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Risikofrei – Schnell – Sicher

Warum es sinnvoll ist, über die Kündigung des klarmobil-Handyvertrages nachzudenken?
Egal, welchen Mobilfunkanbieter Sie nutzen, angesichts eines starken Wettbewerbs im Bereich Handytarife lohnt es sich, regelmäßig die Leistungen des eigenen Anbieters mit denen anderer Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Bei klarmobil sollten Sie die Vertragsbedingungen besonders gut studieren. Auf diese Weise vermeiden Sie eine böse Überraschung, beispielsweise in Form stark steigender Grundgebühren ab dem dritten Vertragsjahr, wie es bei der klarmobil Smart-Flat und der klarmobil Allnet-Flat im D1-Netz der Fall ist. Um nicht zu riskieren, ein weiteres Jahr an den klarmobil-Tarif gebunden zu sein und zudem einen höheren Preis zu zahlen, sind Sie gut beraten, frühzeitig Ihren Vertrag zu kündigen.
  
  
Kündigungsfristen beachten
Möchten Sie Ihren Mobilfunkvertrag bei klarmobil kündigen, sollten Sie die entsprechende Kündigungsfrist beachten. Die meisten Handyverträge bei klarmobil haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Trifft die Kündigung nicht drei Monate vor dem Vertragsende beim Anbieter ein, ist sie nicht wirksam. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vorliegt, muss die Kündigung mindestens 4 Wochen vor dem Vertragsende beim Anbieter eingegangen sein. Bei Verträgen mit einer einmonatigen Mindestvertragslaufzeit besteht eine verkürzte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Liegt keine Mindestvertragslaufzeit vor, ist es jederzeit möglich, klarmobil zu kündigen. Sofern Sie sich in puncto Laufzeit unsicher sind, schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach oder kontaktieren Sie den Kundenservice.

Um etwaige Unklarheiten klären zu können, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig klarmobil zu kündigen. Im Idealfall kündigen Sie unmittelbar nach Vertragsbeginn bzw. Ablauf der Widerrufsfrist. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite und laufen nicht Gefahr, die Kündigungsfrist zu versäumen.

  
  
Auf welchem Wege können Sie bei klarmobil kündigen?
klarmobil-Handyvertrag schnell online kündigen
Besonders einfach gestaltet sich die Kündigung mithilfe eines Online-Dienstes wie beispielsweise Volders. Nachdem die erforderlichen Daten (Kundennummer, Handynummer, Adresse und Geburtsdatum) in die Kündigungsmaske eingegeben wurden, bedarf es nur weniger Klicks, und das ausgefüllte Formular wird abgeschickt. Volders berechnet für den Versand in Brief- oder Fax-Form derzeit 2,50 Euro. Sollten Sie den Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben bevorzugen, zahlen Sie fünf Euro.

Per Telefon klarmobil kündigen
Zwar gibt klarmobil an, hinsichtlich einer beabsichtigten Kündigung die entsprechende Hotline 040 34 8585 302 anzurufen, die wochentags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar ist, doch sollten Sie davon besser Abstand nehmen. Am Telefon versuchen die Service-Mitarbeiter, Sie von der Kündigung abzubringen. Darüber hinaus halten Sie keinen Nachweis über den (vermeintlich) gekündigten Vertrag in der Hand, es sei denn, Sie bitten um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Per Email, Fax oder Brief klarmobil kündigen
Möchten Sie lieber selbst die Kündigung schreiben, lässt sich dies leicht bewerkstelligen. Ein formloser Text, in welchem Sie Ihre Absicht zur Kündigung Ihres klarmobil-Handyvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Angabe Ihrer Kundennummer bekunden sowie um eine Kündigungsbestätigung bitten, genügt schon.

Eine Email ist schnell geschrieben, sodass eine Kündigung per Email (an info@klarmobil.de) besonders verlockend klingt. Schwierig wird es allerdings bei der Frage, ob das Kündigungsschreiben auch tatsächlich bei klarmobil angekommen ist. Eine Email zu schreiben ist dann eine gute Wahl, wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch genügend Zeit bleibt, sodass bei Unklarheiten der Email gegebenenfalls noch ein Kündigungsbrief oder -Fax folgt. Idealerweise beenden Sie Ihren Vertrag schriftlich, indem Sie Ihre Kündigung dem Anbieter postalisch per Einschreiben mit Rückschein zustellen. Dies hat den Vorteil, dass Sie zugleich einen Nachweis über die eingehaltene Kündigungsfrist haben. Dauert Ihnen der Postweg zu lange, weil die Kündigungsfrist bald abgelaufen ist, sollten Sie zum Fax mit Sendeprotokoll greifen. Eine Kündigung per Fax trifft noch am selben Tag bei klarmobil ein.

Das Schreiben senden Sie an folgende Adresse:
klarmobil GmbH
Kundenbetreuung
Postfach 0661
24752 Rendsburg
Faxnummer: 040 34 8585 309

  
  
Wie verhält es sich mit der Rufnummernmitnahme?
Beim Mobilfunkdienstleister klarmobil ist es möglich, die Rufnummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Die Grundlage hierfür bildet § 46 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Voraussetzung für die Rufnummernmitnahme ist, dass Sie fristgerecht klarmobil kündigen. Beantragen können Sie die sogenannte Portierung frühestens vier Monate vor Vertragsende und bis maximal 31 Tage nach Vertragsende. klarmobil stellt Ihnen für die Mitnahme der Rufnummer eine Gebühr von 29,95 Euro in Rechnung. In der Regel taucht diese Position in der Abschlussrechung auf oder aber die Gebühr wird vom Prepaid-Guthaben abgezogen. In letzterem Fall gilt es darauf zu achten, dass ein ausreichendes Guthaben auf der Prepaid-Karte ist. Mitunter ist eine Portierung auch nach Ablauf der entsprechenden Frist noch möglich, doch kann dies nicht garantiert werden, da die Nummer inzwischen eventuell schon wieder neu vergeben wurde.
Klarmobil kündigen – Unkompliziert und schnell
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