Hausratversicherung sinnvoll
Das Pendant zu einer Wohngebäudeversicherung ist die Hausratversicherung für das buchstäbliche Innenleben der Immobilie. Alle Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, vom Mobiliar über Haushaltsgeräte bis hin zu den gefüllten Vorratsschränken, sind mit der passenden Hausratversicherung gut versichert. Wohngebäude- sowie Hausratversicherung ergänzen sich optimal. Wenn beide bei der Grundeigentümer Versicherung abgeschlossen worden sind, dann ist jeder Schadensfall am und im Wohngebäude bestens versichert. Mit der Versicherung gibt es dann nur einen einzigen Ansprechpartner. Eine Versicherungslücke kann nicht entstehen, weil das Wohngebäude mitsamt Zubehör bekannt ist. Vandalismus ist in der Hausratversicherung ebenso versichert wie der defekte Wasserabflussschlauch an Wasch- oder Geschirrspülmaschine.
Verstopfter Abfluss – kein Grund zur Panik
Wenn Sie plötzlich einen verstopften Abfluss haben, ist das zwar erstmal ärgerlich, dennoch ist es kein Grund zur Sorge. In den wenigsten Fällen müssen Sie dafür einen Handwerker ins Haus kommen lassen. Es gibt ein paar Hilfsmittel, die das Rohr wieder freibekommen. Zu den beliebtesten Möglichkeiten gehören Rohrreiniger in chemischer Form. Bei sehr hartnäckigen Verstopfungen kann man aber auch das Rohr mit entsprechenden Geräten freibekommen.
Lebensversicherung Risiko – ein Muss!
Ein ganz klarer Pluspunkt, den diese Versicherung bietet, ist, dass ihre Beiträge sehr niedrig sind – die Versicherungssummen im Schadensfall ist aber im Gegenzug sehr hoch. Aus diesem Grund können sich auch Bürger mit einem kleinen Budget eine solche Versicherung leisten. Wie hoch der Beitrag dafür ist, wird individuell mit dem jeweiligen Versicherer vereinbart. Optimalerweise beträgt die festgelegte Leistung das Vier- oder auch das Fünffache des Einkommens pro Jahr. So werden Hinterbliebene auch dann umfassend abgesichert, wenn diese kein zusätzliches Vermögen besitzen. Darüber hinaus lassen sich die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen: Sie zählt genau wie die Haftpflicht– und die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Vorsorgemaßnahme und kann daher bei der Steuererklärung eingetragen werden. Zusätzliche Sonderausgaben werden anschließend von den Gesamteinkünften des Versicherten abgezogen, falls diese höher als der pauschale Betrag für Sonderausgaben sind.