1&1 Internet und Telefon kündigen: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist
Wenn Sie Ihr 1&1 kündigen möchten, ist es wichtig, die Mindestlaufzeit Ihres Vertrages genau zu kennen. Normalerweise beträgt diese Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Wenn Sie den Vertrag nicht vor dem Ende dieser Frist kündigen, verlängert er sich automatisch. Alle Verträge mit dieser Mindestvertragslaufzeit können vor dem Ablauf der 24 Monate nicht gekündigt werden. Sie können jedoch schon vor Ablauf der Kündigung selbstverständlich die Kündigung einreichen.

Die sogenannte „automatische Verlängerung“ des Vertrages, wenn Sie Ihren Vertrag nicht bei 1&1 kündigen möchten, beträgt weitere 12 Monate. Wenn Sie also vor Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit nicht gekündigt haben, zahlen Sie den Vertrag ein weiteres Jahr.

Es gibt für Sie jedoch auch Verträge ohne eine Mindestlaufzeit bei 1&1. Im Gegensatz zu Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit kann so ein Vertrag immer (unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten) gekündigt werden. Aber auch diese Verträge werden bei 1&1 automatisch weitergeführt, wenn Sie nicht Ihren Vertrag bei 1&1 kündigen. Es besteht hier ein jährlicher Stichtag, an dem Sie Ihren Vertrag bei 1&1 kündigen müssen. Wenn Sie einen Vertag ohne Mindestlaufzeit haben, verlängert er sich immer und einen weiteren Monat. Durch die Kündigungsfrist von drei Monaten müssen Sie also bei diesen Verträgen immer mit drei weiteren Monaten Laufzeit rechnen.

Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag bei 1&1 kündigen möchten, finden Sie auf der Webseite viele wichtige Informationen bezüglich der Kündigungsfrist. Sie können mit der „DSLWEB Kündigungsvorlage“ ganz bequem und kostenlos kündigen. wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen möchten, ist bei einer Rufnummermitnahme eine Kündigung über den neuen Anbieter nötig. Beachten Sie immer, egal ob Sie den Handyvertrag kündigen oder das DSL kündigen, die pünktliche und fristgerechte Kündigung nach Ihrer verbleibenden Laufzeit. Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist bei 1&1 drei Monate. Ihr Kündigungsschreiben sollte jedoch spätestens einen Monat vorher eingegangen sein, damit Sie einen Puffer haben. Ein toller Tipp, wenn Sie Angst haben, den Kündigungstermin zu verpassen: Aktivieren Sie den “ DSLWEB Kündigungs-Wecker“ und Sie werden somit rechtzeitig an den nächsten Kündigungstermin erinnert.

  
  
So gehen Sie beim Kündigen Ihres 1&1 Internet und Telefonvertrags vor
Mit dem Kündigungsassistent können Sie problemlos Ihr 1&1 Internet oder Ihren Telefonvertrag bei 1&1 kündigen. Um den Vertrag kündigen zu können, geben Sie zuerst an, bei wem Sie kündigen wollen, in diesem Fall möchten Sie bei 1&1 kündigen. Des Weiteren geben Sie ein, was genau Sie kündigen möchten. Hier bietet sich die Auswahl „Internetanschluss“, „Komplettanschluss“, „Mobilfunkvertrag“ oder „Telefonanschluss“. Anschließend geben sie das Häkchen bei „Datenschutzerklärung“ und „Nutzungsbestimmungen“ ein und stimmen diesen somit zu. Um Ihren Vertrag bei 1&1 kündigen zu können geben sie dann den genauen Kündigungsgrund in der Maske des Kündigungsassistenten ein und anschließend Ihre vollständigen Vertragsdaten. Die Vertragsdaten sind wichtig, damit Sie Ihren Vertrag bei 1&1 kündigen können. Zuletzt wird Ihre Kündigung erstellt und Sie können so Ihren Vertrag bei 1&1 kündigen, ohne großen Stress zu haben. Je nachdem, welches Vertragsmodell Sie gewählt haben, gelten bei Ihrer Kündigung unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie ein Modell ohne Mindestlaufzeit gewählt haben, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bei Nichtkündigen verlängert sie sich um jeweils einen weiteren Monat. Haben Sie ein Komplettpaket mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren gewählt, verlängert sich die Laufzeit dann bei Nichtkündigen immer automatisch um ein weiteres Jahr. Wichtig ist, dass Sie die Rechtzeitigkeit Ihrer Kündigung unbedingt einhalten, sprich Sie senden rechtzeitig das Kündigungsschreiben an 1&1.
  
  
1&1 Internet und Telefon: Widerrufs- und Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass Ihr 1&1 kündigen auch fristlos aus einem wichtigen Grund möglich ist. Sie können des Weiteren auch einen Wechsel des Anschlussinhabers buchen. Für einen einmaligen Preis von 49 Euro kann so der Nachmieter den DSL Anschluss selbst übernehmen. Ein Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass Sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit Ihren Vertrag kündigen unter bestimmten Optionen. In gewissen Ausnahmefällen (Tod, Insolvenz etc.) kann so eine Sonderkündigung stattfinden. Diese Gründe für eine sogenannte „außerordentliche Kündigung“ sind auch bei 1&1 genau gesetzlich geregelt. Todesfall, Umzug in ein Pflegeheim, Umzug ins Ausland können bewirken, dass Ihre Mindestvertragslaufzeit nicht mehr bindend ist. Auch wenn 1&1 selbst nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen, die in Ihrem Vertrag stehen, zu erbringen, ist das Sonderkündigungsrecht gültig. Sie als Kunde bei 1&1 können dann das Vertragsverhältnis auch ohne Einhalten der Mindestfrist beenden. Es ist jedoch für Sie wichtig zu wissen, dass hier eventuell Sondergebühren anfallen können.

Sie können den Vertrag bei 1&1 auch kündigen, wenn sich Änderungen in den AGB bei 1&1 ergeben haben, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Selbstverständlich ist auch ein Umzug ein Grund, eine außerordentliche Kündigung durchzuführen, wenn 1&1 hier an Ihrem neuen Wohnort die bisherigen Komponenten Ihres 1&1 Vertrages nicht mehr sicherstellen kann. Ansonsten wird jedoch der Vertrag an den neuen Ort mitgenommen. Wenn 1&1 also nicht alle Leistungen im Vertrag halten kann, ist das ein weiterer Grund für eine Sonderkündigung. Unter einer „Nichterbringung von Vertragsleistungen“ ist zum Beispiel zu verstehen, dass am neuen Wohnort das kein DSL von 1&1 angeboten werden kann. Auch wenn die verfügbare Bandbreite am Wohnort sehr viel niedriger liegt als die, die im Vertrag stand, ist das eine Nichterbringung von Vertragsleistungen und Sie können so 1&1 kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht.

Ein Umzug ins Ausland ist ein weiterer Grund, dass Sie 1&1 kündigen können, vor Ablauf Ihrer Mindestlaufzeit. Ideal ist es hier, wenn Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder beispielsweise Ihrer Hochschule vorlegen können. Dieses Dokument bestätigt dann, dass eine berufliche Versetzung ins Ausland wichtig war und Sie deshalb von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ob Todesfall, Umzug, Insolvenz, geänderte AGB oder ein Nichterbringen der Leistungen im Vertrag: Die Möglichkeit, von der Sonderkündigung Gebrauch zu machen sichert Ihren Vertrag auch im besonderen Falle ab. Sie können problemlos anhand der AGB erkennen, wie und wann Sie das Sonderkündigungsrecht anwenden können.

1&1 kündigen: Unkompliziert und schnell
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