie den Beitrag, was sinnvoll ist, da kleinere Schäden nicht existenzbedrohend sind.
Die Hausratversicherung mit anderen Versicherungen kombinieren
Wenn Sie Versicherungen miteinander kombinieren, kann das entweder eine Kostenfalle sein oder Sie sparen viel Geld, wenn Sie bei einem Versicherer gleich drei Verträge abschließen. Doch welche Kombinationen sind sinnvoll?
Hausrat und Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig, zählt aber zu den häufigsten Versicherungen überhaupt. Kombiniert mit einer Hausratversicherung, können Sie je nach Anbieter bis zu zehn Prozent der Beiträge sparen.
Hausrat und Wohngebäudeversicherung
Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie wirklich eine Hausratversicherung und eine Wohngebäudeversicherung gleichzeitig brauchen. Tatsächlich sind sich Wohngebäudeversicherung und Haushaltsversicherung auf den ersten Blick sehr ähnlich. Beide greifen bei identischen Gefahren wie Feuer, Wasser und Blitzeinschlag, sichern jeweils jedoch ganz unterschiedliche Risiken ab. Durch eine Wohngebäudeversicherung wird das Haus und alle fest daran verbauten Teile abgesichert. Das bedeutet, die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden an den Außenwänden, Rohrleitungen, Türen, aber auch Nebengebäuden wie Garage und Gartenlaube. Wird bei einem Einbruch Ihr Fenster beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Entsteht der Schaden am Fenster jedoch durch einen Brand, der außerhalb des Hauses entstanden ist, wird die Wohngebäudeversicherung für den Schaden in die Pflicht genommen. Ein Schaden an der Einbauküche, die Ihrem Vermieter gehört, ist ebenfalls ein Fall für die Wohngebäudeversicherung und nicht für Ihre Hausratversicherung. Wenn Ihr Haus mit einem Darlehen finanziert wird, ist die Wohngebäudeversicherung für Sie verpflichtend. Hauseigentümer sollten daher unbedingt die beiden Versicherungen kombinieren.
Hausratversicherung – das müssen Sie im Schadensfall tun
Ist ein Schaden durch Wasser, Blitzeinschlag oder Diebstahl eingetreten, müssen Sie diesen Ihrer Hausratversicherung unverzüglich melden, was auch in den Versicherungsbedingungen so festgelegt ist. Es zählt der Zeitpunkt, an dem Sie von dem Schaden erfahren haben. Gleichzeitig müssen Sie selbst alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern. Drehen Sie bei einem Rohrbruch unverzüglich den Haupthahn ab, rufen Sie bei einem Diebstahl die Polizei und versuchen Sie, eine brennende Gardine zu löschen bei gleichzeitigem Absetzen eines Anrufs an die Feuerwehr. Kommen dabei Kleidungsstücke zu Schaden, ersetzt Ihnen das die Hausratversicherung im Rahmen der Schadenminderungskosten. Dabei darf nicht von Ihnen verlangt werden, dass Sie sich selbst in Gefahr bringen. Den Schaden müssen Sie gegenüber dem Versicherer beweisen. Bei Blitzeinschlag oder Hagel greifen Sie auf Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zurück. Ersetzt werden Ihnen alle beschädigten und zerstörten Gegenstände des Hausrates zum Neuwert. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände, dem sogenannten Versicherungswert, entspricht. Die Zahlung wird gekürzt bei einer Unterversicherung oder grob fahrlässigem Verhalten. Letzteres können Sie mit der Klausel des Verzichts auf Einrede umgehen. Sind Sie nicht mit der Entscheidung Ihrer Hausratversicherung einverstanden, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Melden Sie während der Vertragslaufzeit Umzüge und Gefahrenerhöhungen wie ein Gerüst an Ihrem Haus oder längere Abwesenheitszeiten und heben Sie Belege für Neuanschaffungen im Hausrat auf.
So finden Sie die beste Hausratversicherung
Nehmen Sie sich nicht nur Zeit, einen Test und Vergleich der Anbieter unter die Lupe zu nehmen, sondern auch Ihren Haushalt. Analysieren Sie die Gefahren, die den größten Schaden anrichten können und ergänzen Sie den Basisvertrag um sinnvolle Zusatzklauseln. Durch bestimmte Versicherungsausschlüsse sparen Sie Geld, aber seien Sie trotzdem kritisch, wenn genau dieser Fall bei Ihnen wahrscheinlich wäre. Seien Sie jedoch genauso konsequent bei Zusätzen, die auf Sie nicht zutreffen. Da sich Ihre Lebens-und Wohnsituation über die Jahre hinweg ändert, ist es sinnvoll, regelmäßig einen Vergleich zur Hausratversicherung durchzuführen und einen Anbieter zu wählen, der im Test sehr gut abgeschnitten hat. Vereinbaren Sie eine jährliche Zahlweise statt monatlicher Beiträge, ergibt sich noch einmal Sparpotenzial.
So kündigen Sie eine Hausratversicherung
Sie haben sich entschieden, dass für Blitzeinschlag & Co. künftig ein aus dem Vergleich ausgewählter Anbieter zuständig sein soll? Ihre aktuelle Hausratversicherung können Sie bis drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen. Hat Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, dürfen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.