Ratgeber.Pro
  • Startseite
  • Allgemein
    Kreditkarten Vergleich – Schnell die richtige Kreditkarte finden

    Kreditkarten Vergleich – Schnell die richtige Kreditkarte finden

    Partnersuche Vergleich – Wo flirtet Deutschland?

    Partnersuche Vergleich – Wo flirtet Deutschland?

  • Haushalt
    Stromanbieter vergleich -> Schneller online vergleich zum sparen

    Stromanbieter vergleich -> Schneller online vergleich zum sparen

    Stromanbieter wechseln -> Online vergleichen und sparen!

    Stromanbieter wechseln -> Online vergleichen und sparen!

    Stromvergleich -> Schnell und einfach einen günstigen Anbieter finden

    Stromvergleich -> Schnell und einfach einen günstigen Anbieter finden

    Schimmel entfernen – so gehts!

    Schimmel entfernen – so gehts!

    Abfluss verstopft: So einfach reinigst du ihn

    Abfluss verstopft: So einfach reinigst du ihn

    Toilette verstopft? So wird sie wieder frei!

    Toilette verstopft? So wird sie wieder frei!

  • Kredite
    Online Kredit Vergleich – Kostenlos und schnell vergleichen

    Online Kredit Vergleich – Kostenlos und schnell vergleichen

    Konto eröffnen – Schnell die beste Bank finden!

    Konto eröffnen – Schnell die beste Bank finden!

    Günstige Kredite -> Schnell online vergleichen

    Günstige Kredite -> Schnell online vergleichen

    Kostenloses Girokonto -> Jetzt vergleichen!

    Kostenloses Girokonto -> Jetzt vergleichen!

    Kredit ohne Schufa – Finde den richtigen Anbieter

    Kredit ohne Schufa – Finde den richtigen Anbieter

    Blau mobilfunk kündigen: Unkompliziert und schnell

    Kabel Deutschland kündigen: Unkompliziert und schnell

    Kredit vergleich online -> Schnell günstigen Kredit finden

    Kredit vergleich online -> Schnell günstigen Kredit finden

    Seriöser Kreditvergleich – Kredite vergleichen und sparen!

    Seriöser Kreditvergleich – Kredite vergleichen und sparen!

    Sofortkredit online – Schnelle Auszahlung

    Sofortkredit online – Schnelle Auszahlung

  • Recht
    HARTZ 4 Anspruch – Wie viel steht mir zu?

    Hartz 4 Regelsatz

    Arbeitslosengeld berechnen

    Arbeitslosengeld berechnen

    Hartz 4 Rechner

    Hartz 4 Rechner

    Eingliederungsvereinbarung bei Hartz 4

    Eingliederungsvereinbarung bei Hartz 4

    Widerspruchsbescheid bei Hartz 4

    Widerspruchsbescheid bei Hartz 4

    Hartz 4 Satz

    Hartz 4 Satz

    HARTZ 4 Anspruch – Wie viel steht mir zu?

    HARTZ 4 Anspruch – Wie viel steht mir zu?

    Der Bewilligungsbescheid: So viele Hartz 4-Leistungen stehen Dir zu

    Der Bewilligungsbescheid: So viele Hartz 4-Leistungen stehen Dir zu

    Flugverspätung Entschädigung ->Jetzt online Anspruch prüfen

    Flugverspätung Entschädigung ->Jetzt online Anspruch prüfen

  • Reisen
    Mietwagen Mallorca vergleichen und sparen!

    Mietwagen Mallorca vergleichen und sparen!

  • Versicherungen
    KFZ Versicherung wechseln – einfach Anbieter vergleichen

    KFZ Versicherung wechseln – einfach Anbieter vergleichen

    Zahnzusatzversicherung Test – So finden Sie den richtigen Anbieter

    Zahnzusatzversicherung Test – So finden Sie den richtigen Anbieter

    Zahnzusatzversicherung Vergleich – finde die beste Versicherung

    Zahnzusatzversicherung Vergleich – finde die beste Versicherung

    Private Krankenversicherung Vergleich -> Einfach Geld sparen

    Private Krankenversicherung Vergleich -> Einfach Geld sparen

    Autoversicherung -> Jetzt vergleichen und Geld sparen!

    Autoversicherung -> Jetzt vergleichen und Geld sparen!

    Rechtsschutzversicherung Vergleich -> Finde die beste Versicherung

    Rechtsschutzversicherung Vergleich -> Finde die beste Versicherung

    Autoversicherung Vergleich -> Schnell den besten Anbieter finden

    Autoversicherung Vergleich -> Schnell den besten Anbieter finden

    Auslandskrankenversicherung vergleich – finde die beste Versicherung

    Auslandskrankenversicherung vergleich – finde die beste Versicherung

    Kfz Versicherung Vergleich – Schnell und einfach

    Kfz Versicherung Vergleich – Schnell und einfach

Ratgeber.Pro
No Result
View All Result
Home Recht

Seit der Einführung der EU-Fluggastrechteverordnung im Jahr 2004 kommen sämtliche europäische Reisende in den Genuss besonderer Verbraucherrechte, die dem Schutz vor Verspätungen oder Annullierungen von Flügen dienen. Unter anderem haben Sie einen Anspruch bei Flugverspätung auf Entschädigung. Viele weitere Rechte sorgen dafür, dass der Schutz der Fluggäste gegenüber den Airlines gestärkt wurde. Im Falle einer Flugverspätung können Sie eine Entschädigung bekommen. Im Folgenden geht es um die verschiedenen Situationen und Ihre individuellen Möglichkeiten, eine bei Flugverspätung Entschädigung zu bekommen.

Die Basis – die Fluggastrechteverordnung
Die letzten Jahrzehnte reifte das Flugzeug zu einem der Hauptverkehrsmittel auf der ganzen Welt. Egal, ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen – auch immer mehr Deutschen fliegen zum gewünschten Ort. Da aber Verspätungen das Wohl der Fluggäste signifikant beeinträchtigten, hat sich der Europäische Gesetzgeber dazu entschieden, den Schutz der Fluggäste zu erhöhen. Aus diesem Grund verabschiedete das Europäische Parlament 2004 die Fluggastrechteverordnung, in der u.a. Regelungen zur Flugverspätung und Entschädigung getroffen wurden. Gerade bei einer Flugverspätung wird eine Entschädigung fällig. Darüber hinaus legt der europäische Gesetzgeber weitere Pflichten der Airlines fest, die den Verbraucherschutz erhöhen sollen. Seitdem haben Sie verschiedene Rechte bei einer Flugverspätung.

Der Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung
Der Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung und damit einhergehend der Funktionsbereich bei einer Flugverspätung und Entschädigung sind klar geregelt. Denn die Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Fluggäste, die einen Flug gebucht haben, der von einem EU-Flughafen startet oder auf einem EU-Flughafen landet, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Reise Sie gebucht haben. Bei einer Flugverspätung ist eine Entschädigung sowohl für Pauschalreisende, Individualtouristen als auch Dienstreisende vorgesehen. Auch Billigflieger und Luxusairlines sind gleichermaßen geschützt. Sie stehen also unter Schutz, ganz gleich zu welchem Zweck und welcher Preisklasse Sie das Flugzeug als Verkehrsmittel nutzen. Zudem können Sie die Fluggastrechteverordnung und bei einer Flugverspätung die Entschädigung auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie von Rabatten und Ermäßigungen profitieren. Dabei besteht allerdings eine Einschränkung, in welchem Fall Sie bei einer Flugverspätung auf Erstattung verzichten müssen. Wenn der ermäßigte Tarif für die Öffentlichkeit nicht verfügbar ist, gilt die Fluggastrechteverordnung nicht. Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Flugkostenerstattung.

Beispiel:
Ein Kind kann von einem ermäßigten Tarif profitieren und sich gleichermaßen auf die Fluggastrechteverordnung berufen. Bei einer Flugverspätung ist eine Entschädigung möglich.

Anders sieht dies bei einem Sportler aus, der von einer namhaften Airline gesponsert wird und infolgedessen gratis Flugleistungen in Anspruch nehmen darf. Bei einer Flugverspätung ist eine Entschädigung nicht notwendig. Der Sportler kann sich nicht auf die Rechte aus der Fluggastrechteverordnung berufen. Die Rechte bei Flugverspätung unterscheiden sich dann logischerweise von den Regelungen zur Flugverspätung und Entschädigung bei zahlenden Gästen.

Darüber hinaus sind die Fluggastrechte und die Voraussetzungen für Flugverspätung und Erstattung nicht auf Reisende anwendbar, die bei der Abfertigung nicht pünktlich waren. Dies bezieht sich zumindest auf den Fall der Flugverspätung und Entschädigung. Wer selber zu spät kommt, kann bei einer Flugverspätung keine Entschädigung geltend machen. Sie sollten sich also bemühen, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein. Wenn Sie nicht rechtzeitig an der Abfertigung sind, bekommen Sie keine Flugentschädigung durch die Airline. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, pünktlich am Flughafen zu sein. Wenn Sie Ihre Pflichten als Fluggast erfüllen, ist es nur konsequent, wenn im Nachhinein auch die Fluggesellschaft ihre Pflicht in Form der Erstattung von Kosten erfüllt.

Aufklärung über die Rechte

bigstock.com/ champlifezy

Wenn Sie Ihre Fluggastrechte wie zum Beispiel bei Flugverspätung eine Erstattung von Kosten geltend machen wollen, ist es unabdingbar, dass Sie über Ihre Rechte Bescheid wissen. Nur dann ist es für Sie möglich, bei einer Flugverspätung Entschädigung zu verlangen. Aus diesem Grund müssen die Fluggesellschaften ihren Kunden und Passagieren Informationen bereitstellen, in denen Sie über die verschiedenen Verbraucherschutzrechte und Rechte bei Flugverspätung aufgeklärt werden. Diese Hinweise sind zum Beispiel bei der Abfertigung oder auf der Website möglich. Es genügt also, dass Sie potenziell die Möglichkeit haben, die Informationen über eine etwaige Flugentschädigung einzusehen – ob Sie dies dann tatsächlich tun und bei Flugverspätung Entschädigung verlangen, liegt nicht in der Macht der Airline.

In einem bekannten Fall hat eine Fluggesellschaft seine Kunden auf der firmeninternen Website nicht über die Fluggastrechte bei Verspätung aufgeklärt – im Gegenteil. Die Airline hat die Rechte bei Flugverspätung falsch dargestellt, sodass die Kunden keine Chance hatten, ihre Fluggastrechte bei Verspätung wahrzunehmen. Aus diesem Grund hat ein deutsches Landgericht entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Vielmehr müssen die Airlines ihre Kunden umfassend über die Möglichkeiten, bei Flugverspätung Entschädigung zu verlangen, aufklären. Deswegen ist es bedeutsam, dass die jeweilige Airline Sie bei einem gebuchten Flug über Ihre Fluggastrechte bei Verspätung aufklärt. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen die gesetzlich geregelten Informationspflichten dar. Der erste Schritt der Airline ist also die Aufklärung über Ihre Fluggastrechte bei Verspätung wie zum Beispiel die Möglichkeit, bei Flugverspätung eine Erstattung zu bekommen.

Die Flugverspätung und Entschädigung

Was aber haben Sie für Rechte, wenn der Flug verspätet erfolgt?
Grundsätzlich haben Sie bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung durch die jeweilige Fluggesellschaft. Dies trifft allerdings nicht auf jede Verspätung zu – andernfalls könnte das Gros aller Reisenden bei Flugverspätung Entschädigung oder bei einer Flugverspätung eine Erstattung von Kosten verlangen. Kleine Verspätungen sind an der Tagesordnung und oftmals bei vollen Flugplänen und Flugzeugen nicht vermeidbar. Aus diesem Grund müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie eine bei Flugverspätung eine Entschädigung von der Airline verlangen wollen.

Eine Ausnahme besteht allerdings. Wenn die Airline Ihnen rechtzeitig vor dem Flug mitteilt, dass Sie den Flug verschiebt, gilt dies selbstverständlich nicht als Verspätung. Dafür ist es allerdings notwendig, dass Sie die Airline mindestens zwei Wochen vor dem Abflug informiert. Dann ist eine gewisse Planungssicherheit gegeben, sodass der Gesetzgeber dies nicht als Verspätung ansieht. Eine Entschädigung wegen Flugverspätung gibt es also in diesem Fall nicht. Sie haben dann mehr als genug Zeit, um Ihre Reise um zu planen oder ein Alternativflug bei einer anderen Fluggesellschaft zu buchen.

Die Voraussetzungen für eine Flugentschädigung

1. Der zeitliche Faktor
Die Verspätung Ihres Flugs muss mehr als 3 Stunden betragen. Dann haben Sie einen Anspruch auf Flugentschädigung. Je nach konkretem Fall können Sie zwischen 250 – 600 Euro verlangen. Darüber hinaus ist es für Sie wichtig, dass die Entschädigungssumme pro Person fällig wird. Dies bedeutet, dass Sie bei einer vierköpfigen Familie im besten Fall 2400 Euro bei Flugverspätung Entschädigung durch die Fluggesellschaft überwiesen bekommen. Bei der Verspätung ist lediglich die Ankunftszeit am Zielflughafen relevant. Insbesondere bei Langstreckenflügen mit zwei unterschiedlichen Flügen genügt es nicht, wenn einer dieser Flüge 3 Stunden Verspätung hat. Der Voraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung ist nur Genüge getan, wenn der entscheidende zweite Flug, der zum Endziel geht, sich mindestens drei Stunden verspätet. Dann gibt es für Sie bei Flugverspätung eine Entschädigung

2. Die Verantwortung der Fluggesellschaft
Die zeitliche Komponente genügt allerdings nicht. Vielmehr muss die Fluggesellschaft auch selbst für die Verspätung verantwortlich sein. Denn es ist einer Airline nicht zuzumuten, bei Flugverspätung für eine Entschädigung zu zahlen, die außerhalb ihrer Verantwortung liegen. Grundsätzlich kann das Verschulden der Airline vermutet werden, sodass eine Flugentschädigung fällig wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme – außergewöhnliche Umstände. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist die Fluggesellschaft nicht für Ihre Verspätung verantwortlich. Sie können dann keine Entschädigung bei Flugverspätung verlangen. Dies ist bereits in der Fluggastrechteverordnung, die Ihre Fluggastrechte bei Verspätung festlegt, geregelt. Demnach können Fluggäste keine Entschädigung bei einer Flugverspätung verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Denn diese sind naturgemäß nicht beeinflussbar.

Problematisch ist es allerdings, dass der europäische Gesetzgeber die außergewöhnlichen Umstände in der Verordnung nicht eindeutig definiert hat. Allerdings herrscht Einverständnis darüber, dass es für die Fluggesellschaften unmöglich sein muss, den Flug zur geplanten Zeit durchzuführen. Nur in diesen Fällen ist eine Flugentschädigung nicht notwendig.

Die Unbestimmtheit des außergewöhnlichen Umstands ist aus rechtlicher Sicht und vor allem aus der Perspektive des Verbraucherschutzes problematisch. Denn für Fluggesellschaften ist dies eine potenzielle Ausrede, um bei Flugverspätung keine Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund müssen Sie auf die aktuelle Rechtsprechung zur Flugverspätung und Entschädigung achten. Wenn Ihre persönlichen Umstände differieren, wenn Ihr Flug verspätet ist, ist unter Umständen eine Klage auf Flugentschädigung notwendig. Ohne professionelle Hilfe ist es in solchen Fällen kaum möglich, Entschädigung bei Flugverspätung zu bekommen. Allerdings gibt es vom BGH und EuGH bereits umfangreiche Rechtsprechung zur Flugverspätung und Entschädigung. Diese Rechtsprechung konkretisiert Ihre Fluggastrechte bei einer Verspätung des Flugs.

a) Unwetter

bigstock.com/aapsky

Als Paradebeispiel für außergewöhnliche Umstände gelten Unwetter. Das Wetter steht nicht in der Macht der Airline, sodass Sie bei Unwettern und daraus resultierenden Verspätungen keinen Anspruch bei einer Flugverspätung auf Entschädigung haben. Bei widrigen Wetterumständen müssen Sie also mit der Verspätung leben und das Bestmögliche aus der Situation machen. Eine Flugentschädigung bekommen Sie nicht.

b) Sicherheitsrisiko
Auch sonstige Sicherheitsrisiken gehören zu den außergewöhnlichen Umständen. In Zeiten der weltweiten Terrorgefahr sind insbesondere diesbezügliche Sicherheitsrisiken zu nennen. Bei Flügen in politisch instabile Staaten ist zudem die plötzliche Instabilität ein möglicher außergewöhnlicher Umstand. In diesen Beispielsfällen haben Sie keinen Anspruch bei Flugverspätung auf Entschädigung.

c) Vogelschlag

bigstock.com/Rebec

Auch der Vogelschlag ist ein Paradebeispiel für einen außergewöhnlichen Umstand. Sowohl der BGH als auch der Europäische Gerichtshof haben in der Vergangenheit entschieden, dass die Airline für einen Vogelschlag nichts kann. Der Vogelschlag ist also ein außergewöhnlicher Umstand, der bei Flugverspätung eine Entschädigung durch die Airline ausschließt. Wenn der vorherige Flug zum Beispiel durch einen Vogelschlag betroffen war und das für Sie vorgesehene Flugzeug nicht funktionstüchtig ist, ist eine Verspätung oftmals unabdinglich. Die Airline muss Ihnen dann grundsätzlich bei Flugverspätung keine Entschädigung zahlen. Nichtsdestotrotz betonen die Gerichte, dass die Airline trotzdem alles in ihrer Macht Stehende tun muss, um die Verspätung zu verhindern. Wenn die Fluggesellschaft dies nicht tut, bekommen Sie bei Flugverspätung eine Entschädigung auch wenn ein Vogelschlag die Ursache ist.

d) Streik
Fraglich ist, was bei einem Streik passiert. Wenn Piloten oder Fluglotsten streiken, führt dies meist zum Ausfall von unzähligen Flügen. Auch Verspätungen sind dann an der Tagesordnung. Grundsätzlich ist auch ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand, sodass Sie bei einem Streik kein Geld für eine etwaige Flugverspätung bekommen. Lediglich, wenn der Streik für die Fluggesellschaft im Einzelfall leicht beherrschbar ist, kommt bei einer Flugverspätung Entschädigung in Betracht. Dies hängt allerdings stark von den Faktoren des Einzelfalls ab. Grundsätzlich sitzen Sie am längeren Hebel. Denn Sie können einfach Entschädigung verlangen. Dann ist die Fluggesellschaft am Zug und muss beweisen, dass es sich bei dem konkreten Streik ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt hat.

e) Technische Probleme
Lange Zeit war es darüber hinaus fraglich, ob Fluggäste bei einer Flugverspätung eine Entschädigung verlangen können, wenn die Verspätung aufgrund von technischen Problemen beim Flugzeug zu Stande kam. Der europäische Gerichtshof hat sich dazu wie folgt geäußert: Technische Probleme sind keine außergewöhnlichen Umstände, selbst wenn sich die Airline regelmäßig und zuverlässig um die Wartung des Flugzeugs kümmert. Die technische Funktionsfähigkeit von Flugzeugen gehört schon per definitionem zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich einer Fluggesellschaft. Somit haben Sie auch bei einer Flugverspätung aufgrund von technischen Schwierigkeiten einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Airline, den Sie notfalls auch einklagen können.

3. Die Verjährung
Weitere Voraussetzung bei Flugverspätung für eine Entschädigung ist der Zeitpunkt des Flugs. Denn, auch wenn Ihr Flug nachweislich verspätet ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, unterliegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährung. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung innerhalb von drei Jahren geltend machen können. Anschließend ist es nicht mehr möglich, Schadensersatz von der Fluggesellschaft zu verlangen.

Die Höhe der Entschädigung
Die Höhe der finanziellen Entschädigung bei Flugverspätung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Ihre Fluggastrechte bei Verspätung unterscheiden sich also hinsichtlich der Auswirkungen, je nachdem wie weit Ihr Reiseziel entfernt ist. Wenn Ihr Flug später als drei Stunden startet oder landet, ist die genaue Zeit irrelevant. Vielmehr häng bei Flugverspätung die Entschädigung und ihre Höhe von der Länge Ihres Flugs ab.

Wenn Sie einen Flug mit einer Flugdistanz von unter 1500 Kilometer gebucht haben, werden 250 Euro pro Fluggast fällig. Diesen Betrag können Sie von der Airline einfordern.

Falls die Flugdistanz sogar mehr als 1500 Kilometer aber weniger als 3500 Kilometer beträgt, muss die Airline sogar 400 Euro zahlen.

Bei Langstreckenflügen mit einer Distanz von über 3500 Kilometer haben Sie sogar Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe von 600 Euro. Dieser Betrag wird immer pro Fluggast fällig und nicht etwa für eine ganze Gruppe. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei einer Reise mit Ihrem Partner und drei Kindern ganze 3000 Euro an Entschädigung von der Fluggesellschaft bekommen.

Die Art und Weise der Entschädigung
Wie Sie sehen, ist es oftmals gar nicht so schwer festzustellen, ob Sie eine Entschädigung für eine Flugverspätung bekommen oder nicht. Schwieriger zu beantworten ist dann die Frage, auf welche Art und Weise Sie den Schadensersatz von der Fluggesellschaft bekommen können. Denn viele Airlines vertrösten ihre Kunden immer wieder in der Hoffnung, dass Sie die Entschädigung für die Flugverspätung letztendlich nicht zahlen müssen. Gerade für Laien scheint oftmals der Erfolg in weiter Ferne.

Hilfe beim Rechtsstreit
Die Lösung ist dann eine professionelle Unterstützung, um Ihre Fluggastrechte bei Verspätung zur Geltung zu bringen. Denn es gibt eine Reihe an Spezialisten, die Ihnen dabei helfen können, Schadensersatz von der Fluggesellschaft zu bekommen. Egal, ob ein Fachanwalt oder ein Experte für Verbraucherschutz – alle Experten haben eines gemeinsam. Sie kennen sich bestens in ihrer Materie aus und kennen die Tricks der Fluggesellschaften par excellence. Gerade in schwierigen Fällen erhöht eine professionelle Unterstützung Ihre Chancen bei Flugverspätung auf Entschädigung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei einer Flugverspätung die Entschädigung sofort zu bekommen. Denn die Fluggastrechtportale strecken Ihnen oftmals den Betrag. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass dies die Fluggastportale nicht selbstlos tun. Vielmehr strecken die meisten Experten Ihnen nur einen Teil des Geldes vor, dass Sie bei Flugverspätung als Entschädigung erwarten können. Den anderen, erheblichen Teil behält der Anbieter dann zurück. Das Honorar ist meistens beträchtlich, sodass Sie sich vorab gut überlegen müssen, ob Sie selbst die Zeit aufbringen können oder aber auf einen Teil Ihres Schadensersatzes verzichten wollen. Allerdings ist es bei schwierigen Fällen oder uneinsichtigen Airlines oftmals kaum möglich, alleine als Privatverbraucher sich gegen die scheinbar übermächtige Fluggesellschaft ohne professionelle Unterstützung durchzusetzen.

Weitere Fluggastrechte bei einer Verspätung
Doch die Fluggastrechteverordnung regelt deutlich mehr. Denn Sie haben weitere Fluggastrechte, wenn Ihr Flug verspätet startet bzw. landet. Neben der finanziellen Entschädigung regelt die Verordnung eine Menge an Leistungen, die Ihnen je nach individuellem Fall zur Verfügung stehen. Diese sind gestaffelt nach Wartezeit und Fluglänge. Es hängt also signifikant von der Länge Ihres Fluges und der wirklichen Verspätung ab, mit welchem Serviceleistungen die Airline aufwarten muss. In bestimmten Fällen kommt sogar eine Flugkostenerstattung in Betracht. Auf jeden Fall bekommen Sie bei einer beträchtlichen Flugverspätung, eine Erstattung Ihrer Ausgaben und Kosten.

1. min. 2 Stunden Wartezeit + Flugdistanz unter 1500 Kilometer,
&
min. 3 Stunden Wartezeit + Flugdistanz zwischen 1500 und 3500 Kilometer
&
min. 4 Stunden Wartezeit + Flugdistanz ab 3500 Kilometer:

Wenn Sie mindestens 2 Stunden warten müssen und Ihre Flugdistanz nicht mehr als 1500 Kilometer beträgt, muss die Airline Ihnen einen grundlegenden Service zur Verfügung stellen. Dazu gehören kostenlose Getränke und Mahlzeiten. Denn bei Wartezeiten von mehr als 2 Stunden bei Kurzstrecken ist es den Fluggästen nicht zumutbar, keine weiteren Getränke oder Mahlzeiten zu benötigen. Darüber hinaus sind zwei Telefonate kostenlos möglich. Mit Hilfe von diesen Telefonaten wollte der Gesetzgeber feststellen, dass Sie die Familie oder Geschäftspartner über die Verspätung informieren können. Auch bei Flügen bei einer Länge von 1500 – 3500 Kilometer und Flügen mit einer Distanz von 3500 Kilometer sind die Serviceleistungen obligatorisch. Allerdings muss die Wartezeit hier jeweils 3 bzw. 4 Stunden betragen. Damit wollte der Gesetzgeber dem Umstand gerecht werden, dass bei Langstreckenflügen die Gäste sowieso mehr Zeit mitbringen und mehr Raum für unvorhersehbare Fehlerursachen auf Seiten der Airline besteht.

2. min. 5 Stunden Wartezeit + beliebige Flugdistanz:

Falls Ihr Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, können Sie vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktreten und eine Flugkostenerstattung verlange. Denn dies stellt einen Rücktrittsgrund dar, sodass der einseitige Rücktritt möglich ist. Im Zuge der Rückabwicklung muss die Airline Ihnen dann eine Flugkostenerstattung zukommen lassen. Die Flugkostenerstattung ist nur in diesen Ausnahmefällen geboten. Denn dann ist es Ihnen nicht mehr zuzumuten, den Flug wahrnehmen zu müssen.

3. Verschiebung auf nächsten Tag + beliebige Flugdistanz:

Wenn Ihr Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben wird, kommt es auf die Distanz der Flugstrecke nicht mehr an. Ihnen ist es nicht zuzumuten, wieder zurück nach Hause zu fahren oder ein Hotel auf eigene Kosten zu buchen. Die Fluggesellschaft muss infolgedessen für Übernachtung und Transfer aufkommen.

Nachträgliche Geltendmachung der Serviceleistungen

bigstock.com/Tuayai

Ein häufiger Irrtum ist es, dass Sie im Nachhinein die Leistungen nicht mehr geltend machen können. Wenn Sie selbst für Ihre Verpflegung gezahlt haben oder sonstige Ausgaben hatten, die der Regelung der Fluggastrechteverordnung unterfallen, können Sie selbstverständlich auch nachträglich das Geld von der Fluggesellschaft zurückholen. Bei einer Flugverspätung ist eine Erstattung der Kosten auch später noch möglich. Allerdings sollten Sie bei einer Flugverspätung die Quittungen und Rechnungen aufheben, die Ihnen bei Flugverspätung eine Erstattung ermöglichen. Dann haben Sie gute Chancen, zumindest einen Teil Ihrer Ausgaben von der Airline in Form einer Erstattung zurück zu bekommen. Zudem ist es wichtig, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Verspätung mit den Mitarbeitern der Fluggesellschaft kommunizieren. Bei einer Übernachtung ist es zum Beispiel meist so, dass die Airline ein selbst häufig frequentiertes Hotel für die Fluggäste bucht. Dann ist es nicht gern gesehen, wenn Sie auf eigene Faust ein Hotel suchen, das einer deutlich höheren Preis- bzw. Sternekategorie angehört. In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich keine Erstattung der Kosten bekommen.

Die ideale Vorgehensweise im richtigen Moment
Wenn Sie sich am Flughafen befinden und merken, dass sich Ihr Flugzeug verspätet, sollten Sie folgende Tipps zum richtigen Verhalten bei einer Flugentschädigung berücksichtigen. Dann haben Sie gute Chancen, bei einer Flugverspätung von Entschädigung oder bei einer Flugverspätung von einer Erstattung der Kosten zu profitieren. Zunächst einmal ist es notwendig, dass Sie sich am Flughafen die Begründung für die Flugverspätung von der Gesellschaft geben lassen. Vorzugswürdig ist eine schriftliche Bestätigung – denn dann können Sie zu jeder Zeit das Schriftstück zum Beweis im Rechtsverkehr verwenden.

Teilweise sieht es die Fluggesellschaft nicht als notwendig an, ihre Fluggäste über die Gründe für etwaige Unannehmlichkeiten wie eine Verspätung zu unterrichten. Wenn die Airline dies auch auf mehrere Nachfragen hin nicht tut, fordern Sie trotzdem eine Entschädigung. Denn zumeist gibt es gute Gründe, dass Ihnen der Grund nicht genannt wird. Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass der Grund in der Hemisphäre der Fluggesellschaft liegt. Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung haben.

Darüber hinaus ist es von elementarer Bedeutung, dass Sie sämtliche Quittungen aufbewahren. Denn es wird von Seiten der Fluggesellschaft nicht nur eine Entschädigung fällig. Vielmehr fallen auch sonstige Serviceleistungen an. Je nach Verspätung und Länge des Flugs muss die Airline Ihnen Essen, Trinken oder sogar das Hotel bezahlen. Sie sollten also unbedingt die Quittungen für Transfer, Unterkunft und Verpflegung aufbewahren. Denn nur dann haben Sie eine Chance auf Erstattung der Kosten. Wenn Sie der Airline einen beliebigen Betrag ohne Beleg nennen, ist eins sicher: die Fluggesellschaft wird Ihnen keinen Cent bezahlen.

Ein weiterer sinnvoller Tipp ist das Austauschen von Kontaktdaten mit anderen Reisenden. Während Sie alleine in den Augen der Airline schwach sind, gilt dies nicht für eine Masse wütender Fluggäste. Durch eine potenzielle Vernetzung haben Sie somit die Möglichkeit, Druck auf die Airline auszuüben und eine Entschädigung für die Flugverspätung zu bekommen.

Auch wenn Sie erst später von der Möglichkeit, Entschädigung zu bekommen, erfahren, ist es oftmals noch nicht zu spät. Falls Sie in den letzten drei Jahren eine Flugverspätung hatten, sollten Sie einen Blick auf den konkreten Fall werfen. Denn es ist noch heute für Sie möglich, Geld für die zurückliegenden Unannehmlichkeiten zu bekommen. Die goldene Grenze beträgt dabei drei Jahre – wenn drei Jahre seit der Flugverspätung vergangen sind, ist keine Entschädigung durch die Fluggesellschaft mehr notwendig. Ihr Anspruch ist in diesem Fall verjährt.

Die ideale Vorgehensweise im Nachhinein
Wenn Ansprüche für Sie gegen die Airline aufgrund der Fluggastrechteverordnung grundsätzlich in Betracht kommen, stellt sich die Frage nach der perfekten Vorgehensweise.

Als ersten Schritt ist es vorteilhaft, wenn Sie alle in Betracht kommenden Ansprüche ermitteln. Formulieren Sie nun einen Brief an die Fluggesellschaft, indem Sie auf die Ansprüche hinweisen und eine Zahlung verlangen. Anschließend wäre es optimal, wenn die Fluggesellschaft direkt das Geld bezahlt – allerdings ist dies oftmals leider nicht der Fall.

Dann besteht die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle anzurufen, um den Rechtsstreit einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. In Deutschland gibt es die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Diese kümmert sich kostenlos um Ihr Anliegen. Falls Sie die Airline ignoriert oder Ihr Verlangen nach Schadensersatz ablehnt, können Sie sich kostenlos an die SÖP wenden. Die SÖP begeistert mit hohen Erfolgsquoten – über 80 Prozent aller Fälle enden mit einer einvernehmlichen Lösung. Sie sollten als Erstes also immer den Weg über die Schlichtungsstelle probieren, bevor ein zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren notwendig wird. Eine Voraussetzung besteht allerdings: zunächst müssen Sie versucht haben, das Problem mit der Airline selbst zu lösen. Die SÖP geht anschließend wie folgt vor. Ausgebildete Juristen prüfen Ihren konkreten Fall und geben eine unverbindliche Empfehlung ab. Wenn beide Schlichtungsparteien, also Sie und die Fluggesellschaft, den Vorschlag annehmen, entfaltet die Schlichtung faktisch Bindungswirkung.

Wie bereits zuvor erwähnt, können Sie auch beim ganzen Prozess auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Denn es gibt diverse Fluggast-Portale und Fachanwälte, die Ihnen gerne dabei behilflich sind. Falls Sie am Anfang das Schreiben noch selbst formuliert haben, sollten Sie spätestens bei der Verweigerung der Zahlung durch die Airline einen juristischen Expertenrat einholen. Beliebte Anbieter sind zum Beispiel EUFlight und Fairplane.

Häufige Ausreden und Tricks der Airline

bigstock.com/OPOLJA

Schadensersatzzahlungen sind für Fluggesellschaften ein hoher Kostenfaktor. Aus diesem Grund bemühen sich die meisten Fluggesellschaften bereits im Voraus das Entstehen der Ansprüche zu verhindern. Da es aber nicht immer möglich ist, den Flugverkehr pünktlich zu bewerkstelligen, nutzen die Airlines einige Tricks, um Sie von der Geltendmachung der Ansprüche abzuhalten.

1. Hinweis auf lange Verfahrensdauer
Viele Airlines versuchen von vornherein, den Verbrauchern ein Gerichtsverfahren und eine Klage auf Schadensersatz wenig schmackhaft zu machen. Aus diesem Grund lehnen die meisten Fluggesellschaften Ihre Forderung über einen langen Zeitraum hinweg ab. Dies erfolgt zumeist nicht aus dem Grund, dass Ihre Forderung auf Entschädigung bei Flugverspätung unrechtmäßig ist – im Gegenteil. Die meisten Fluggesellschaften wissen genau, dass Ihnen das begehrte Geld zu steht. Nichtsdestotrotz weigern sich viele Airlines lange, die geforderte Summe zu zahlen. Denn bei den Verantwortlichen der Fluggesellschaften besteht die Hoffnung, dass Sie sich davon abschrecken lassen, dass eine Klage vor Gericht notwendig wird. Die lange Verfahrensdauer ist eines der Totschlagargumente von Airlines gegen die Geltendmachung einer Entschädigung bei Flugverspätung.

2. Abspeisen mit Gutscheinen
Darüber hinaus versuchen viele Fluggesellschaften, Sie direkt mit einem Gutschein bei der gleichen Airline zu besänftigen. Dies führt oftmals dazu, dass eine Reihe Geschädigter den Schadensersatz vergessen. Vielmehr begnügen sich die Fluggäste dann mit einem Gutschein der Airline, der oftmals von deutlich geringerem Wert ist als der beanspruchte Schadensersatz. Sie sollten sich also keineswegs mit einem Gutschein abspeisen lassen. Sorgen Sie viel mehr dafür, dass die Airline Ihnen genau das bezahlt, was Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung bezahlen muss.

3. Falsche Auskünfte für die Fluggäste
Zudem sehen viele Fluggesellschaften die gezielte Streuung von Falschinformationen als Chance, um bei Flugverspätung die Entschädigung nicht zahlen zu müssen. Diese Taktik basiert auf der Unkenntnis vieler Fluggäste hinsichtlich der rechtlichen Situation. Ein Experte schafft Abhilfe und sorgt dafür, das Ungleichgewicht in puncto Wissen zwischen Fluggesellschaft und Ihnen zu Ihren Gunsten wieder abzubauen. Fluggesellschaften merken zum Beispiel an, dass Sie nicht für technische Effekte verantwortlich sind oder Kinder mit ermäßigten Tickets nicht unter die Fluggastrechteverordnung fallen. Beide Auskünfte sind jedoch schlichtweg falsch – trotzdem lässt sich eine große Menge an Fluggästen und potenziellen Klägern damit abschrecken.

4. Verheimlichen der Gründe
Wie festgestellt verfügt die Fluggesellschaft über einen eklatanten Wissensvorsprung. Häufig nutzt die Airline dies aus, um Ihnen den wahren Grund für die Verspätung nicht mitzuteilen. Frei nach dem Motto „Weniger ist oftmals mehr“ streuen die Fluggesellschaften nur vereinzelt Informationen in der Hoffnung, dass die Mehrheit der Fluggäste die Flugverspätung und Entschädigung auf sich beruhen lässt. Wer als Fluggast und Verbraucher die Gründe dafür nicht weiß, dass der Flug verspätet ist, zögert oftmals mit einer Klage. Denn die Gewinnchancen sind eher ungewiss.

5. Wetter, Wetter, immer wieder Wetter
Zu den beliebtesten Ausreden der Fluggesellschaften für eine Flugverspätung zählt die Ausrede, dass das Wetter für den jeweiligen Flug oder den Vorflug zu schlecht ist. Denn das Wetter ist nicht von der Airline beeinflussbar und stellt somit einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar. Aus diesem Grund muss die Airline in diesen Fällen nicht für die Flugverspätung Entschädigung zahlen. Schlechtes Wetter und daraus resultierende Verspätungen sorgt stets dafür, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Allerdings ist die Ausrede oftmals nur vorgeschoben.

Sie benötigen dann professionelle Unterstützung, um gegen den Machtapparat einer Airline anzukommen. Im Zuge der Digitalisierung gibt es mittlerweile zahlreiche Datenbanken, die dafür sorgen, dass sämtliche Stürme und sonstige Wetterwidrigkeiten sorgfältig verzeichnet werden. Sie können also im Nachhinein schauen, ob die Airline wirklich Recht hatte oder das Wetter doch nur vorgeschoben für ein Versagen des Unternehmens war.

6. „Wer ist denn dafür zuständig?“
Ein weiterer populärer Trick ist die fehlende Zuständigkeit der verschiedenen Fluggesellschaften. Gerade bei ausländischen, günstigen Airlines ist der Kundenservice nicht von hoher Qualität geprägt. Vielmehr ist bereits die Suche nach den Kontaktdaten langwierig und schwierig. Wer dann doch irgendwann mal fündig wird, findet häufig inkompetente und unmotivierte Servicemitarbeiter vor. Zudem passiert es häufig, dass Sie darauf verwiesen werden, die Beschuldigungen alleine und schriftlich zu formulieren. Wenn ein weiterer Trick dafür sorgt, dass Ihr individuelles Schreiben an die falsche Adresse gelangt, besteht kaum Hoffnung auf ein erfolgreiches Schadensersatzverfahren.

7. Bürokratie als Abschreckung für Verbraucher
Deutschland ist bürokratisch. Sie sagen wahrscheinlich „Na, klar, das weiß doch bereits jeder“. So ist es auch. Allerdings müssen Sie in noch höherem Maße bei Fluggesellschaften auf Bürokratie achten. Somit sind von Ihnen viele Fragen und Antworten notwendig, bevor Sie bei einer Flugverspätung Entschädigung bekommen. Auch hier sorgen Sie mit einem kompetenten und zuverlässigen Partner für verbesserte Möglichkeiten und gute Erfolgschancen. Sie brauchen fortan nur Name, Flugnummer und -datum und schon profitieren Sie von einem schnellen, vereinfachten Verfahren mit Hilfe von einem Fluggastrechteportal.

Weitere Ansprüche auf Entschädigung
Im heutigen, kontinuierlich wachsenden Flugzeugverkehr drohen eine Menge unterschiedlicher Pannen. Ein verspäteter Flug ist nur ein einziger Fall, bei dem Verbraucher und Fluggäste gegen die Fluggesellschaft vorgehen. Darüber hinaus sind die Rechte bei Flugüberbuchung, Rechte bei verlorenem Gepäck und vieles mehr Ausdruck des starken Verbraucherschutzes beim BGH und EuGH.

Das Fazit – Entschädigung bei Flugverspätung
Sie haben unterschiedliche Rechte bei einer Flugverspätung. Falls Ihr Flug verspätet ist, sollten Sie nicht auf eine Erstattung verzichten. Vielmehr ist ratsam, dass Sie sich umfassend informieren und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie zudem die vorhergehenden Tipps berücksichtigen, stehen die Chancen gut, dass Sie bei Flugverspätung eine Entschädigung bekommen.

Flugverspätung Entschädigung ->Jetzt online Anspruch prüfen
4.6 (92.38%) 21 votes
Previous Post

Risikolebensversicherung Vergleich und Tipps

Next Post

Online Sofortkredit mit Sofortauszahlung - wieder Liquide per Mausklick

Next Post

Online Sofortkredit mit Sofortauszahlung - wieder Liquide per Mausklick

Navigate

  • Startseite
  • Archives
  • Impressum

Sollten Sie eine BU Versicherung beantragen?

Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Flugverspätung Entschädigung Frist – was sollten Sie beachten?

Risikolebensversicherung Kosten – wo profitieren Sie von günstigen Konditionen?

Erhalten Sie das Geld für das Flugticket zurück?

Nach Kategorie auflisten

  • Allgemein
  • Haushalt
  • Kredite
  • Kündigungen
  • Recht
  • Reisen
  • Sonstiges
  • Versicherungen

Nach Tags

abfluss abflussfrei abflussreiniger berufsunfähigkeit bu diebstahl einbruch feuer hagel hochwasser klo pümpel rohr rohrreiniger spirale sturm toilette versicherung verstopft wc

© 2019 L&L creative ads GbR

No Result
View All Result
  • Startseite
  • Allgemein
  • Haushalt
  • Kredite
  • Recht
  • Reisen
  • Versicherungen

© 2019 L&L creative ads GbR

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK
WP DSGVO Tools (GDPR) for Wordpress and WooCommerce Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Nutzererlebnis bieten zu können. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. OK Ablehnen