Telekom kündigen – Frist und Form
Für die Kündigung von Festnetz und Handyvertrag stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie dürfen per Fax, E-Mail oder per Post kündigen. Es genügt, wenn Sie Ihr Anliegen mit einem formlosen Schreiben schildern. Wichtig: Geben Sie alle relevanten Daten an, damit Ihre Kündigung zugeordnet werden kann, zum Beispiel Ihre Rufnummer und Ihre Kundennummer. Erwähnen Sie, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin erfolgen soll und bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung. Versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie eine Bestätigung für den Erhalt Ihrer Kündigung bekommen. Alternativ beenden Sie Ihren bestehenden Vertrag online über das Kundencenter der Telekom. Wählen Sie auf Ihrem Kundenkonto den gewünschten Tarif und kündigen den Vertrag über „Meine Vertagsdaten“. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über ein virtuelles Formular die Telekom zu kündigen. Tragen Sie alle geforderten Daten in die Felder ein und senden Sie das Kündigungsformular ab. Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie in diesem Fall an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

Reichen Sie Ihre Kündigung fristgerecht ein, um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate zu verhindern. Finden Sie zunächst Ihre Vertragslaufzeit heraus. Sie finden das Ende Ihrer aktuellen Vertragslaufzeit unter anderem im Kundencenter und in der Telekom App – „MeinMagenta“. Weiterhin sehen Sie das Ende der Laufzeit auf jeder Rechnung und Sie können die Laufzeit auf einer Auftragsbestätigung sehen. Falls Ihr Vertrag 3, 12 oder 24 Monate läuft, haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit. Es gibt Ausnahmen, deren Kündigungsfrist abweicht. Kunden, deren Vertrag ohne Mindestlaufzeit vorliegt, müssen die Kündigung spätestens eine Woche vor Monatsende vorlegen, um die Telekom zu kündigen. Weiterhin besteht die Option der Kündigung im Rahmen eines Sonderrechts. Falls Ihr Vertrag noch keine 14 Tage alt ist, genügt ein schriftlicher Widerruf, um den Handyvertrag oder das Festnetz bei der Telekom zu kündigen. Zudem können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Den Vertragen kündigen Sie im Sonderrecht, wenn Sie an einen Ort ziehen, an dem die von der Telekom angebotenen Leistungen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Das Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Telekom Leistungsänderungen vornimmt oder Preise erhöht. Es ist möglich, dass Sie ein Informationsschreiben erhalten – beenden Sie den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens, um wirksam zu kündigen.

  
  
Mitnahme der Rufnummer nach der Kündigung
Kunden, die nach der Kündigung keine neue Rufnummer haben möchten, können ihre alte Nummer weiterhin verwenden. Abhängig davon, ob Sie einen Prepaid-Vertrag oder einen Laufzeit-Vertrag nutzen, gibt es einige Kriterien zu beachten.

Ihre Prepaid-Nummer nehmen Sie mit, indem Sie auf Ihren Wunsch auf Ihrer Kündigung vermerken. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung und Sie können Ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen.

Bei einem Laufzeit-Vertrag haben Sie 90 Kalendertage Zeit, um Ihre Rufnummer mitzunehmen. Warten Sie auf die Kündigungsbestätigung, dann können Sie die Nummer zum neuen Anbieter übertragen.

Des Weiteren können Sie Ihre Rufnummer exportieren, bevor Sie bei der Telekom kündigen. Hierfür benötigt die Telekom Ihre Zustimmung (Opt-In). Die Zustimmung gilt für 30 Tage und ist jederzeit verlängerbar. Kontaktieren Sie den Kundenservice der Telekom, damit sich der Mitarbeiter Ihren Wunsch notiert. Danach können Sie den neuen Anbieter über die Rufnummermitnahme informieren. In diesem Fall läuft der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit mit einer neuen Rufnummer weiter.

Wenn Sie bei der Telekom kündigen und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, müssen Sie unbedingt auf das Ende des Vertrages achten, besonders im Fall der Sonderkündigung.

  
  
Telekom-Vertrag kündigen – Wichtiges zum Sonderkündigungsrecht
In manchen Fällen müssen Sie nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten, um den Vertrag der Telekom kündigen zu können. Ein wichtiger Grund, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist eine Vertragsänderung, mit der Sie nicht zufrieden sind. Dies kann zum Beispiel eine Leistungsänderung durch die Telekom sein oder eine Preiserhöhung für Ihren Tarif.

Darüber hinaus können Sie mit einem Sonderrecht einen neuen Vertrag bei der Telekom kündigen, wenn Sie Ihre Rufnummer nicht exportieren dürfen.

Eine weitere Gelegenheit, bei der Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag heraus kommen, ist bei dauerhaften Verbindungsstörungen. Es kann sein, dass Sie Probleme beim Senden und Empfangen von SMS haben oder die Verbindung beim Telefonieren abbricht. Genauso verhält es sich, wenn Ihnen die Telekom keine stabile Internetverbindung gewährleistet.

Sollte Ihnen die Telekom Ihren Anschluss unbegründet sperren, im Sonderrecht den Vertrag kündigen. Sperrt Ihnen die Telekom ohne Berechtigung Ihren Vertrag, können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Zudem ist es möglich, dass Sie nach Ihrem Blick auf die Rechnung mit einem Sonderrecht bei der Telekom kündigen. Wenn Sie bei der Auflistung auf der Telekom-Rechnung Drittanbieter oder nie in Anspruch genommene Dienstleister vorfinden, dürfen Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. Auch, wenn bei der Abrechnung Fehler oder fehlerhafte Posten vorliegen, steht Ihnen das genannte Recht zu.

Ein weiterer Grund, mit dem Sie per Sonderrecht der Telekom kündigen dürfen, ist die Zusendung defekter Geräte. Im Rahmen einer Kombination aus Mobilfunk-Dienstleistungs- und Handy-Vertrag ist die Sonderkündigung Ihr Recht.

Auch, wenn bei Ihnen mindestens einer der genannten Fälle vorliegt, sollten Sie dem Anbieter fair gegenübertreten und eine Frist zur Klärung des bestehenden Problems einräumen. Sollte das Problem nach Verstreichen der Frist noch bestehen, können Sie Ihren Vertrag bei der Telekom kündigen.

Telekom kündigen: Unkompliziert und schnell
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