Risikolebensversicherung – die optimale Vorsorge für Ihre Familie
Neben einer privaten Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, abgekürzt BU-Versicherung, auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet, ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung im Falle einer Invalidität. Invalidität bedeutet eine krankheits- oder unfallbedingte, teilweise oder vollständige Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Eine BU-Versicherung können Sie in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ in Kombination mit einer Renten- oder Lebensversicherung oder, wenn dies nicht möglich ist, weil keine entsprechende Versicherung besteht, als eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, abgekürzt SBU, abschließen.
Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Allgemeinen eine privatwirtschaftliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherungsnehmer bezeichnet. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeit zwar auch bekannt, diese hat jedoch nur für Berufstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, eine Bedeutung. Im Rahmen der Rentenversicherung greift der Schutz bei Berufsunfähigkeit für diesen eingeschränkten Personenkreis zudem nur unter speziellen und genau vom Gesetzgeber definierten Bedingungen. Für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es vonseiten der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch einen eng umgrenzten Schutz im Falle einer allgemeinen Erwerbsunfähigkeit.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das verfügbare Einkommen eines Berufstätigen auf der Basis des Nettolohnes ohne Sozialversicherungsanteile und abzuführende Steuern abgesichert werden. Der Ausfall des Einkommens kann in der Regel nicht ohne einen hohen finanziellen Aufwand von anderer Seite ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar auf eine durch Lohn oder Gehalt vergütete berufliche Tätigkeit abgestellt, es ist jedoch auch möglich, eine unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit, wie die einer Hausfrau, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Diese Möglichkeit der Absicherung wird aus unterschiedlichen Gründen jedoch nur selten in Anspruch genommen.
Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit?
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeit immer dann gegeben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, sei es durch Krankheit oder einem Unfall, für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten Ihren Beruf nicht ausüben können. Dieser Zeitraum wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als Prognosezeitraum bezeichnet. In über 90 Prozent der Fälle ist eine schwere und dauerhafte Erkrankung die Ursache für eine Berufsunfähigkeit.
Erkrankungen der Nerven und psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigsten Ursachen, warum Menschen aus praktischen allen Berufsgruppen berufsunfähig werden. Nervenerkrankungen, die letztendlich zu einer Berufsunfähigkeit führen, werden dabei oft durch jahrelangen Stress verursacht.
Die zweithäufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates – in vielen Fällen betrifft dies eine Erkrankung der Wirbelsäule. Diese Erkrankungen können durch eine sogenannte Zwangshaltung bei der Arbeit wie beispielsweise bei Zahnärzten und insbesondere durch eine überwiegende und anstrengende körperliche Betätigung verursacht werden.
Krebsleiden und bösartige Tumore folgen bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit an dritter Stelle gefolgt von Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems an vierter Stelle. Erst zum Schluss werden in den Statistiken Unfälle mit weniger als 10 Prozent als Ursache für eine Berufsunfähigkeit genannt. Statistiken zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit erstellt regelmäßig der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sowie einzelne Versicherungsunternehmen.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
In Deutschland wird im Durchschnitt jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig, bevor er das Rentenalter erreicht. Wie sinnvoll und für jeden Berufstätigen unverzichtbar eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigen die folgenden Zahlen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente, die Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhalten. Im Jahr 2016 erhielten Frauen in den alten Bundesländern eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von durchschnittlich 662 Euro, in den neuen Bundesländern waren es 746 Euro. Männer erhielten im Westen Deutschlands im gleichen Jahr durchschnittlich 728 Euro und im Osten 667 Euro Erwerbsminderungsrente pro Monat. Mit diesen geringen Renten ist es so gut wie unmöglich, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die stattlichen Leistungen aus der Rentenversicherung reichen weder in den neuen noch in den alten Bundesländern, um damit sich selbst und gegebenenfalls noch die eigene Familie einigermaßen zu versorgen.
Für wen ist eine BU-Versicherung sinnvoll?
Anhand der im vorhergehenden Abschnitt genannten Zahlen zu den Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ersichtlich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich für jede erwerbstätige Frau oder jeden erwerbstätigen Mann, die auf das Einkommen für den Lebensunterhalt angewiesen sind, sinnvoll ist. Sinnvoll ist eine BU-Versicherung zudem, wenn Sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und auf Ihr Einkommen angewiesen sind. Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler keine freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Sie, anders als pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine noch so geringe Erwerbsminderungsrente.
Bei der BU-Versicherung gilt grundsätzlich, je jünger Sie sind und je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, um so günstiger sind die Versicherungsbeiträge bei hohen monatlichen BU-Renten. Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung erst spät abschließen, sind die Beträge oft sehr hoch. Die Beiträge können Sie reduzieren, wenn Sie eine geringere Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbaren oder, wenn Sie die Laufzeit der Versicherung kürzen beispielsweise von einer Laufzeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres auf die Vollendung des des 65. Lebensjahres.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorerkrankungen?
Trotz Vorerkrankungen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Oft ist es in diesen Fällen jedoch problematisch, eine Versicherung abzuschließen. Bei verschiedenen Vorerkrankungen werden von den Versicherungen entweder bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder der Antrag auf Abschluss einer BU-Versicherung wird ganz abgelehnt. Es gibt jedoch immer wieder Angebote beispielsweise mit reduzierter und nach oben begrenzter Berufsunfähigkeitsrente, die Sie auch bei Vorerkrankungen abschließen können. Lassen Sie sich bei Vorerkrankungen unbedingt von einem Fachmann beraten, wenn Sie eine BU-Versicherung abschließen wollen.
Die Stiftung Warentest sagt, dass es bei Vorerkrankungen sinnvoll sein kann, eine kürze Laufzeit oder zunächst niedrige BU Rente zu wählen, um die Versicherungsbeiträge niedrig zu halten. Später kann dann immer noch, wenn die Vorerkrankung ausgeheilt und nicht mehr relevant ist, die Rentenhöhe angepasst werden. Und eine geringe Berufsunfähigkeitsrente durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist immer noch sinnvoller als gar kein Schutz, wenn Sie berufsunfähig werden
Was ist der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift immer dann, wenn Sie in keinem Beruf mehr arbeiten können. Weder in Ihrem erlernten, noch in dem gerade ausgeübten noch in einem anderen Beruf. Für eine Erwerbsunfähigkeit muss eine erhebliche Schwerbehinderung vorliegen. Eine solche Schwerbehinderung ist beispielsweise gegeben, wenn Sie Ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe alleine bewältigen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen bereits bei einer Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 %. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift also wesentlich später als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann jedoch in bestimmten Fällen, wenn Sie zum Beispiel keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, oder die Belastung durch die Beiträge für Sie zu hoch ist, als eine alternative Arbeitsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes dienen, wenn Sie aufgrund einer Schwerbehinderung berufsunfähig werden.
Gibt es ein Test oder Vergleich verschiedener Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Ein Test der Berufsunfähigkeitsversicherungen, das heißt ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife, wird immer wieder durchgeführt. Zum Beispiel von der Stiftung Warentest. Aber auch andere Institutionen führen immer wieder einen Test und Vergleich der Tarife durch und stellen die Testergebnisse zur Verfügung. Ein Test und die Testergebnisse oder auch ein Vergleichs-Rechner für die Versicherungstarife liefern Ihnen einen guten ersten Überblick über die verschiedenen Angebote.
Bei einem Test, insbesondere von der Stiftung Warentest werden alle für den Versicherungsnehmer wichtigen Kriterien für den Vergleich der Tarife von den Versicherungen abgefragt, um aussagekräftige Testergebnisse zu erhalten. Doch nicht bei jedem Test und Vergleich werden die gleichen Kriterien berücksichtigt. Eine gewisse Vorsicht und die zusätzliche Verwendung eines geeigneten Vergleichs-Rechner ist daher empfehlenswert. Zudem sollte der Test aktuell sein. Wenn der Test mehrere Jahre zurückliegt, sind die Testergebnisse nicht mehr aktuell und als Entscheidungsgrundlage nicht mehr zu gebrauchen.
Wie hoch sollte die Rente bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein?
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte hoch genug sein, damit Sie mit dem Geld Ihren bisherigen, allgemeinen Lebensunterhalt – ohne Luxusurlaub und ähnliches – bestreiten können. Nehmen Sie einen Rechner zur Hand und zählen Sie sorgfältig zusammen, wie viel Geld Sie monatlich für Miete, Kleidung, Lebensmittel und Versicherungen benötigen. Dazu gehören auch die Beiträge für eine Rentenversicherung. Wenn Sie lange berufsunfähig sind, erhalten sie später eine geringere Altersrente. Bedenken Sie bei der Berechnung auch, dass Sie hin und wieder Ihre Wohnung oder Ihr Haus renovieren müssen, oder Haushaltsgeräte kaputtgehen können. Bei der Kalkulation der Rente aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung müssen Sie auch berücksichtigen, dass Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen müssen, wenn Sie berufsunfähig werden.
Müssen von der BU Rente Steuern bezahlt werden?
Von der Rente aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung müssen Sie wie für andere Rentenzahlungen auch, Steuern bezahlen. Nur wenn die Rente geringer ist, als der steuerfreie Grundbetrag zur Existenzsicherung (9.000 Euro im Jahr 2018), müssen Sie von der Rente Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung keine Steuern bezahlen. Bei der Berechnung Ihrer BU Rente sollten Sie die Steuern daher nicht vergessen. Addieren Sie zu dem Betrag, den Sie netto zum Leben und für Ihre Versicherungen benötigen, noch einmal 20 % hinzu, um die Steuern auszugleichen. Nehmen Sie dies aber nur als Faustregel für eine erste Orientierung, Lassen Sie sich auch bei diesem Punkt von einem Fachmann beraten. Wie viel Steuern Sie von der Rente aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezahlen müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die Ihnen am Besten ein versierter Stauberater erläutern kann.
Was bedeuten Verweisung und Nachversicherungsgarantie bei der BU-Versicherung?
Verweisung und Nachversicherungsgarantie sind zwei wichtige Punkte bei den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf diese beiden Faktoren sollte unbedingt achten, bevor sie einen Versicherungsvertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreiben. Wenn in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet wird, kann dies weitreichende Folgen für Sie haben. Verzichtet der Versicherer nicht auf dieses Verweisungsrecht, dann müssen Sie bei einer Berufsunfähigkeit damit rechnen, dass Sie der Versicherer auf einen anderen Beruf verweist. Daher der Name der Bedingung. Die Verweisung bedeutet für Sie, dass Sie, wenn Sie berufsunfähig werden, auf Verlangen des Versicherungsunternehmens in einem anderen Beruf weiterarbeiten müssen.
Wenn Sie einen handwerklichen Beruf beispielsweise als Schlosser, Mechaniker oder Schreiner ausüben und arbeitsunfähig werden, weil Sie nicht mehr lange stehen können, kann das Versicherungsunternehmen von Ihnen verlangen, dass Sie beispielsweise als Sachbearbeiter oder Telefonist in einem Büro weiterarbeiten. Die Versicherungen sehen es nicht unbedingt als eine Schwerbehinderung an, mit der Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können, wenn sie für einen Beruf berufsunfähig werden. Sie erhalten dann von der Versicherung keine Rente für die Berufsunfähigkeit. Die Versicherungen werden in der Regel alles versuchen, um eine Leistung an Sie zu vermeiden.
Die Nachversicherungsgarantie ist ebenfalls ein wichtiger Punkt in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit dieser Garantie ist sichergestellt, dass die Höhe Ihrer Rente bei einer Berufsunfähigkeit an eine im Laufe der Zeit fast immer eintretende Änderung Ihrer Lebenssituation angepasst wird. Die Anpassung erfolgt ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durch den Versicherer. Beachten Sie diesen beiden wichtigen Punkte, wenn Sie einen Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen durchführen oder einen Vergleichs-Rechner für den Tarifvergleich nutzen
Wie beantrage ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Lassen Sie sich vor der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezüglich eventueller Versorgungslücken, der generellen Versicherbarkeit und den zu Ihren Anforderungen und Ihrer beruflichen Tätigkeit optimalen Tarifen professionell beraten lassen. Nutzen Sie hierzu auch die Testergebnisse eines Berufsunfähigkeitsversicherungs-Test sowie einen Vergleichs-Rechner für die unterschiedlichen BU-Versicherungstarife als Grundlagen. Wenn Sie den Antrag stellen, werden Sie abhängig von Ihrem Beruf, Ihrem Alter und der gewünschten Versicherungssumme oder Laufzeit der Rentenzahlung einen Teil oder alle der folgenden Punkte erledigen oder über sich ergehen lassen müssen:
Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
In Deutschland ist das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, die gesetzliche Grundlage für alle Versicherungsverträge. Im VVG werden die Rechte und Pflichten der Versicherer und der Versicherungsnehmer grundsätzlich geregelt. Im Bezug auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere der § 19 VVG von Bedeutung. In diesem Paragrafen sind die sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichten geregelt. Bei einer BU-Versicherung betrifft dies insbesondere die Gesundheitsfragen, die bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherungsnehmer beantwortet werden müssen.
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, die Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer BU-Versicherung mit der erforderlichen Sorgfalt, gewissenhaft und vollständig zu beantworten. Sollten Sie wichtige, für den Versicherungsschutz relevante Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vergessen oder absichtlich verschweigen, kann Ihnen der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten gemäß § 19 VVG zur Last legen. Das bedeutet, der Versicherer kann Ihnen in diesem Fall die Leistung verweigern, gegebenenfalls auch nach Jahren vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag anfechten. Für Sie bedeutet das Verschweigen wichtiger Informationen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit gegebenenfalls keine Leistungen vom Versicherer erhalten werden. Daher ist es wichtig, die Gesundheitsfragen unbedingt vollständig und gewissenhaft zu beantworten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Gesundheitsfragen wirklich vollständig und richtig beantwortet haben, ist es empfehlenswert, bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Einkünfte einzuholen und mit den Ärzten zu sprechen, die Sie behandeln oder in den letzten Jahren behandelt haben. Dieses Einsichtsrecht in Ihre Krankenakten hat Ihnen der Gesetzgeber im § 630g BGB eingeräumt. Die Krankenkasse kann Ihnen die Einsicht daher nicht verweigern. Falls erforderlich, müssen Sie ein wenig hartnäckig sein und gegebenenfalls auf die Rechtslage hinweisen.
Andererseits gilt bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, dass nichts angeben müssen, wonach in den Fragebögen nicht gefragt wird. Geben Sie an die Versicherungen keine Informationen weiter, die nicht ausdrücklich nachgefragt werden. Nicht selten haben Antragsteller dadurch den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst verhindert. Wie lange zurückliegende Krankheiten oder Operationen Sie angeben müssen, kann bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Allgemein müssen Sie in der Regel Arztbesuche, ernste Krankheiten oder Beschwerden angeben, die bis zu 5 Jahre zurückliegen. Bei Operationen oder einer psychotherapeutischen Behandlung kann der betreffende Zeitraum bis zu 10 Jahre zurückreichen. Eine Knieoperation, die 15 Jahre zurückliegt, müssen Sie dann nicht angeben. Welchen Zeitraum Sie bei Ihren Antworten berücksichtigen müssen, ist in der Regel bei den verschiedenen Gesundheitsfragen angegeben.
Das bedeutet auch, dass Sie, falls der Versicherer nicht nach sogenannten dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen fragt, Sie diese nicht angeben müssen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren beschwerdefrei waren und keine ärztliche Behandlung erfolgt ist. Lassen Sie sich gegebenenfalls im Zweifel bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen von einem Fachmann beraten.
Die ärztliche Untersuchung bei einem Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung
Abhängig von der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und vom Versicherer ist im Rahmen der Beantragung einer BU Versicherung eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Kosten für diese Untersuchung werden vom Versicherungsunternehmen übernommen. Welche Umfang der Untersuchung hat, ist ebenfalls vom Versicherungsunternehmen abhängig. Am Anfang der Untersuchung steht in der Regel die Beantwortung verschiedener Fragen zur Gesundheit, die der Versicherer dem Arzt in einem Fragebogen vorgibt. Danach werden die Körpermaße aufgenommen und einfache Untersuchungen des Herzens, der Lunge und eine Messung des Blutdrucks vorgenommen. In den meisten Fällen werden zudem eine Urin und Blutprobe genommen und labortechnisch untersucht. Gegebenenfalls wird noch ein EKG aufgenommen und ein HIV-Test durchgeführt. Diese Untersuchungen werden von den Versicherungen meistens jedoch erst bei einer hohen Berufsunfähigkeitsrente angefordert.
Die ärztliche Untersuchung für die BU Versicherung können Sie im Grunde als einen kostenlosen Gesundheitscheck ansehen. Die Untersuchung hat für Sie zudem den Vorteil, dass es im Nachhinein für das Versicherungsunternehmen schwer wird, Ihnen eine Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 VVG vorzuwerfen, da Sie ärztlich untersucht worden sind. Hinzu kommt noch ein weiterer Vorteil, den der Bundesgerichtshof höchst richterlich bestätigt hat. Wenn der Arzt Erkrankungen gegenüber der Versicherung nicht angibt oder diese harmloser darstellt, als sie eigentlich sind, dann gelten Sie dennoch als der Versicherung bekannt. Der Arzt ist in diesem Fall, so der Bundesgerichtshof, ein sogenannter passiver Stellvertreter und Erfüllungsgehilfe der Versicherungsgesellschaft. Und was Sie dem Arzt gesagt haben, haben sie demnach auch der Versicherung gesagt. Was der Arzt an die Versicherung weiter gibt, liegt nicht in Ihrem Einflussbereich.
Risikoprüfung bei der Beantragung einer BU Versicherung
Die Versicherungsunternehmen haben eigene Risikoprüfer, die im Auftrag des Versicherers prüfen, ob sich aus dem Gesundheitszustand des Antragsstellers eventuell ein besonderes Risiko ergibt, oder ob nur ein normales Risiko für eine zukünftige Berufsunfähigkeit gegeben ist. Nur wenn der Risikoprüfer zum dem Urteil gelangt, dass ein normales Risiko vorliegt, erfolgt eine sogenannte Normalannahme Ihres Antrages auf ein BU-Versicherung ohne Einschränkungen beispielsweise bei der Leistung.
Ist der Risikoprüfer der Meinung, dass Ihr Gesundheitszustand ein erhöhtes Risiko für eine zukünftige Berufsunfähigkeit darstellt, kann das Versicherungsunternehmen gegebenenfalls für das Zustandekommen der BU-Versicherung entweder einen Bereich, zum Beispiel die Hüftgelenke, ausschließen, oder einen Risikozuschlag in Höhe von 30 bis zu 100 % des normalen Beitrages verlangen oder der Versicherer kann Ihren Antrag grundsätzlich ablehnen.
In den meisten Fällen kommen die Risikoprüfer der verschiedenen Versicherungsunternehmen bei den gleichen Sachverhalten zu sehr ähnlichen Risikobewertungen. Es lohnt sich daher kaum, die BU-Versicherung bei einem zweiten oder dritten Versicherer erneut zu beantragen
Was ist eine Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie Probleme beim Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung haben, sollten sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Der Fachmann kann Ihnen dabei helfen, eine sogenannte anonymisierte Risikovoranfrage zu stellen, bevor Sie den eigentlichen Antrag bei den Versicherungen stellen. Die Risikoanfrage ist ein offizieller Weg, mit dem Sie von den Versicherungen prüfen lassen können, ob Sie auf der Basis Ihrer Gesundheitsdaten versichert werden und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Der Vorteil der anonymisierten Anfrage ist, dass Ihre personenbezogen Daten von den Versicherungen bei denen Sie eine Risikovoranfrage stellen, nicht gespeichert werden können. Versicherungen nutzen untereinander ein internes Informationssystem, mit dem Sie sich zum Beispiel über die Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenseitig informieren. Da bei der anonymisier Risikoanfrage keine Daten von Ihnen gespeichert werden, können die Versicherungen daher nicht sehen, ob Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon einmal abgelehnt wurde. So ist es für Sie wesentlich leichter, sich nach einem anderen Versicherer umzusehen und eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Kann eine ärztliche Untersuchung für die BU-Versicherung vermieden werden?
Wenn Sie befürchten, dass sich das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung negativ auf Ihren Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt oder, wenn die Untersuchung aus zeitlichen Gründen einfach nicht möglich sein sollte, können Sie die Untersuchung gegebenenfalls verhindern. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei verschiedene Versicherungen aufzuteilen. Wenn Sie durch die Aufteilung jeweils unter die Grenze fallen, ab der eine Untersuchung von den Versicherungen verlangt wird, könnten Sie theoretisch die Untersuchung vermeiden. Allerdings verständigen sich die Versicherungen untereinander und berücksichtigen in vielen Fällen auch bei anderen Versicherungsunternehmen gestellte Anträge oder bereits bestehende Versicherungen. Nicht jede Versicherung fragt jedoch nach, ob bereits an anderer Stelle eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt wurde.
Eine weitere Möglichkeit, die ärztliche Untersuchung zumindest teilweise vermeiden, ist, dass Sie zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, deren Rente so gering ist, dass der Versicherer keine Untersuchung verlangt. Wenn diese Versicherung genehmigt wurde und Sie die Versicherungspolice erhalten haben, können Sie beim gleichen Versicherer eine Aufstockung der Rente auf die Höhe, die Sie tatsächlich benötigen, beantragen. Die ärztliche Untersuchung wird dann nur für die Aufstockung erforderlich und hat meist einen geringeren Umfang. Ganz ohne ärztliche Untersuchung werden Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab einer bestimmten Rentenhöhe nicht beantragen können.
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente beantragt?
Für die Inanspruchnahme Ihrer BU Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie immer zuerst einen in vielen Fällen 20 oder mehr Seiten umfassenden Antrag auf Auszahlung der Rente ausfüllen und beim Versicherer einreichen. Der Grund für diesen hohen Umfang ist, dass Ihr Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis ihrer Berufsunfähigkeit verlangt, bevor er die BU Rente auszahlen wird. Da die Berufsunfähigkeitsrente für die Versicherungsunternehmen unter Umständen eine jahrzehntelange Zahlungsverpflichtung bedeutet, sind sie sehr pedantisch und Sie müssen jeden Zweifel an Ihrer Berufsunfähigkeit ausräumen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass Sie sich von einem Fachmann bei der Ausfüllung des Antrages beraten lassen. Dadurch können Sie Fehler bei der Antragstellung und in der Folge langwierige und meist kostspielige Auseinandersetzungen mit dem Versicherer weitestgehend vermeiden. Auch der Zeitpunkt der Antragstellung kann von Bedeutung sein. Wenn Sie beispielsweise während einer längeren Krankheit bereits Zahlungen aus einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung erhalten, müssen Sie die erhaltenen Leistungen bei einer Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente in dieser Zeit wieder zurückzahlen. Beraten Sie sich zu diesem Punkt mit Ihrem Anwalt.
Dokumentieren Sie Ihre Berufsunfähigkeit so detailliert wie möglich
Je detaillierter und lückenloser Sie oder Ihr Anwalt den Antrag für die BU Rente begründen können, um so schneller werden Sie in der Regel ihre BU Rente bewilligt bekommen. Mit Ihrem Antrag sollten Sie daher die folgenden Unterlagen bei Ihrem Versicherer einreichen:
eine ausführliche Darstellung aufgrund welcher Ursache die Berufsunfähigkeit entstanden ist
alle und detaillierte Berichte der Ärzte, die Sie behandelt haben einschließlich einer ärztlichen Prognose über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung oder Einschränkung
alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit, Ihrer Stellung und Ihrem Beruf stehen einschließlich detaillierter Angaben, wann Sie sie bei Ihrer Arbeit welche Tätigkeiten ausgeübt haben
Was bedeutet Schweigepflichtentbindung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie bei Ihrem Versicher den Antrag zur Bewilligung der BU-Rente stellen, wird der Versicherungsträger in aller Regel mit den Ärzten, die Sie behandeln oder behandelt haben, Kontakt aufnehmen wollen. Da Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, müssen sie von Ihnen durch die sogenannte Schweigepflichtentbindung dazu berechtigt werden, mit dem Versicherungsträger über Ihre Behandlung und Erkrankungen sprechen zu dürfen. Diese Schweigepflichtentbindung müssen Sie in aller Regel bereits mit der Antragstellung für die BU-Rente unterschreiben. Hierbei müssen Sie darauf achten, ob Sie Ihre Ärzte umfassend oder nur beschränkt von der Schweigepflicht entbinden.
Bei einer umfassenden Schweigepflichtentbindung darf der Versicherungsträger grundsätzlich und ohne Sie darüber vorher informieren zu müssen, mit allen Sie behandelnden Ärzten sprechen. Er kann jeden Arzt ohne Absprache mit Ihnen kontaktieren.
Eine beschränkte Schweigepflichtentbindung bedeutet, dass der Versicherer bevor er mit einem Ihrer Ärzte sprechen darf, Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme einholen muss.
Es ist empfehlenswert, dem Versicherer in keinem Fall eine generelle also umfassende Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Nur bei einer beschränkten Schweigepflichtentbindung haben Sie eine Kontrolle darüber, mit welchem der Sie behandelnden Ärzte die Versicherung sprechen will. So haben Sie im Vorfeld noch die Möglichkeit, mit Ihrem Arzt im Einzelnen zu besprechen, was er Ihrer Versicherung mitteilen wird. Sie sollten zudem unbedingt darauf bestehen, dass Sie die Informationen Ihres Arztes immer selbst bei der Versicherung einreichen. So haben Sie die Möglichkeit, die Informationen anderweitig auf Korrektheit überprüfen zu lasen und können sie gegebenenfalls, wenn es Unstimmigkeiten geben sollte, noch von Ihrem Arzt korrigieren lassen, bevor Sie an den Versicherer weitergeleitet werden.
Wann wird die Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt?
Nach dem Sie den Antrag bei Ihrem Versicherer eingereicht haben, erfolgt eine eingehende Prüfung ihrer Unterlagen. Hierbei prüft Ihr Versicherer vor allem, ob die ärztlichen Befunde ausreichend sind, um eine Berufsunfähigkeit und die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu rechtfertigen. Und natürlich prüft der Versicherer auch, ob Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht haben, die eine Ablehnung des Antrags begründen können. Diese Prüfung kann sich über Wochen oft sogar über Monate hinziehen. Studien haben ergeben, dass die Versicherer im Durchschnitt 95 Tage bis zu einer Entscheidung über einen Antrag benötigen. Die Höchstdauer waren vollen 219 Tage. Sobald der Versicherer Ihrem Antrag zur Zahlung der Rente zustimmt, erfolgt die Auszahlung der BU Rente entweder solange die Berufsunfähigkeit besteht, oder für die zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Vertragsdauer.
Wenn Sie sich bei der Antragstellung für Ihre Rente bei Berufsunfähigkeit von einem Anwalt beraten lassen, müssen Sie mit Kosten in Höhe von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro rechnen, die Sie selbst erst einmal tragen müssen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt dieses die Kosten erst, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Versicherer kommt. Der Weg zum Anwalt ist jedoch empfehlenswert, da es bei der BU Rente um viel Geld und Ihren Lebensunterhalt geht.
Fazit
Ein Arbeitsunfähigkeitsversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer sinnvoll, wenn Sie als angestellter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, als Selbstständiger oder Freiberufler auf Ihr Einkommen angewiesen sind, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Ihre Familie zu versorgen. Lassen Sie sich von einem Fachmann vor der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beraten. So können Sie Fehler bei der Antragstellung, die eine Bewilligung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Versicherer verhindern können, weitestgehend vermeiden.
Nutzen Sie die Testergebnisse des Test von Stiftung Warentest oder andern Institutionen und einen Vergleichs-Rechner für einen ersten Überblick und zum Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Vertragsbedingungen für die BU-Versicherung, Berechnen Sie die Rentenhöhe so, dass Sie Ihren normalen Lebensunterhalt von der BU Rente bestreiten können. Drüber hinaus sollten Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen – um so günstiger ist der Versicherungsschutz. Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und gewissenhaft beantworten, um spätere Auseinandersetzungen mit der Versicherung oder den Verlust der Rente zu vermeiden. Lassen Sie sich auch beraten, falls Sie eines Tage die BU Rente beantragen müssen, damit Sie möglichst ohne Probleme Ihre Rente zeitnah ausbezahlt bekommen.