1. Begrenzte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleichen – mit einer Zahnzusatzversicherung
Schöne Zähne sind das A und O und für viele ein Zeichen für Gesundheit. Schöne Zähne erhöhen das Selbstwertgefühl, denn wer zeigt nicht gerne strahlend weiße Zähne beim Lachen? Leider wird die Zahngesundheit, beziehungsweise den Erhalt Ihres schönen Lächelns von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr sonderlich unterstützt.

Der wichtigste Grund für gesunde Zähne ist allerdings die Gesundheit des Menschen insgesamt. Ein erkranktes, nicht behandeltes oder nicht ausreichend behandeltes Gebiss kann weitreichende Folgen auf die Gesundheit im Allgemeinen haben.
Da aber die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen durch Gesundheitsreformen immens gekürzt oder in einigen Fällen sogar komplett ausgesetzt haben, steigt der Eigenanteil, den Patienten für die Versorgung ihrer Zähne bezahlen müssen, extrem an.

Einige Tausend Euro für eine Behandlung sind längst keine Seltenheit mehr. Deshalb verwundert es nicht, dass viele Patienten den Gang zum Zahnarzt oder die anstehende Behandlung überdenken und sie immer wieder aufschieben. Leider verfügen immer weniger Menschen über einen ausreichend gefüllten Geldbeutel, um notwendige Sanierungen des Gebisses aus eigener Kraft zahlen zu können. Anstatt die Leistung zu erhöhen und so die Versicherten zu entlasten, werden von den Krankenkassen leider nur Bonusprogramme angeboten. Diese Bonusprogramme, die meist erst greifen, wenn eine Person fünf oder zehn Jahre regelmäßig zum Zahnarzt gegangen ist, senken den Eigenanteil minimal und stellen meist keine große Hilfe dar.

50 % übernehmen die Krankenkassen für eine Regelleistung. 60 % für ein Bonusheft, welches fünf Jahre geführt würde und 65 % für ein Bonusheft über 10 Jahre. Regelleistung bedeutet bei Zahnersatz, am Beispiel einer Brücke, kein Edelmetall oder Vollkeramikbrücke und eine Verblendung nur in einem von den Kassen festgelegten, sichtbaren Bereich. Das heißt: sitzt die Brücke auf den Backenzähnen, bleibt diese ohne jede Verblendung in Zahnfarbe, nur aus Edelstahl. Wer oft und viel lacht, weiß, wie schnell man beim Lachen oder sogar nur bei einem herzlichen Lächeln die Backenzähne sehen kann. Wenn Sie vermeiden möchten, dass Metallkronen oder Brücken in Ihrem Lachen aufblitzen, Sie diese Krone oder Brücke aber dringend benötigen, müssen Sie für die höheren Kosten des hochwertigen Zahnersatzes selber aufkommen. Diese Kosten können sehr schnell einen fünfstelligen Bereich erreichen. Noch schlimmer ist es, wenn Sie ein Implantat benötigen, denn auch hier übernimmt die Krankenkasse nur den Zuschuss einer Regelleistung.

Das Bonusheft der Krankenkassen ist Ihnen sicherlich von Ihren Besuchen beim Zahnarzt bekannt. Das Bonusheft dokumentiert mit Datum, Stempel und Unterschrift Ihres Zahnarztes, dass die vorgesehenen jährlichen Kontrolluntersuchungen auch wirklich von Ihnen wahrgenommen wurden. Dieses Bonusheft muss allerdings penibel geführt werden, verpassen Sie auch nur eine Kontrolluntersuchung innerhalb der zehn Jahre, die Ihnen den höchsten Zuschuss zusichert, beginnen Sie umgehend wieder bei 50 %. Besondere Leistungen, wie zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung werden in dem Bonusheft nicht vermerkt und müssen auch von Ihnen in voller Höhe bezahlt werden. Hierfür ist kein Zuschuss der Krankenkassen vorgesehen.

Mit einer guten Zahnzusatzversicherung können Sie die manchmal horrenden Kosten einer Zahnbehandlung ergänzen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt. Um die beste Zahnzusatzversicherung für Ihren persönlichen Bedarf zu erhalten, empfiehlt sich der Zahnzusatzversicherung Vergleich mehrerer Anbieter. Mit diesem Zahnzusatzversicherung Vergleich erhalten Sie alle Leistungen der Anbieter auf einen Blick und können sich so individuell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten für einen passenden Tarif entscheiden.

2. Warum eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden sollte
Erfahrungen von Patienten, die sich für eine Zahnzusatzversicherung entschieden haben und die Zahlen sprechen für sich. Wer schon frühzeitig eine gute Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, steht sich im Falle einer notwendigen Zahnbehandlung und sogar bei der Vorsorge wesentlich besser. Die beste Zahnzusatzversicherung kann die Differenz zu den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% ausgleichen. Hier lohnt ein Zahnzusatzversicherung Vergleich auf jeden Fall, um den besten Tarif für den günstigsten Preis zu erhalten. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen leisten die Zahnzusatzversicherung – je nach Tarif und Anbieter – sogar einen Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung.

Ein Zahlenbeispiel:
Ein Backenzahn kann nicht mehr aufgebaut werden. Eine Krone ist notwendig. Nach der Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse wird dieser Zahn mit einer günstigen Metallguss-Krone ersetzt. Diese Metallguss-Krone kostet circa 230 Euro. Der höchste Zuschuss, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, liegt bei ungefähr 140 Euro. Das klingt im ersten Moment nicht schlecht. Sitzt die Krone nun im nicht sichtbaren Bereich, bleibt sie unverblendet. Für eine Krone mit Keramikverblendung müssen Sie ungefähr 500 Euro bezahlen. Die höchste Erstattung der Krankenkasse bleibt jedoch bei 140 Euro, hier steigt der Eigenanteil für Sie auf 360 Euro.

Soll ein einzelner Zahn durch ein Implantat mit Keramikverblendung ersetzt werden, steigen die Kosten sehr schnell auf 3000 Euro oder mehr. Hier fällt der festgelegte Zuschuss der Krankenkasse kaum noch ins Gewicht und ist nicht mehr als ein Tropfen auf einem heißen Stein. Eine Zusatzversicherung ist angesichts dieser immensen Kosten sinnvoll, denn der größte Teil der Kosten für eine Zahnbehandlung bleiben ohne eine solche Versicherung stets an Ihnen hängen.

Trotzdem hält sich hartnäckig die Annahme, dass man sich die zusätzliche Ausgabe für eine Zahnzusatzversicherung sparen kann. Schließlich könne man ebenso einen bestimmten Betrag monatlich beiseitelegen, falls eine Behandlung samt Zahnersatz notwendig werden sollte.
Erfahrungen zeigen allerdings auch hier, dass dies nicht immer möglich ist oder das Geld für andere, in diesem Moment wichtigen Notfälle schnell wieder ausgegeben wird.
Eine Zahnzusatzversicherung dagegen kann je nach gewünschtem Tarif für wenig Geld abgeschlossen werden. Diese monatliche Ausgabe können Sie fest in Ihr Budget einplanen. Kommt es dann zu einer Behandlung, kann die Zahnzusatzversicherung einen Großteil Ihres Eigenanteils auffangen.

3. Die Zahnzusatzversicherung – für jeden sinnvoll?
In der Regel, ja. Ob Sie früher oder später Zahnersatz benötigen, ist absehbar. Daher ist auf jeden Fall der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert.
Haben Sie schon erkrankte Zähne, Füllungen, Kronen oder sogar Brücken, ist auch hier eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, denn auch der beste Zahnersatz hält nicht ewig.

Ist Ihr Zahnersatz schon etwas in die Jahre gekommen, können Sie selbst gut einschätzen, wann eine neuerliche Sanierung ansteht. Wenn für Sie daher die Möglichkeit besteht, sich gegen zu hohe Kosten durch Zahnersatz mit einer Zahnzusatzversicherung abzusichern, warum sollten Sie darauf verzichten?
In diesen Fällen ist es allerdings sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit möglichst hohen Leistungen abzuschließen, auch wenn dieser Tarif im ersten Moment etwas teuer erscheint. Spätestens im Leistungsfall macht sich der höhere Tarif mehr als bezahlt.

Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig ab, so lange Ihre Zähne noch gesund sind, reicht in der Regel ein günstiger Basistarif, der Ihnen hilft, Ihre Zahngesundheit, zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, zu erhalten.

4. In welchem Alter sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gibt es keine klare Altersempfehlung. Natürlich ist der Abschluss so früh wie möglich sinnvoll, bedenkt man, das manche der Tarife erstens eine Wartezeit beinhalten und in den ersten Jahren auch in den Leistungen beschränkt sind. Die Wartezeit, bevor die Versicherung überhaupt einen Teil der Kosten übernimmt, beträgt meist sechs bis acht Monate. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen der Versicherungen an. Die volle Leistung des Tarifs erhalten Sie erst nach drei bis fünf Jahren. Während dieser Zeit wird der Zuschuss von Jahr zu Jahr kontinuierlich angehoben, bis die volle Leistung erreicht ist. Sie sind in einem Leistungsfall auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung abschließen, lange bevor ein Leistungsfall eintritt.

Eine typische Staffelung der Leistung könnte folgendermaßen aussehen:

– erstes Jahr maximal 500 Euro
– bis zum Ende des zweiten Jahres maximal 1000 Euro
– Ende drittes Jahr maximal 1500 Euro
– im Vierten Jahr maximal 2000 Euro
– im fünften Jahr 2500 Euro, erst im sechsten Jahr besteht voller Anspruch.

Ab welchem Alter Sie Ihre Zahnzusatzversicherung abschließen sollten, hängt in der Hauptsache vom Zustand Ihrer Zähne hab. Eine generelle Faustregel besagt, dass man die Zusatzversicherung vor dem 40. Lebensjahr abschließen sollte, um bei einem Leistungsfall im Alter abgesichert zu sein. Es gibt zwar auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, zu diesem Thema aber später mehr.

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Jeder, der hier in Deutschland Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann auch eine Zahnzusatzversicherung beantragen, selbst wenn er im Ausland lebt. Sobald die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse jedoch beendet wird, muss diese Tatsache der Versicherung umgehend gemeldet werden. Die Zahnzusatzversicherung wird in diesem Fall gekündigt.

Allerdings ist es in der Praxis so, dass viele Anträge von den Anbietern abgelehnt werden und eine Zahnzusatzversicherung so erst gar nicht zustande kommt. Der Hauptgrund liegt meist in der Befürchtung, dass zu hohe Kosten auf die Versicherung zukommen. Sind die Zähne des Antragstellers also schon zu stark geschädigt, wird der Antrag sehr oft abgelehnt.

5. Zahnzusatzversicherung Vergleich – darum sollten Sie die Tarife vergleichen
Mittlerweile bietet fast jede Versicherung eine private Zahnzusatzversicherung an. Es gibt viele verschiedene Tarife zur Auswahl. Sie möchten mit Abschluss der Versicherung geringere Zahnarztkosten und eine bessere Versorgung, erzielen, doch nicht jeder Tarif ist dafür geeignet. Daher sollten Sie vor Abschluss die Tarife der einzelnen Versicherungen genau vergleichen und sich auch die Bedingungen sehr genau durchlesen. Hier hilft Ihnen ein Zahnzusatzversicherung Vergleich enorm weiter. Bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich sehen Sie auf den ersten Blick, welche Leistungen die jeweilige Versicherung anbietet, wie lang die Wartezeiten und wie hoch die Staffelungen der tatsächlich erbrachten Leistungen in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrages sind.

Die Zusammensetzung der Tarife einer Zahnzusatzversicherung
Leider ist es manchmal nicht so ganz einfach, sich in dem Wust an Informationen bei einer Zahnzusatzversicherung zurechtzufinden. Um die Suche und den Vergleich nach einer für Sie passenden Versicherung zu erleichtern, hier die Erläuterung zu den gängigsten Begriffen der Zahnzusatzversicherung.

Die Zahnbehandlung:
Unter diesen Begriff fallen alle Maßnahmen, die nötig sind, um einen Zahn gesund zu erhalten oder einen erkrankten Zahn wieder aufzubauen. Darunter fällt unter anderem die Zahnsteinentfernung, eine Zahnfüllung oder die Wurzelbehandlung.
Bei der Zahnfüllung zum Beispiel kommt es auf das verwendete Material an, welches einen Kostenfaktor darstellen könnte.
So ist es möglich, dass manche Versicherungen ein Inlay, welches normalerweise unter Zahnbehandlung geführt wird, da es eine Zahnfüllung ist, unter Zahnersatz aufführen.

Der Zahnersatz:
Unter Zahnersatz fällt alles, was gebraucht wird um einen oder mehrere Zähne zu erneuern, wie zum Beispiel eine Krone, Brücke, ein Implantat oder Zahnprothesen. In manchen Fällen auch ein Inlay.
Bei Zahnersatz ist meist mit besonders hohen Eigenkosten zu rechnen, hier lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jedem Fall.

Inlay:
Ein Inlay ist eine vorgefertigte Füllung. Sie wird passgenau angefertigt und dann in den Zahn eingesetzt. Sie besteht aus Gold, Titan, Kunststoff oder Keramik. Da ein Inlay teurer als eine gewöhnliche Füllung ist, übernimmt die Regelleistung der gesetzlichen Krankenkasse nur einen sehr geringen Teil der Kosten.

Krone:
Eine Krone ist praktisch gesehen ein Aufsatz, der über den erkrankten Zahn gesetzt wird. Die Krone ersetzt den kompletten äußeren Bereich – also den sichtbaren Zahnschmelz – des Zahnes. Die Regelleistung der GKV sieht im Falle einer Krone nur eine Metallguss-Krone vor. Verblendungen aus Kunststoff werden nur im sichtbaren Bereich erstattet. Möchten Sie höherwertige Kronen oder Verblendungen im nicht sichtbaren Bereich, steigt entsprechend Ihr Eigenanteil.

Brücke:
Eine Brücke wird gesetzt, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Dazu werden die beiden Zähne links und rechts an der Seite der Lücke heruntergeschliffen und die Lücke mit jeweils einer Krone auf den Ankerzähnen und dem anhängenden, künstlichen Zähnen geschlossen. Auch hier gilt: Metallguss und nur Verblendung im sichtbaren Bereich.

Implantat:
Ein Implantat ist die schönste, allerdings auch Kosten – intensivste Möglichkeit, eine bestehende Lücke zu schließen oder auf herausnehmbare Zahnprothesen verzichten zu können. Für ein Implantat wird zunächst ein Metallstift, ein Gewinde im Kiefer eingesetzt und muss dort einwachsen, bevor der eigentliche künstliche Zahn auf das Gewinde aufgesetzt wird. Implantate halten Ihren Zahnersatz bombenfest an Ort und Stelle, das Zahnfleisch „schrumpft“ an dieser Stelle nicht zusammen, wie es bei Lücken ohne Implantat der Fall ist und sie sind von echten Zähnen kaum noch zu unterscheiden.
Leider sind Implantate nach wie vor mit den höchsten Kosten verbunden. Für ein Implantat werden Kosten von 2500 bis 3500 Euro veranschlagt, je nach verwendetem Material. Die GKV zahlt auch hier rein nach Regelleistung, also den Zuschuss für eine Metallguss-Krone oder Brücke.

Zahnprophylaxe:
Unter der Zahnprophylaxe versteht man in der Regel die professionelle Zahnreinigung, für die bis zu 85 Euro fällig werden können. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die professionelle Zahnreinigung nur in ganz seltenen Fällen. Da eine professionelle Zahnreinigung mindestens einmal jährlich angeraten wird, empfiehlt sich eine gute Zahnzusatzversicherung, die einen Großteil der Kosten für die PZR übernimmt.

6. Beachten Sie beim Zahnzusatzversicherung Vergleich die Vertragsbedingungen der Anbieter
Achten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung genau auf die Vertragsbedingungen. Nicht jeder Tarif ist bei genauer Betrachtung so verlockend wie auf den ersten Blick. Viele Versicherungen locken Patienten, indem sie eine Verdoppelung des Festzuschusses versprechen. Die Erfahrungen mit solchen Tarifen zeigen ein eher ernüchterndes Bild, denn wenn Sie zum Beispiel ein Implantat benötigen, ist der doppelte Festzuschuss immer noch keine sehr gute Hilfe. Die beste Zahnzusatzversicherung ist in der Regel die, die auch die beste Leistung bei Zahnersatz garantiert. Zusatzleistungen wie Zuschüsse für die PZR oder eine Parandontose Behandlung sind Leistungen, die eine gute Zusatzversicherung ebenfalls anbieten sollte.

Beachten Sie die verschiedenen Wartezeiten der Zahnzusatzversicherungen.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, beachten Sie bitte die Wartezeiten der Zahnzusatzversicherungen. So wie bereits begonnene Behandlungen oder Behandlungen, die vor Abschluss schon geplant waren, nicht übernommen werden, werden die Leistungen nicht sofort nach Abschluss gezahlt, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit. Die Wartezeit beträgt in der Regel acht Monate, können aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Hier kommen auch noch die schon erwähnten Leistungshöchstsätze ins Spiel. Um sich gegen Missbrauch und zu hohe Kosten abzusichern, staffeln viele Versicherungen ihre Leistungssätze. So kommt die ganze Leistung des gewählten Tarifs erst nach circa sechs Jahren zum Tragen.

Wenn Sie auf die Schnelle eine Zahnzusatzversicherung brauchen, weil sich bei Ihnen ein Notfall eingestellt hat, gibt es mittlerweile auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Es muss allerdings klargestellt werden, dass diese Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit erheblich teurer als ein normaler Tarif ist und auch in den Leistungen massiv eingeschränkt wurde. Meist wird der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zahlt, nur verdoppelt. Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist eigentlich wirklich nur für einen Notfall gedacht, wenn Sie entstehende Kosten abmildern möchten. Nennenswert ist für einen solchen Notfall der Zahn-Ersatz-Sofort-Tarif der Ergo Direkt Versicherung, den Sie im Falle eines Falles ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit abschließen können.

Zwei Arten der privaten Zahnzusatzversicherung
Es gibt zwei verschiedene Formen der Zusatzversicherungen. Bei der ersten Variante steigt der Beitrag mit zunehmenden Alter des Versicherten an. Diese Variante kann man mit einer Schadenversicherung vergleichen.
Bei der zweiten Variante zahlen Sie – ähnlich wie bei einer Lebensversicherung, um Altersrückstellungen zu bilden – anfangs die höchsten Beiträge und werden nach und nach abgesenkt. Das klingt im ersten Moment nach der besseren Variante, jedoch werden Sie durch die Art auch an Ihre Versicherungsgesellschaft gebunden. Entscheiden Sie sich nämlich später für einen Wechsel des Anbieters, verlieren Sie automatisch alle Beiträge.

Lohnt sich der Anbieterwechsel bei einer Zahnzusatzversicherung?
Ob sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Die meisten Verträge sind mit einer Mindestlaufzeit versehen. Das heißt, haben Sie erst einmal einen Vertrag unterschrieben, können Sie ihn in der Mindestlaufzeit nicht kündigen. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit für eine Zahnzusatzversicherung zwei Jahre. Erst danach ist die Kündigung des Vertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Empfehlenswert in diesen Fällen ist, dass Sie die Tarife Ihres Anbieters im Blick behalten. Versicherungen bieten von Zeit zu Zeit neue Tarife an. Hat Ihr Anbieter einen neuen Tarif im Angebot, der bessere Konditionen als Ihr alter Vertrag bietet, können Sie in den neuen Tarif wechseln, ohne das Risiko, Ihre Rückstellungsbeiträge zu verlieren oder neue Wartezeiten und Leistungsstaffelungen in Kauf nehmen zu müssen.

Wie schon erwähnt, ist eine Kündigung des Vertrages in der Regel erst nach zwei Jahren möglich. Danach können Sie – je nach Anbieter – Ihren Vertrag zum 30. September kündigen. Der Wechsel zur neuen Versicherung erfolgt dann zum 1. Januar des Folgejahres.
Möchten Sie Ihren Vertrag allerdings wegen nachträglichen Tariferhöhungen kündigen, Beispielweise bei Beitragsanpassungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Bedenken Sie aber, dass Sie durch die Kündigung Ihre angesparten Rückstellungsbeiträge verlieren.

7. Zahnzusatzversicherung Vergleich – was bietet eine gute Versicherung?
Die beste Zahnzusatzversicherung, die Sie bekommen können, übernimmt mit mindestens 50 Prozent die Kosten für Zahnersatz, inklusive Implantate und den in vielen Fällen vorausgehenden Knochenaufbau. Eine uneingeschränkte Übernahme von Gold oder Keramik Inlays und Keramikverblendungen von Kronen und Brücken auch im nicht sichtbaren Bereich müssen ebenfalls im Tarif enthalten sein. Wichtig ist auch ein Zuschuss bei Paradontose- oder einer Wurzelbehandlung, denn auch die Kosten einer Wurzelbehandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur mit einem Festzuschuss bedacht. Kann der Zahn durch eine Wurzelbehandlung gerettet werden, können einige Hundert Euro Eigenanteil auf Sie zu kommen.
Rückerstattungen für eine professionelle Zahnreinigung kann, muss aber nicht enthalten sein.

8. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder – lohnt sich das?
Eine Zusatzversicherung, die Zahnersatz abdeckt, ist für Kinder eher uninteressant. Das wissen auch die Versicherungsgesellschaften und bieten mittlerweile Tarife speziell für Kinder an. Bei diesen Tarifen liegt der Schwerpunkt bei Prophylaxe Maßnahmen, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen und Operationen. Kieferorthopädische Behandlungen wie die Zahnspange werden von der gesetzlichen Krankenkasse in verschiedene Behandlungsgrade eingeteilt. Übernommen werden die Behandlungskosten nur dann, wenn „Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen durch die Zahnstellung erheblich beeinträchtigt sind oder beeinträchtigt zu werden drohen.“ (Quelle: Verbraucherzentrale)

Die Kosten werden ab einem Behandlungsgrad 3 bis 5 übernommen. Möchten Sie, dass Ihr Kind trotzdem eine Zahnspange zur Korrektur erhält und es unter Behandlungsgrad 1 bis 2 fällt, zahlen Sie alle entstehenden Kosten aus eigener Tasche. Bei einer Kieferorthopädischen Behandlung mit einer Behandlungsdauer von drei Jahren können Kosten bis zu 5000 Euro und mehr entstehen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich auf jeden Fall. Da mittlerweile viele Versicherungen Zahnzusatzversicherungen für Kinder im Angebot haben, lohnt sich der Zahnzusatzversicherung Vergleich auch hier.

Zahnzusatzversicherung für Kinder – was muss sie bieten?
Achten bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder explizit darauf, dass kieferorthopädische Behandlungen eingeschlossen sind. Ebenso ist ein Zuschuss für eine ordentliche Zahnprophylaxe und die Zahnbehandlung wichtig. Achten Sie auch darauf, ob Sonderwünsche wie zum Beispiel eine unsichtbare Zahnspanne im Tarif angeboten werden. Wählen Sie bei der Versicherung für Kinder die beste Versicherung, auch wenn der monatliche Beitrag etwas höher liegt. Erfahrungen zeigen, dass sich die leichten Mehrkosten bei Kieferorthopädischen Behandlungen schnell bezahlt machen.

Ab welchem Alter ist die Zahnversicherung für ein Kind sinnvoll?
Ab einem Alter von ungefähr drei Jahren ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sinnvoll. Die Milchzähne sind in diesem Alter vollständig entwickelt und eine kieferorthopädische Behandlung noch nicht zu befürchten.
Warten Sie aber nicht zu lange, denn wie bei den Zusatzversicherungen der Erwachsenen gilt auch bei Kindern: Behandlungen im kieferorthopädischen Bereich, die vor Abschluss der Zahnzusatzversicherungen von dem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihres Kindes begonnen oder angeraten wurden, können nicht mehr versichert werden.
Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich ist bei Kinder-Tarifen genauso empfehlenswert.

Fazit
Trotz hoher Beiträge sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Zahnersatz und bei Zahnbehandlungen minimal. Normale Kassenpatienten müssen heutzutage über einen großen Geldbeutel oder ein fleißiges Sparschwein verfügen, wenn sie die neuesten Errungenschaften der modernen Zahnmedizin in Anspruch nehmen möchten.
Wer als Kassenpatient Wert auf die beste Zahnbehandlung und hochwertigen Zahnersatz legt, sollte daher eine gute Zahnzusatzversicherung abschließen.

Bei der Auswahl Ihrer Zusatzversicherung sollte nicht nur der günstigste Tarif, sondern die Leistungen, die Sie mit einem Tarif erhalten, eine große Rolle spielen. Der Zahnzusatzversicherung Vergleich kann Ihnen bei der Auswahl des passenden Tarifs eine große Hilfe sein. Schauen Sie bei dem Vergleich nicht auf alle kleinen Sonderleistungen, sondern konzentrieren Sie sich auf den teuersten Posten, den Zahnersatz.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen ist wirklich nur etwas für Notfälle, wenn Ihnen Ihre Zähne von einem Tag auf den anderen urplötzlich Probleme bereiten. Die Kosten für diese Zusatzversicherung liegen preislich viel höher, die Leistungen dagegen sind gering. Bedenken Sie auch, dass auch diese Versicherungen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben, bevor Sie den Vertrag kündigen können.

Schließen Sie deshalb Ihre gewünschte Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig ab, um bei günstigen Preisen später den vollen Leistungsumfang Ihrer Zahnzusatzversicherung genießen zu können.

Zahnzusatzversicherung Vergleich – finde die beste Versicherung
4.8 (95.56%) 9 votes
Next Post