1. Aktuelle Hartz-4-Regelsätze ab dem 1. Januar 2017
Seit dem Jahr 2017 hat sich der Hartz-4-Regelsatz jedes Jahr um einige Euro erhöht. Am 1. Januar 2017 wurde der Betrag zunächst von 404 auf 409 Euro für alleinstehende Erwachsene angepasst. Darüber hinaus wurden von 2016 zu 2017 weitere Regelsätze erhöht. Die Erhöhung betraf dabei die Bedarfsstufen eins bis fünf, wobei die monatliche Erhöhung der Hartz-4-Zahlungen zwischen drei und 21 Euro betrug. Lediglich die Regelbedarfsstufe sechs, welche Kinder bis zu fünf Jahren beinhaltet, blieb im Jahr 2017 auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass der Regelsatz bei Hartz 4 für Kinder unter dem der Erwachsenen liegen muss. Auch im Jahr 2018 wurden die Regelsätze erneut leicht angehoben. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende stieg der Beitrag von 409 auf 416 Euro.

  
  
2. Wie hoch ist der Hartz-4-Regelsatz?
Nicht jede Regelbedarfsstufe kann seit 2017 mit einem höheren ALG-2-Regelsatz rechnen. Die Bedarfsstufen 1, 2, 3, 4 und 5 erhalten eine Erhöhung zwischen 3 und 21 Euro. Allein die Regelbedarfsstufe 6 – also die der Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres – bleibt auch im Jahr 2017 unverändert.

Um bürokratische Fehler zu vermeiden, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken kann, sollten Sie jährlich eine Hartz 4 Regelsatz Berechnung vornehmen. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass das zuständige Amt auch tatsächlich den Betrag an Sie zahlt, der Ihnen zusteht. Nicht selten kommt es vor, dass falsche oder unvollständige Angaben seitens des Leistungsempfängers, aber auch Falschberechnungen seitens des Jobcenters zu fehlerhaften Hartz-4-Bescheiden führen. Sofern Sie Fehler feststellen, sollten Sie keinesfalls zögern, entsprechende Fehler beim Jobcenter anzuzeigen und Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid zu erheben. Anschließend wird das Jobcenter Ihren Fall erneut überprüfen und den Fehler korrigieren.

Wie setzt sich der Hartz-4-Regelsatz zusammen?

Wer einen Hartz-4-Regelsatz vom Jobcenter erhält, empfängt damit nicht nur Geld, dass willkürlich ausgegeben werden sollte. Vielmehr steckt hinter dem Regelsatz eine Kalkulation, die unterschiedliche Aspekte sowie Kostenfaktoren des alltäglichen Lebens einbezieht. Die Hartz 4 Regelsatz Zusammensetzung basiert daher auf insgesamt elf verschiedenen Kostenfaktoren. Etwas mehr als ein Drittel vom Hartz-4-Regelsatz soll demnach die Kosten für Nahrung sowie alkoholfreie Getränke decken. Die restlichen Beträge sind variieren anteilig zwischen etwa zehn und 0,25 Prozent. Darunter fallen beispielsweise Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Bekleidung, Wohnen sowie Energiekosten und Gesundheitspflege. Deutlich geringer fallen hingegen die Bildungskosten bei der Hartz 4 satz Berechnung aus. Lediglich 1,08 Euro sind pro Monat dafür vorgesehen. Dies ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass weitere Zahlung für Bildungszwecke außerhalb vom regulären Hartz-4-Regelsatz möglich sind. Inwiefern Sie Anspruch auf die Übernahme etwaiger Kosten für Bildung besteht, gilt es mit Ihrem Sachberater zu besprechen.

Weitere einmalige Leistungen sind möglich

Neben dem Hartz-4-Regelsatz können Leistungsempfänger laut dem zweiten Sozialgesetzbuch auch weitere einmalige Leistungen seitens des Jobcenters in Anspruch nehmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie weitere finanzielle Unterstützung in Ausnahmesituationen benötigen. So zahlen die Jobcenter in der Regel mehr als den herkömmlichen Hartz-4-Regelsatz, wenn eine Erstausstattung für eine Wohnung nötig wird oder neue Kleidung im Fall einer Schwangerschaft gekauft werden muss. Selbiges gilt auch, wenn therapeutische Geräte aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.

Zusätzliche Leistungen zum Regelsatz bei Hartz 4

Ähnlich den einmaligen Zahlungen gibt es weitere Situationen, in denen Leistungsempfänger Ansprüche geltend machen können, die über den Hartz-4-Regelsatz hinaus gehen.

Schüler unter 25 Jahren können bis zu 100 Euro pro Jahr für Schulbedarf einfordern, sofern sie eine allgemeine berufsbildende Schule besuchen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungsempfänger keinen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung hat. Um herauszufinden, ob Sie für eine etwaige zusätzliche Zahlung infrage kommen, empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.

Auch die GEZ-Gebühren müssen Leistungsempfänger nicht von ihrem Hartz-4-Regelsatz bezahlen. Es gibt generell die Möglichkeit, von der GEZ befreit zu werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein schriftlicher Antrag gestellt und dieser bewilligt wird. Ohne den schriftlichen Antrag sind Sie weiterhin dazu verpflichtet, Ihre GEZ-Gebühren zu bezahlen.

Muss ich die Krankenversicherung selbst bezahlen?

Kurz und knapp: nein. Wer Hartz 4 bezieht, der muss in der Regel die Kosten für die Krankenversicherung nicht selbst tragen. Grundsätzlich sorgt die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass jeder Leistungsempfänger bei seiner bisherigen Krankenversicherung pflichtversichert wird. Der Leistungsumfang der Krankenkassen bleibt dabei gleich und bezieht auch Familienangehörige, wie etwa Kinder, mit ein. Die Krankenversicherungen bleibt auch dann bestehen, wenn der Leistungsempfänger aufgrund von Fehlverhalten eine Sperrzeit erhalten hat und keine oder nur geringe finanzielle Leistungen seitens des Jobcenters erhält.

Unterkunft und Heizkosten werden ebenfalls übernommen

Wer Hartz-4-Leistungen in Anspruch nimmt, der hat auch die Möglichkeit, einen Teil oder gar den gesamten Betrag für Unterkunft sowie Heizkosten vom Jobcenter bezahlen zu lassen. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Sollten Sie Ihre Kosten für Unterkunft sowie Heizung an die Bundesagentur übergeben wollen, so empfiehlt sich zunächst ein Blick auf die Hartz 4 Regelsatz Miete Tabelle. Diese gibt an, wie groß die Wohnung für eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft sein sollte und welche Mieten für eine entsprechende Wohnung angemessen sind.

Sofern die Wohnung der Hartz 4 Regelsatz Miete Tabelle entspricht, bestehen zwei Möglichkeiten zur Zahlung an den Vermieter. Einerseits kann das Jobcenter den Mietbetrag an den Leistungsempfänger überwiesen. Dabei ist dieser in jedem Fall dazu verpflichtet, den gesamten Betrag zweckentsprechend zu nutzen. Hegt das Jobcenter hingegen Zweifel daran, dass der Leistungsempfänger das Geld für die Miete auch tatsächlich an den Vermieter überweist, so übernimmt es selbst die Zahlung an den Vermieter, um den Eingang der Miete sicherzustellen.

Entscheidend ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Hierzu wird jedes Jahr die Hartz 4 Regelsatz Miete Tabelle neu kalkuliert. Diese gibt die Maßstäbe vor, wer zu welchen Verhältnissen in einer Wohnung leben darf und dabei Anspruch auf Kostenübernahme seitens des Jobcenters hat. Sollte sich bei der Überprüfung der Wohnkosten herausstellen, dass die Wohnkosten für Ihre Region nicht angemessen sind, kann das Jobcenter Sie dazu verpflichten, die Mietkosten zu reduzieren. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass Sie in eine kleinere aber dafür günstigere und angemessene Wohnung umziehen müssen. Nicht selten führt dies jedoch zu Problemen. Häufig greife Kommunen und Städte bei der Kalkulation ihres Mietspiegels auf veraltete Daten zurück. Somit sind diese meist nicht repräsentativ und passen daher häufig nicht zu dem, was die Bundesagentur als angemessen ansieht. In der Folge kann es mitunter schwierig sein, eine für die Bundesagentur angemessene Wohnung zu finden.

Mit Blick auf die Wohnung sieht das Jobcenter in den meisten Fällen eine Größe von 50 m² für eine alleinstehende Person als angemessen an. Für jede weitere Person, die als Teil der Bedarfsgemeinschaft in der Wohnung lebt, erhöht sich die angemessene Größe der Wohnung um 15 m². Dies gilt jedoch nicht für Säuglinge, da diese nicht als Person gewertet werden.

Wie werden angemessene Wohnkosten definiert?

Die Jobcenter überarbeiten jährlich die Richtwerte für angemessene Mieten bei Hartz-4-Leistungsempfängern. Dabei gilt es zu wissen, dass es sich dabei nicht um generelle Werte handelt. Vielmehr werden diese vom jeweiligen Jobcenter anhand der Wohnungssituation in der Stadt oder Region erhoben. Somit kann die angemessene Miete in teuren Wohngegenden wie München deutlich höher ausfallen als in anderen Städten. Für Stuttgart wird derzeit eine Kaltmiete von 486 Euro für eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen erachtet. In München hingegen liegt der Richtwert fast 200 Euro darüber, da die durchschnittlichen Mietpreise hier deutlich höher sind. Dennoch lassen sich grobe Richtwerte festhalten, an denen Sie sich orientieren können. In sehr ländlichen Regionen sind Quadratmeterpreise von etwa sechs Euro angemessen. In Städten hingegen können Sie mit acht bis zehn Euro pro Quadratmeter kalkulieren.

Sofern die Wohnung durch das Jobcenter als angemessen betrachtet wird, gilt dies in der Regel auch für die Nebenkosten. Entsprechend müssen Sie nicht fürchten, den Hartz-4-Regelsatz nutzen zu müssen, um Nebenkosten abzudecken. Anders verhält es sich bei den Stromkosten. Diese werden nicht vom Jobcenter übernommen und müssen in jedem Fall über den Hartz-4-Regelsatz beglichen werden. Wer dies nicht beachtet, findet sich schnell in der Kostenfalle wieder.

Sollten Sie noch über Wohneigentum verfügen, dass ebenfalls als angemessen betrachtet wird, müssen Sie keine Angst haben, dass Sie Haus oder Wohnung verlassen müssen. Sofern die Angemessenheit durch das Jobcenter festgestellt wurde, können Sie auch für Wohneigentum die Übernahme einiger Kosten beantragen. Hierzu zählen unter anderem die Grundsteuer, mögliche Immobilienversicherungen, Heizkosten sowie Kosten für Zinsen, die durch den Kauf des Wohneigentums entstanden sind.

  
  
3. Auszahlung der Hartz-4-Geldleistungen
Die Auszahlung von Hartz 4 unterliegt verschiedenen Bedingungen. Nicht selten sorgt dies dafür, dass viele Menschen verunsichert sind, wann und wie sie ihren monatlichen Hartz-4-Regelsatz erhalten. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie sich ausführlich mit damit beschäftigen, wie sich die Hartz-4-Regelsatz Zusammensetzung ergibt und wann Sie Ihren Hartz-4-Regelsatz erwarten können.

Wann wird der Hartz-4-Regelsatz ausgezahlt?

Generell wird Hartz 4 monatlich und im Voraus für den nächsten Monat bezahlt. Eine andere Variante der Auszahlung ist auch kaum möglich, da auf diese Weise sichergestellt wird, dass der Bedarf gedeckt und somit der Lebensunterhalt des Empfängers gewährleistet ist. Der fällige Betrag steht dem Leistungsempfänger in der Regel am ersten Werktag eines jeden Monats zur Verfügung. Weiterhin wird der gesamte Betrag gezahlt, da andernfalls der bürokratische Aufwand deutlich höher wäre. Als Maßstab für die Zahlung wird ebenfalls aus Gründen des Aufwands ein voller Monat mit 30 Tagen definiert.

Sollte der Anspruch auf Hartz 4 erst während eines laufenden Monats entstehen und bewilligt werden oder ein Mehrbedarf auftreten, so ist eine Zahlung im Voraus selbstverständlich nicht möglich. Jedoch sind die Jobcenter angehalten, die Zahlung so schnell wie möglich zu veranlassen, sobald alle nötigen Dokumente vorliegen. Somit wird eine schnellstmögliche Hilfe sichergestellt. Zu beachten gilt hierbei jedoch, dass die Bearbeitungsdauer von Jobcenter zu Jobcenter deutlich variieren kann. Während einige Jobcenter die gesamte Bearbeitung inklusive der Auszahlung binnen eines Werktages schaffen, kann sich der Vorgang in anderen Jobcentern bisweilen über mehrere Wochen erstrecken.

Wie erhalten Sie Ihren Hartz-4-Regelsatz?

Sämtliche Auszahlungen, die seitens des Jobcenters an Leistungsempfänger getätigt werden, erfolgen per Überweisung auf das Bankkonto des Empfängers. Entscheidend ist jedoch, dass es sich bei dem Bankkonto des Leistungsempfängers um ein Konto innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes handelt. Weiterhin gilt darauf zu achten, dass der Leistungsempfänger entweder der Inhaber oder zumindest der Mitinhaber des jeweiligen Bankkontos ist. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass es zu Problemen im Zahlungsverkehr kommt und Sie auf Ihren Hartz-4-Regelsatz warten müssen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Sofern Sie über kein Bankkonto verfügen, kann der Hartz-4-Regelsatz unter gewissen Umständen auch anderweitig ausgezahlt werden. Dies ist jedoch nur nach Absprache mit dem Jobcenter möglich.

Zahlungen im laufenden Monat

Entstehen Ansprüche auf Hartz 4 erst im Laufe eines Monats, so können Sie dennoch einen Teil des monatlichen Regelsatzes erhalten. Als Grundlage für die Berechnung werden immer 30 Monatstage hinzugezogen, unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Ist der Antrag bewilligt und der Regelsatz für Hartz 4 festgelegt, werden die restlichen Tage ausgezahlt. Entsteht der Anspruch beispielsweise am 18. Mai, so erhält der Leistungsempfänger letztlich 14/30 der gesamten monatlichen Leistung. Ist der Anspruch erst am letzten Tag eines Monats gültig, so wird immerhin noch 1/30 der monatlichen Leistung an den Empfänger überwiesen.

Anders verhält es sich, wenn sich der Regelbedarf während des laufenden Monats ändert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich beim Leistungsempfänger um ein Kind handelt, dass mit dem Geburtstag das sechste Lebensjahr abgeschlossen hat. In etwaigen Fällen erfolgt die alte Hartz 4 Regelsatz Berechnung bis zum Geburtstag . Bis dahin wird der alte Hartz-4-Regelsatz ausgezahlt. Der neue Satz greift dann ab dem Tag nach dem Geburtstag des Leistungsempfängers. Im konkreten Beispiel bedeutet dies, dass der Leistungsempfänger 18/30 des bisherigen Regelsatzes ausgezahlt bekommt, wenn er am 18. Mai Geburtstag hat. Für die Zeit nach dem Geburtstag werden für den restlichen Monat entsprechend 12/30 des neuen Regelsatzes bezahlt. Selbiges gilt auch für den Fall, dass sich innerhalb eines laufenden Monats eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Hartz-4-Empfängern bildet. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Bedarfsgemeinschaft registriert ist, wird der neue Betrag anteilig ermittelt und ausgezahlt.

Achtung ist vor allem dann geboten, wenn der Anspruch auf einen Hartz-4-Regelsatz während eines laufenden Monats erlischt oder entfällt. In solchen Situationen forder das Jobcenter den entsprechenden Anteil am Regelsatz wieder zurück. Daher ist äußerste Vorsicht im Umgang mit dem monatlichen Regelsatz geboten.

Auch im Todesfall eines Leistungsempfängers besteht Handlungsbedarf, da der Hartz-4-Regelsatz auch im Trauerfall zurückgefordert wird. Viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, dass das Konto des Verstorbenen zum Nachlass gehört. Dies ist zwar grundlegend richtig, jedoch kann das Jobcenter dennoch alle Leistungen für den laufenden Monat ab dem Todestag des Leistungsempfängers zurückfordern. Vielmehr stehen die Erben respektive die Nachlassverwalter sogar in der Pflicht, den übrigen Betrag an das Jobcenter zurückzuzahlen.

Eine Ausnahme im Todesfall gibt es mit Blick auf die Bedarfsgemeinschaft. Stirbt ein Leistungsempfänger, der Teil einer Bedarfsgemeinschaft ist, so fordert das Jobcenter das restliche Geld für den laufenden Monat in der Regel nicht zurück. Stattdessen belassen sie es dabei, sodass der restliche Hartz-4-Regelsatz für Bestattungskosten oder Ähnlichem genutzt werden kann. Sollt ein bürokratischer Fehler dazu führen, dass auch im Folgemonat oder gar in den Folgemonaten der Betrag an den Verstorbenen überwiesen wird, so muss der Hartz-4-Regelsatz in jedem Fall vollständig an das Jobcenter zurückgezahlt werden.

Können Leistungen seitens des Jobcenters gekürzt werden?

Wer als Leistungsempfänger monatlich einen Hartz-4-Regelsatz vom Jobcenter bezieht, der unterliegt je nach individueller Situation unter Umständen gewissen Pflichten. So kann das Jobcenter die monatlichen Bezüge drastisch kürzen, wenn sich der Leistungsempfänger weigert, eine zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen oder einer erforderlichen Vorbereitung auf einen Job fernbleiben. Die finanziellen Einbußen sollten keinesfalls unterschätzt werden. In der ersten Stufe ist das Jobcenter berechtigt, den monatlichen Hartz-4-Regelsatz um bis zu 30 Prozent zu senken. Sollte der Leistungsempfänger auch weiterhin nicht kooperativ sein und sich den angebotenen Jobs oder Maßnahmen widersetzen, kann der Regelsatz sogar um bis zu 60 Prozent gekürzt werden.

Wenden Sie sich bei Problemen direkt an das zuständige Jobcenter

Sollten Sie Probleme mit der Zahlung haben, so sollten Sie sich direkt und möglichst schnell an das zuständige Jobcenter wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Hartz 4 Regelsatz Zusammensetzung zu Ihren Ungunsten fehlerhaft ist.

  
  
4. Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz im Jahr 2019
Um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten innerhalb der Bundesrepublik auszugleichen, wurde der Hartz-4-Regelsatz für das Jahr 2019 erneut erhöht. Alleinstehende sowie Alleinerziehende erhalten in diesem Jahr monatlich einen Betrag von 424 Euro. Paare sowie Bedarfsgemeinschaften erhalten pro Person 382 Euro. Erwachsene Behinderte, die sich in stationären Einrichtungen befinden, erhalten ebenso wie nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben, 339 Euro pro Monat. Wie auch in den letzten Jahren ist der Hartz-4-Regelsatz für Kinder und Jugendliche noch immer geringer. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren haben einen Anspruch auf einen Regelsatz in Höhe von 322 Euro, während Kinder von sechs bis 13 Jahren noch immer 302 Euro erhalten. Für Kinder bis zu fünf Jahren bezahlt das Jobcenter monatlich 245 Euro.
Hartz 4 Regelsatz
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