Eine Auslandskrankenversicherung wird von allen privaten Versicherungsgesellschaften angeboten, bei denen sich auch privat krankenversichert werden kann. Gesetzliche Krankenkassen kooperieren meist mit Versicherungsanbietern zusammen, damit ihre Versicherungsnehmer im Ausland krankenversichert werden können.
Zusätzlich ist ein Abschluss für eine Auslandskrankenversicherung auch über andere Institutionen möglich, wie zum Beispiel über den ADAC. Selbst an einer Bank-Filiale bekommen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Reisebüros und Fluggesellschaften agieren in der Regel als Vermittler für eine Auslandskrankenversicherung, die zusammen mit der Reise- beziehungsweise Flugbuchung abschließbar ist.
Am einfachsten ist der Weg über das Internet und den Auslandskrankenversicherung-Vergleich. Die dortigen Offerten wurden einem Auslandskrankenversicherung-Test unterzogen. Sie können anhand der Test-Ergebnisse und Beschreibungen von Leistungen günstige und dennoch gute Auslandskrankenversicherung-Anbieter sowie Tarife unkompliziert finden. Wenn Sie keine Kompromisse bei einer Auslandskrankenversicherung für sich, den Ehepartner und die Kinder eingehen möchten, können Sie mit dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich die beste Entscheidung in Anlehnung an Ihren Anspruch treffen.
Wer benötigt eine Extra-Versicherung für das Ausland?
Eine Auslandskrankenversicherung benötigen Sie in jedem Fall, wenn Sie Ihre Reise außerhalb des europäischen Wirtschaftsraum (kurz EWR) führt. Ob in Marokko, Thailand, den USA oder Brasilien, Ihr deutscher Krankenversicherungsschutz erlischt vollständig dort, wo Sie die europäische Grenze überschreiten beziehungsweise den EWR verlassen.
Bei Reisen innerhalb der EU besteht in der Regel der deutsche Krankenversicherungsschutz gesetzlicher Krankenversicherer weiter. Darüber hinaus sind Sie auch in der Schweiz und Liechtenstein sowie in Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Allerdings müssen sie innerhalb der EU sowie den genannten Ländern mit Einschränkungen rechnen, sodass Sie vielfach selbst für bestimmte Medizinleistungen aufzukommen und/oder sich finanziell beteiligen zu haben.
Vielfach bedenken Urlauber und Geschäftsreisende nicht, dass sie im Ausland ebenso erkranken und einen Unfall haben können, wie in der Heimat. Dies ist unabhängig davon, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert. Zu jedem Zeitpunkt können Menschen im Badezimmer ausrutschen, sich beim Kopfsprung in den Pool den Kopf anschlagen, Kinder beim Toben umknicken oder fallen und sich Körperteile brechen. Ist eine medizinische Behandlung gegebenenfalls mit einem Krankenhausaufenthalt unabdingbar, sind Sie privat zur Kostenerstattung verpflichtet. Manche Krankenhäuser im Ausland fordern sogar eine Vorauszahlung, bevor sie den Patienten behandeln.
Dementsprechend sollte jeder eine Auslandskrankenversicherung für jeden Mitreisenden abschließen, der eine Auslandsreise antritt.
– Erhöhtes Risiko im Ausland
Ein Aufenthalt im Ausland birgt ein erhöhtes Risiko zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden. Laut Statistiken hat jeder zweite Urlauber in der Vergangenheit Magen- und/oder Darmprobleme aufgrund des Essens insbesondere im fernen im Ausland erlitten. In vielen Ländern werden unbekannte Gewürze und Zutaten verwendet, die der „deutsche“ Magen oftmals nicht verträgt. Einer der meisten Gründe für gesundheitliche Probleme ist das bakterienbelastete Leistungswasser in vielen Ländern und insbesondere in Dritte-Welt-Ländern, wo es nicht als Trinkwasser geeignet ist. Ein verschluckter Tropfen beim Zähneputzen oder eine kleine Wunde am Körper, wo Duschwasser hinein läuft, reichen manchmal, um einen Arzt im Ausland zu benötigen. Deshalb raten viele Reiseunternehmen ihren Kunden, auf Eiswürfel in Getränken zu verzichten, weil vielerorts nicht garantiert ist, dass diese aus Trinkwasser bestehen.
Andere Länder, andere Sitten. Dies trifft vor allem auf den Verkehr zu. Unterschiedliche Fahrweisen, andere Verkehrsregeln und Beschilderungen erhöhen das Risiko eines Unfalls von Deutschen im Ausland drastisch – gleich, ob als Passant, Fahrradfahrer oder Fahrzeugführer.
Andere Sicherheitsbestimmungen und deren Nicht-Einhaltung sind im Ausland keine Seltenheit. Manchmal werden für Ausflüge Fahrzeuge ohne Versicherungen für Touristen eingesetzt. Kommt es zu einem Unfall, sind Sie für die Erstattung eventueller Behandlungskosten privat verantwortlich.
Sie können in jedem Land der Welt ebenso wie in Deutschland Opfer eines Überfalls mit körperlicher Gewalteinwirkung werden. Vor allem in ärmeren Regionen steigt die Überfall-Gefahr, wenn Sie deutlich als Tourist erkennbar sind, sich verlaufen und beispielsweise vergessen haben, Ihren Goldschmuck im Hotel-Safe zu verschließen. Ohne Auslandskrankenversicherung haben Sie nur Anspruch auf eine medizinische Versorgung, wenn Sie die Kosten erstatten können.
Kinder sind im Urlaub meist aufgeregt und abenteuerlustig. Sie rennen und toben, erkundigen die Gegend, springen in den Pool und achten bei dieser Ausgelassenheit oftmals nicht auf mögliche Gefahren. Aufgeschlagene Knie sind das kleinere Übel. Teuer kann es für Sie ohne Auslandskrankenversicherung werden, wenn eine Knochenfraktur operiert werden muss oder das Kind einige Tage wegen einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus zu verbleiben hat.
– Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?
– Behandlungskosten
Definitiv kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für medizinische Behandlungskosten auf, wenn diese im außereuropäischen Ausland entstehen. Hier gibt es keine „Verhandlungsbasis“, die eine eventuelle Kostenübernahme medizinischer Leistungen zur Folge hat, weil es sich vielleicht um einen schweren gesundheitlichen, lebensbedrohlichen Fall ihres Versicherten handelt. Auch tritt die gesetzliche Krankenkassen in keiner Situation als Vorauszahler beziehungsweise „Kreditgeber“ für notwendige medizinische Versorgungen auf. Das bedeutet: benötigen Sie ärztliche Hilfe in einem Land außerhalb der EU, brauchen Sie nicht auf die Hilfe, Unterstützung oder Rechnungsübernahme Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu hoffen.
Innerhalb der EU sieht es anders aus. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Behandlungskosten in gleichem Leistungsumfang, wie er Ihnen im Krankheitsfall in Deutschland zusteht. Allerdings gibt es in der Regel Beschränkungen, die Sie zu einer Selbstbeteiligung verpflichten oder die gesetzliche Krankenkasse versichert im EU-Ausland nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Da Behandlungskosten nicht vorhersehbar sind, kann es bei Überschreitung des Höchstbetrags für Sie, trotz weiteren Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ein teures Unterfangen werden. Allein eine Intensiversorgung kostet je nach Dauer und medizinischen Maßnahmen schnell mehrere zehntausend Euros.
– Arzt- und/oder Krankenhauswahl
Ist eine medizinische Versorgungen von einem Arzt oder in einem Krankenhaus erforderlich, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur dann, wenn es sich dabei um einen Arzt oder ein Krankenhaus handelt, welcher/s von ihnen vorbestimmt ist. Dabei handelt es sich in der Regel um Ärzte und Krankenhäuser, mit denen die jeweilige gesetzliche Krankenkasse einen Kooperationsvertrag beziehungsweise ein Kostenübernahme-Abkommen geschlossen hat. Das sind in der Regel vor allem städtische Krankenhäuser und seltener Privatkliniken.
Für Patienten kann dies zu einem großen Problem werden. Das ist der Fall, wenn Sie oder ein Familienangehöriger sofort in ein Krankenhaus muss, weil eine lebensbedrohliche Situation besteht, wie beispielsweise ein Herzinfarkt. Wenn das nächste von der gesetzlichen Krankenkasse bestimmte Krankenhaus eine Stunde Fahrzeit entfernt ist, während der Weg zu einer anderen Klinik nur drei Minuten dauern würde, müssten Sie sich entscheiden, ob Sie das Leben riskieren oder für die Kosten selbst aufkommen wollen/können.
– Medikamente
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weder im außereuropäischen Ausland noch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten für Medikamente, die dort gekauft und benötigt werden. Es gibt keine Ausnahmeregelungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen. Wer beispielsweise als Diabetiker während eines Auslandsaufenthaltes sein Insulin aufbraucht und keinen Ersatz eingepackt hat, zahlt es beim Kauf im Ausland aus eigener Tasche und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nichts zurückerstattet bekommen. Ausnahme bildet die Medikation, welche im Rahmen eines erforderlichen Krankenhausaufenthaltes innerhalb der EU verabreicht wird.
– Zahnbehandlungen
Ist Ihnen ein Zahn abgebrochen, eine Füllung heraus gefallen oder Sie plagen starke Zahnschmerzen, übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel lediglich „Erste-Hilfe“ Maßnahmen eines Zahnarztes im Ausland. Diese bezieht sich auf Maßnahmen, die zu einer Schmerzlinderung führen.
– Rückführungskosten
Deutschland weist eine sehr gute und fortgeschrittene medizinische Versorgung auf, in dem zahlreiche Spezialisten tätig sind. Dies ist in vielen Ländern nicht der Fall und eine optimale Behandlung nicht immer gewährleistet. Vor allem, wenn das Leben oder massive gesundheitliche Dauerschäden von der Behandlung abhängen, ist eine Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland oftmals wünschenswert.
Selbst wenn eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau gegeben ist, können schwere Erkrankungs- oder Unfallfolgen dazu führen, dass ein normaler Rückflug oder eine stundenlange Autofahrt im Privat-PKW nach Entlassung aus dem ausländischen Krankenhaus nicht möglich sind. Ein spezieller Rückführungstransport löst das Problem, dessen Kosten eine gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall übernimmt erstattet.
– Dauerhafter Wohnsitz
Ein Problem mit dem Versicherungsschutz gesetzlicher Krankenkassen kann bei längeren Auslandsaufenthalten entstehen. Als allgemeiner Grundsatz gilt: wer mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland verbringt, besitzt keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland – wer nicht dauerhaft in Deutschland lebt, hat keinen Anspruch auf die (soziale) Leistungen, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen bieten. Mit anderen Worten: verbringen Sie beispielsweise als Rentner jedes Jahr von Herbst bis zum Frühjahr (mehr als sechs Monate) in der Karibik, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Die sechs-Monatsfrist bezieht sich insgesamt auf das Jahr und kann sich auch aus mehrmaligen Auslandsaufenthalten im selben Jahr zusammensetzen.
Ausnahmen KÖNNEN gegeben sein, wenn es sich um beruflich bedingte Aufenthalte handelt. Dies gilt es vor Antritt der Auslandsreise mit der gesetzlichen Krankenkasse zu klären, da hier vielfach nach Einzelfall und Reisegrund entschieden wird.
– Wie gut schützt eine Auslandskrankenversicherung?
Wie der Auslandskrankenversicherung-Vergleich zeigt, ist eine Auslandskrankenversicherung mit unterschiedlichen Leistungsumfängen/Tarifen erhältlich, die darüber entscheiden, wie gut und umfangreich ein Schutz ist.
Prinzipiell dient eine private Auslandskrankenversicherung zur Deckung von Lücken, die bei einem Versicherungsschutz durch private oder gesetzliche Krankenkassen im Krankheitsfall im Ausland entstehen.
Der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung erstreckt sich in der Regel über folgende Bereiche:
– Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie weltweit Ärzte und Krankenhäuser selbst wählen. Das ist vor allem dann relevant, wenn der Patient schnellst möglich in ein Krankenhaus muss, damit Ihr oder das Leben von Familienangehörigen gerettet werden kann.
– Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Mit einer Auslandskrankenversicherung aus dem Vergleich können Sie sich vor unerwarteten finanziellen Überraschungen zu Ihren Lasten schützen, denn gute Auslandsversicherung-Angebote bieten einen unbegrenzten Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlungen.
– Medizinische Behandlungen in Bezug auf eine Schwangerschaft
Sollten während eines Auslandsaufenthaltes bei einer Schwangeren unerwartet Komplikationen auftreten und/oder ein Arztbesuch aufgrund anderer schwangerschaftsbezogener Probleme erforderlich machen, kann über eine Auslandskrankenversicherung eine Kostendeckung gesichert werden.
– Kostenerstattungen für Arznei- und Verbandsmittel sowie Heil- und Hilfsmittel
Während eine gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für erforderliche medizinische Bedarfsmittel wie Medikamente, Verbandsstoffe sowie Heil- und Hilfsmittel erstattet, übernimmt eine Auslandskrankenversicherung diese in der Regel. Medikamente für chronische Erkrankungen können als Zusatz in einer Auslandskrankenversicherung integriert werden. Ansonsten übernimmt eine Auslandskrankenversicherung aus dem Test notwendige Medikationen im akuten Krankheitsfall, wenn dieser nicht vor Reiseantritt vorhersehbar war.
– Kostenübernahme von Transport- und Krankenrücktransport
In der Regel übernimmt jede günstige Auslandskrankenversicherung aus dem Vergleich die Kosten für einen Krankentransport. Krankentransporte fallen beispielsweise an, wenn ein Rettungswagen nach einem Unfall zum Einsatz kommt, mit dem ein Patient ins Krankenhaus gefahren wird.
Meist inkludiert der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung auch die Kostendeckung einer Krankenrückführung aus dem Ausland nach Deutschland. Ist ein Rückflug mit ärztlicher Begleitung und speziellem medizinischen Equipment erforderlich, können die Kosten je nach Aufwand bis in den fünfstelligen Bereich reichen. Mit einer Auslandskrankenversicherung befinden Sie auf der sicheren Seite, weil Sie sich mit dieser keine Gedanken um die Finanzierung von einem Kranken- oder einem Rückführungstransport aus privater Tasche machen müssen.
– Zahnärztliche Schmerzbehandlungen
Jede gute Auslandskrankenversicherung beinhaltet schmerzstillende Zahnbehandlungen. Dies entspricht dem Leistungsumfang, wie sie eine gesetzliche Krankenkasse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ebenfalls bietet.
Bei einer Auslandskrankenversicherung mit Langzeit-Versicherungsschutz kann je nach Tarif und Anbieter die Kostendeckung für erweiterte Zahnbehandlungen angeboten sein.
Das heißt, Sie können eine Auslandskrankenversicherung beziehungsweise Tarife wählen, bei denen diese im Ausland bei einem Notfall die Kosten zur komplette, Wiederherstellung, alle erforderlichen Behandlungsmaßnahmen und unter Umständen sogar Zahnersatz trägt. Das ist für Sie vor allem von Relevanz, wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten. Bricht Ihnen zu Beginn Ihrer Reise ein Zahn ab, haben Sie auch innerhalb der EU keinen Anspruch auf Reparatur, wenn Sie lediglich über die gesetzliche Krankenversicherung verfügen. Mit der passenden Auslandskrankenversicherung für Langzeit-Auslandsaufenthalte müssen Sie nicht bis zu Ihrer Rückreise nach Deutschland mit einer Zahnlücke verbringen.
– Bergungskosten
Zahlreiche Anbieter von Reisekrankenversicherungen bieten einen Versicherungsschutz im Falle einer benötigten Bergung. Überwiegend ist die Höhe auf eine bestimmte Summe beschränkt. Diese liegt üblicherweise bei 10.000 Euro. Über den Auslandskrankenversicherung-Vergleich sind Versicherungsanbieter zu finden, deren maximale Versicherungshöhe für Bergungen höher liegen.
– Todesfall
Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Auslandskrankenversicherung im Ausland, ist ein Rücktransport mit hohen Kosten verbunden. Je nach Tarif und Versicherungsanbieter können diese von dem Versicherer übernommen werden. Gleiches trifft zu, wenn der Versicherte dort beerdigt werden soll, wo er verstorben ist. Beerdigungskosten im Ausland erstatten zahlreiche Auslandskrankenversicherung-Anstalten meist bis zu einem bestimmten Betrag.
– Anreise von Angehörigen
Sind Sie allein im Urlaub oder beispielsweise Ihr Ehepartner oder Kind ist auf einer Reise erkrankt/verunglückt und es ist ein längerer Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich, decken zahlreiche Auslandskrankenversicherer die Anreisekosten für Angehörige.
Verschiedene Tarife für unterschiedliche Laufzeiten
Eine Auslandsversicherung kann für unterschiedliche Laufzeiten gewählt werden. Die günstigste und beste Möglichkeit ist die Wahl einer Auslandskrankenversicherung, welche an Ihr Reiseverhalten angepasst ist. Berücksichtigt werden sollten dabei die Häufigkeit sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte. Verschiedene Tarife werden für jeden individuellen Bedarf von den meisten Auslandskrankenversicherungen angeboten.
Für normale Urlaubszeiten stehen in der Regel zwei Tarife zur Auswahl. Ein Tarif, der vielfach mit der Buchung eines Auslandsurlaubes angeboten wird, ist eine Auslandskrankenversicherung für die Laufzeit des Auslandsurlaubes. Alternativ kann ein Jahrestarif gewählt werden, der Ihnen erlaubt, mehrmals innerhalb eines Versicherungsjahres ins Ausland zu verreisen, ohne jedes Mal eine neue Auslandskrankenversicherung abschließen zu müssen. Der Unterschied zu einem Auslandskrankenversicherung-Langzeit-Tarif ist, dass sich der Versicherungsschutz nur auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer in dem Versicherungsjahr beschränkt. Diese liegt in der Regel bei drei Monaten.
Eine günstige Einmal-Auslandskrankenversicherung für einen Aufenthalt bis zu vier und maximal sechs Wochen ist schon zu einem Preis von unter zwei Euro zu erhalten (zum Beispiel von der Europäischen Reiseversicherung, kurz ERV)
Bei einem Jahres-Tarif sind je nach Anbieter und Leistungsumfang mit Prämien von unter zehn Euro zu rechnen. Meist verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist gekündigt wird.
– Langzeit-Reisekrankenversicherung bis 1 Jahr
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt von maximal einem Jahr, dann ist eine Auslandskrankenversicherung mit dem 365-Tage Langzeit-Tarif eine günstige und die beste Lösung. Dieser Tarif sorgt für einen durchgehenden Krankenversicherungsschutz im Ausland vom ersten bis zum letzten Tag Ihres Aufenthaltes, während Kurzzeit-Tarife in der Regel eine deutlich geringere Versicherungsdauer pro Jahr aufweisen.
Erhältlich sind sie zu Jahresprämien ab zehn Euro monatlich. Abhängig von dem tariflichen Leistungsumfang und Anbieter erweitert sich die Kostenübernahme in vielen Fällen. So werden vielfach bei Zahnbehandlungen zusätzlich die Kosten für Zahnersatzreparaturen oder zumindest bis zu einer festgesetzten Grenze übernommen.
Spezielle Tarife gibt es wie folgend aufgelistet, wenn ein spezieller Grund für einen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr vorliegt, wie beispielsweise
– Au Pair Tarif
– Schüler und Studenten Tarif
– Sprachschüler
– Work and Travel Tarif
– Längere Auslandsaufenthalte bis 5 Jahre
Je länger Sie im Ausland verbleiben, desto höher steigt das Risiko zu erkranken. Krankenversicherungen im Ausland sind vielfach teuer und/oder auf eine simple Grundversorgung beschränkt. Fehlender Versicherungsschutz und/oder hohe Selbstbeteiligungen können manch einen Erkrankten schnell in den finanziellen Ruin treiben.
Bleiben Sie bis zu fünf Jahren im Ausland, können Sie eine entsprechende Auslandskrankenversicherung mit Langzeit-Versicherungsschutz und zwischen verschiedene Anbietern sowie Tarifen wählen. Wie der Auslandkrankenversicherung-Test zeigt, gilt bei einigen Versicherern die Voraussetzung, dass Sie im Ausland während der Versicherungsdauer keiner geregelten Arbeit nachgehen. Ausnahmen bilden die Gruppierungen, wie sie bereits zuvor unter „Langzeit-Reisekrankenversicherung bis 1 Jahr“ benannt wurden. Andere Versicherer schränken diesbezüglich weniger ein und versichern auch Personen, die aus geschäftlichen Gründen für bis zu fünf Jahre ins Ausland reisen.
Der Leistungsumfang entspricht in der Regel dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland – inklusive regulärer Vorsorgeleistungen. Zusätzlich kommen je nach Tarif und Anbieter Kostenerstattungen hinzu, wie sie auch bei Kurzzeittarifen beinhaltet sind, wie beispielsweise Bergungskosten, Anreisekosten von Angehörigen und Rücktransportkosten im Krankheits- oder Todesfall. Im Auslandskrankenversicherung-Test erstatten Versicherer vielfach die Prämien bei vorzeitiger Rückreise zurück.
Eine Auslandskrankenversicherung ist im Vergleich zu gesetzlichen Krankenkassen in vielen Bereichen günstiger. So ist beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung für einen Single unter 40 Jahren und einen fünfjährigen Aufenthalt auf Kuba im Auslandskrankenversicherung-Vergleich schon unter 50 Euro monatlich erhältlich. Mit einem gleichaltrigen Ehepartner und einem siebenjährigen Kind kosten die günstigsten Angebote aus dem Auslandsversicherung-Vergleich um die 150 Euro.
– Versicherungsschutz für Auswanderer
Immer mehr Deutsche wandern aus. Eine Auswanderung will gut geplant und durchdacht sein. Einer der wichtigsten Details ist der Krankenversicherungsschutz, sonst kann die Auswanderung im schlimmsten Fall schnell ein böses Ende nehmen.
Im Auslandskrankenversicherung-Vergleich sind besondere Tarife von verschiedenen Anbietern enthalten, die speziell auf die Bedürfnisse von Auswanderern zugeschnitten sind. In der Regel beinhalten sie gleiche oder ähnliche Leistungen inklusive Vorsorgeuntersuchungen, wie sie private Krankenversicherer umfassen. Die Tarife können in der einfachen Basis-Version gewählt werden oder um zusätzlichen Kostendeckungen für eine noch bessere medizinische Versorgung ergänzt werden, sodass sie den individuellen Ansprüchen gerecht werden.
Zahlreiche Versicherer bieten Auswanderern zudem optional Pflegeleistungen und Krankengeldleistungen. Sollte in der Wahlheimat keine zufriedenstellende medizinische Versorgung vorhanden sein, bieten manche Auslandskrankenversicherung-Anbieter die Kostenübernahme von Krankentransporten in benachbarte Länder, wenn ein Notfall oder eine lebensbedrohliche Situation vorliegt.
Der Auslandskrankenversicherung-Test zeigt, dass Tarife mit unterschiedlich begrenzten Deckungssummen für ambulante und/oder stationäre Behandlungen, aber auch unbegrenzt erhältlich sind.
Viele Versicherungsgesellschaften beschränken sich auf eine Versicherungsdauer zwischen fünf und seltener zehn Jahren.
Versicherbar sind Personen, die aus dem Land ausgewandert sind, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Mitversichert werden können Ehepartner, die zusammen mit dem Versicherten/der Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft leben sowie Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr.
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Tarif, Versicherungsdauer und Anzahl Mitversicherter stark von unter 100 Euro bis weit über 1.000 Euro pro Monat.
Das sollte noch beachtet werden
– Dauer des Versicherungsschutzes
Berücksichtigen Sie bei der Wahl der Auslandsversicherung, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll. Schließen Sie einen Jahresvertrag für Ihre Auslandskrankenversicherung ab, heißt das nicht automatisch, dass Sie über einen einjährigen Versicherungsschutz verfügen. Bei Kurzzeitpolicen erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf einen Auslandsaufenthalt von maximal drei Monaten Gesamtdauer im Versicherungsjahr. Planen Sie länger als drei Monate im Jahr ins Ausland zu verreisen, sollte eine Auslandskrankenversicherung als Langzeit-Tarif gewählt werden, weil Sie ansonsten den gesamten Versicherungsschutz verlieren und Regressansprüche seitens des Versicherers gegen Sie geltend gemacht werden können.
– Mitversicherte
Engste Familienangehörige benötigen keine eigene Auslandskrankenversicherung. Sie können Ihren Ehepartner sowie minderjährige Kinder einfach über Ihren Namen mitversichern. Das ist in der Regel günstiger.
– Meldepflicht
Kommt es zu einem Versicherungsfall, verlangen Versicherer die Einhaltung einer Meldepflicht. Das bedeutet, innerhalb einer festgesetzten Frist, sind Sie dazu verpflichtet, dem Versicherer dies mitzuteilen. In manchen Fällen wird darauf verwiesen, dass bei bestimmten Leistungen eine vorherige Genehmigung des Versicherers erforderlich ist. Laut verschiedenen Auslandskrankenversicherung-Erfahrungen von Versicherten kann dies sehr hinderlich sein, vor allem, wenn schnell medizinische Entscheidungen Vorort zu treffen sind. Die beste Wahl ist eine Auslandskrankenversicherung, die darauf verzichtet, wie sie im Auslandskrankenversicherung-Vergleich zu finden ist.
– Alter
Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen die Prämien bei den meisten Auslandskrankenversicherungen. Vielfach sind Altersbegrenzungen gesetzt, die einen Abschluss oder eine Vertragsverlängerung nur bis zu einem gewissen Alter erlaubt. Das liegt meist zwischen 60 Jahre und 75 Jahre.
– Länder
Nicht jede Auslandskrankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Dies beruht darauf, dass in manchen Ländern entweder ein besonders erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht, wie zum Beispiel in Kriegsgebieten, oder die medizinischen Versorgungskosten deutlich höher sind, als in anderen Ländern, wie beispielsweise in den USA und Kanada. Es ist darauf zu achten, ob Ihr Reiseziel im Versicherungsschutz eingeschlossen ist oder Sie speziell für Ihr Reiseland eine Auslandskrankenversicherung angeboten wird.
– Zusatzversicherungen
Viele Versicherer von Auslandskrankenversicherungen inkludieren Zusatzversicherungen, wie beispielsweise Gepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittversicherungen. Aus zahlreichen Auslandskrankenversicherung-Erfahrungen geht hervor, dass damit bares Geld zu sparen ist, weil keine Extra-Versicherungen abzuschließen sind.
– Zeitpunkt des Abschlusses
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich vor Reisebeginn abzuschließen.
– Vergleichen lohnt sich
Mit dem Auslandskrankenversicherung-Vergleich wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die beste Police zu finden, die Ihren Ansprüchen gerecht wird. Die zahlreichen Auslandskrankenversicherung-Erfahrungen belegen, dass mit dem Vergleichsrechner viel Geld und Zeit zu sparen ist.
Sie benötigen keine Auslandskrankenversicherung-Erfahrungen, denn der Vergleichsrechner zeigt Ihnen eine übersichtlich gestaltete Auflistung nach Preisen sortiert inklusive inkludierter Leistungen, sodass Sie einfache Vergleiche verschiedenster Versicherer und Tarife ziehen können.
Bei Interesse müssen Sie keine Angebote per Telefon oder mittels persönlichen Besuch einholen. Sie sind an keine Öffnungszeiten gebunden und können in aller Ruhe ohne drängenden Versicherungsvertreter Ihren optimalen Krankenversicherungsschutz für das Ausland suchen und auswählen. Die Auslandskrankenversicherung-Erfahrungen belegen es: vergleichen lohnt sich!